Begriff

Ergebnis vor Steuern (resultaat voor belastingen)

Das Ergebnis vor Steuern ist der Gewinn oder Verlust nach gewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen, aber vor den Ertragsteuern.

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Was bedeutet Ergebnis vor Steuern (resultaat voor belastingen)?

Das Ergebnis vor Steuern ist der Gewinn oder Verlust nach gewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen, aber vor den Ertragsteuern.

Es unterscheidet sich vom Betriebsergebnis, weil Finanzerträge, Finanzaufwendungen und andere Posten mitzählen. Es ist auch nicht automatisch der steuerliche Gewinn, auf den die Körperschaftsteuer berechnet wird.

Wie funktioniert das?

Das Ergebnis vor Steuern ist eine Zwischensumme: Betriebsergebnis plus Finanzerträge, minus Finanzaufwendungen. Das Gesetz nennt die Zeile nicht ausdrücklich; Art. 2:377 Abs. 1 BW verlangt die Erträge und Aufwendungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und die Steuern darauf. Die Formblätter E und F des Besluit modellen jaarrekening (Verordnung über die Formblätter des Jahresabschlusses) zeigen sie dagegen, direkt nach den Zinsaufwendungen.

Der Betrag ist der Ausgangspunkt für den Steueraufwand, nicht die Bemessungsgrundlage. Die niederländische Steuerverwaltung (Belastingdienst) beschreibt den steuerlichen Gewinn als Ergebnis steuerlicher Regeln, angewandt auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz. Dauerhafte Unterschiede erklären, warum die Steuerbelastung vom Steuersatz abweicht; temporäre Unterschiede laufen über latente Steuern (RJ 272).

Beispiel

Für das Geschäftsjahr 2026 hat eine BV ein Betriebsergebnis von € 60.000. Sie erhält € 500 Zinsen auf ein Termingeld und zahlt € 8.500 Zinsen auf das Bankdarlehen. Ergebnis vor Steuern: 60.000 + 500 − 8.500 = € 52.000. In den Aufwendungen stecken € 2.000, die steuerlich nicht abzugsfähig sind; der steuerliche Gewinn beträgt also € 54.000. Steuer: 19 % × 54.000 = € 10.260. Ergebnis nach Steuern: 52.000 − 10.260 = € 41.740. Die effektive Belastung beträgt 10.260 / 52.000 = 19,7 %, wegen der nicht abzugsfähigen Aufwendungen etwas über dem Steuersatz.

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Unterschied zum Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis endet vor der Finanzierung: Zinsen und Wertänderungen von Wertpapieren zählen noch nicht mit. Das Ergebnis vor Steuern berücksichtigt sie. Zwei BVs mit demselben Betriebsergebnis von € 60.000 laufen deshalb auseinander: Die eine behält ohne Darlehen € 60.000, die andere nach € 8.500 Zinsen € 51.500.

Häufige Fehler

  • Steuerlichen Gewinn mit dem handelsrechtlichen Ergebnis gleichsetzen
  • Den Steueraufwand vorab abziehen

Worauf Sie achten sollten

  • Rechnen Sie den Steueraufwand ab dieser Zeile nach: plus und minus die steuerlichen Korrekturen, mal den Steuersatz. Ein ungeklärter Unterschied deutet auf eine vergessene Korrektur oder latente Steuer hin.
  • Kleinstunternehmen kennen diese Zeile nicht: Die Gewinn- und Verlustrechnung nach Art. 2:395a Abs. 5 BW geht von den Aufwandsposten zu Steuern und Ergebnis nach Steuern. Kleine Unternehmen dürfen Formblatt I oder J verwenden; mittelgroße und große Formblatt E oder F.
  • Der Anteil am Ergebnis von Beteiligungen steht in den Formblättern nach den Steuern; addieren Sie ihn nicht zu dieser Zeile.

Rechtsgrundlage und Quellen

Art. 2:377 BW

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis vor Steuern dasselbe wie EBT?

Ja. EBT steht für earnings before taxes. EBIT ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern; EBITDA lässt zusätzlich die Abschreibungen außer Betracht.

Zahlt die BV Körperschaftsteuer auf diesen Betrag?

Nicht genau. Die Steuer wird auf den steuerpflichtigen Betrag berechnet: den steuerlichen Gewinn abzüglich verrechenbarer Verluste. Das weicht ab, sobald steuerliche und handelsrechtliche Regeln auseinandergehen.

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