Rechtsform

Jahresabschluss einer niederländischen Genossenschaft: aufstellen, hinterlegen und Kosten

Eine Genossenschaft (coöperatie) ist ein Verein mit einem Unternehmen und fällt vollständig unter Titel 9 Buch 2 BW. Die Fristen unterscheiden sich von denen der BV, und das Vermögen der Mitglieder verlangt eigene Aufmerksamkeit.

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Die kurze Antwort

Eine Genossenschaft stellt ihren Jahresabschluss binnen sechs Monaten nach dem Geschäftsjahr auf, die Generalversammlung stellt ihn spätestens einen Monat nach dieser Frist fest, und die Genossenschaft hinterlegt ihn binnen acht Tagen bei der KVK (niederländische Handelskammer), spätestens zwölf Monate nach dem Geschäftsjahr. Die Größenklassen sind dieselben wie für die BV. Für den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gelten dieselben Fristen; sein Jahresabschluss folgt als Versicherer Abschnitt 15 von Titel 9 (Art. 2:427 BW), und den erstellt die App nicht.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

Gesetzliche GrundlageArt. 2:53 und 2:58 BW; Titel 9 über Art. 2:360 Abs. 1 BW
AufstellungBinnen 6 Monaten; Verlängerung um höchstens 4 Monate
FeststellungGeneralversammlung, spätestens einen Monat nach der Aufstellungsfrist
ErgebnisrechnungGewinn- und Verlustrechnung oder Betriebsrechnung (Art. 2:361 Abs. 2 BW)
Haftung der MitgliederW.A., B.A. oder U.A. hinter dem Namen (Art. 2:56 BW)

Was eine Genossenschaft ist und warum das den Jahresabschluss prägt

Die Genossenschaft (coöperatie) ist ein durch notarielle Urkunde gegründeter Verein, der die materiellen Bedürfnisse seiner Mitglieder deckt, und zwar durch Vereinbarungen im Rahmen des Unternehmens, das er für sie betreibt (Art. 2:53 Abs. 1 BW). Anders als ein gewöhnlicher Verein darf sie Gewinn an ihre Mitglieder ausschütten (Art. 2:53a Abs. 1 BW).

Sie fällt wie die BV unmittelbar unter Titel 9, mit denselben Größenklassen und derselben Hinterlegungspflicht. Ihre Zahlen zeigen zwei Beziehungen zu denselben Personen: Mitglieder als Abnehmer oder Lieferant und Mitglieder als Kapitalgeber. Die niederländischen Rechnungslegungsrichtlinien (Richtlijnen voor de Jaarverslaggeving) haben dafür ein eigenes Kapitel, RJ 620.

Jahresabschluss einer Genossenschaft aufstellen

  1. Schließen Sie die Mitgliederverwaltung ab: Einlagen, Mitgliederkonten, Ein- und Austritte.
  2. Teilen Sie Umsatz und Einkauf in Geschäfte mit Mitgliedern und mit Dritten auf. Handel mit Nichtmitgliedern darf die Vereinbarungen mit Mitgliedern nicht zur Nebensache machen (Art. 2:53 Abs. 4 BW).
  3. Beurteilen Sie je Mitgliederkonto, ob die Genossenschaft den Betrag zurückzahlen muss; das entscheidet, ob die Einlage als Eigenkapital oder als Verbindlichkeit in die Bilanz kommt.
  4. Bestimmen Sie die Größenklasse und wählen Sie zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und Betriebsrechnung.
  5. Arbeiten Sie die Ergebnisverwendung nach der Satzung aus: Ausschüttung an Mitglieder oder Zuführung zu den Rücklagen.
  6. Lassen Sie Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder unterzeichnen und legen Sie die Unterlagen ab der Einberufung im Büro zur Einsicht aus (Art. 2:58 Abs. 2 und 3 BW).

Hat die Genossenschaft keinen Aufsichtsrat und legt sie keinen Bestätigungsvermerk vor, bestellt die Generalversammlung jährlich einen Ausschuss von mindestens zwei Mitgliedern außerhalb der Geschäftsführung, der die Unterlagen prüft (Art. 2:58 Abs. 1 BW in Verbindung mit Art. 2:48 Abs. 2 BW).

Bestandteile und ein Beispiel: Energiegenossenschaft U.A.

KlasseAufstellenOffenlegen
KleinstVerkürzte Bilanz und verkürzte ErgebnisrechnungVerkürzte Bilanz
KleinBilanz, Ergebnisrechnung und Anhang; kein LageberichtDie verkürzte Bilanz mit dem Anhang
Mittelgroß und großVollständiger Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung durch einen AccountantDer Jahresabschluss mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk

Eine Genossenschaft mit 180 Mitgliedern betreibt einen Solarpark. Die Mitglieder haben zusammen € 250.000 auf Mitgliederkonten eingelegt, die nach der Satzung nur zurückgezahlt werden, wenn die Geschäftsführung dies beschließt.

Bilanz der Genossenschaft zum 31. Dezember 2025Betrag
Solarpark (Sachanlagen)€ 620.000
Liquide Mittel€ 48.000
Summe Aktiva€ 668.000
Mitgliederkapital€ 250.000
Allgemeine Rücklage€ 61.000
Langfristiges Bankdarlehen€ 330.000
Kurzfristige Verbindlichkeiten€ 27.000
Summe Passiva€ 668.000

Die Aktiva liegen über der Kleinst-Grenze von € 450.000. Dennoch ist die Genossenschaft Kleinst: Mit € 96.000 Nettoumsatz und ohne Arbeitnehmer erfüllt sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei Kriterien (Art. 2:395a Abs. 1 BW). Sie hinterlegt nur die verkürzte Bilanz.

Das Betriebsergebnis für 2025 beträgt € 14.000. Die Versammlung schüttet € 9.000 im Verhältnis zu ihrer Einlage an die Mitglieder aus und führt € 5.000 der allgemeinen Rücklage zu. Weil die Rückzahlung der Einlage in diesem Beispiel von einem Beschluss der Geschäftsführung abhängt, weist die Genossenschaft sie als Eigenkapital aus.

Hinterlegung bei der KVK: auch die kleinste Genossenschaft

Die Genossenschaft ist unabhängig von ihrer Größe hinterlegungspflichtig (Art. 2:394 BW). Die KVK nennt sie in der Liste der Rechtsformen, die hinterlegen müssen, zusammen mit dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

SchrittGeschäftsjahr 2025 (Kalenderjahr)Mit maximaler Verlängerung
Die Geschäftsführung stellt auf30. Juni 202631. Oktober 2026
Generalversammlungspätestens 31. Juli 2026spätestens 30. November 2026
Hinterlegungbinnen 8 Tagen nach dem Beschluss31. Dezember 2026 als letzter Tag

Eine Kleinst- oder kleine Genossenschaft kann das KVK-Portal Zelf Deponeren Jaarrekening (Selbsthinterlegung) nutzen oder über SBR einreichen; die Schritte stehen in der Anleitung zur Hinterlegung bei der KVK. Fehlt die Feststellung zwei Monate nach Ablauf der Aufstellungsfrist, hinterlegt die Geschäftsführung die aufgestellte Fassung und vermerkt, dass sie noch nicht festgestellt ist (Art. 2:394 Abs. 2 BW).

Eine kleine Genossenschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht kann auf die Hinterlegung verzichten, wenn sie die Unterlagen auf Verlangen kostenlos herausgibt und eine Erklärung eines Accountants hinterlegt, dass sie nichts außerhalb ihrer Zweckbestimmung getan hat (Art. 2:396 Abs. 9 BW).

Kosten des Jahresabschlusses einer Genossenschaft

PostenKosten
Hinterlegung bei der KVK€ 0
Aufstellen mit Jaarrekening.ioErster Jahresabschluss in Ihrem Konto kostenlos; danach pro Jahresabschluss und Geschäftsjahr, zzgl. USt.: € 250 (Kleinst), € 500 (klein), € 2.000 (mittelgroß) oder € 5.000 (groß)
Prüfung durch den Ausschuss aus den MitgliedernKein Honorar; aber die Zeit von zwei Mitgliedern
Accountant: Erstellung oder PrüfungNach Angebot; Prüfung ist ab mittelgroß Pflicht

Eine Genossenschaft mit vielen Mitgliedern, aber wenig Umsatz und Personal kann Kleinst oder klein sein. Die Kosten liegen dann in der Vorbereitung: Eine lückenlose Mitgliederverwaltung und eine klare Ergebnisverwendung in der Satzung vermeiden Diskussionen in der Versammlung.

Selbst machen oder auslagern bei einer Genossenschaft

Selbst aufstellen ist in jeder Klasse erlaubt; die Prüfung durch einen Accountant ist Pflicht, sobald die Genossenschaft mittelgroß oder groß ist (Art. 2:393 BW). Für Kleinst und klein genügt die Prüfung durch den Mitgliederausschuss, es sei denn, Satzung, Bank oder Fördergeber verlangen mehr.

Lassen Sie sich unterstützen, wenn:

  • die Satzung Mitgliederzertifikate oder nachrangige Mitgliederdarlehen kennt und die Grenze zwischen Eigen- und Fremdkapital nicht selbstverständlich ist;
  • Mitglieder mit Anspruch auf Rückzahlung austreten;
  • die Genossenschaft Beteiligungen hält oder einen Konzern leitet;
  • es Umsatz mit Nichtmitgliedern gibt und die steuerliche Behandlung von Mitgliederausschüttungen eine Rolle spielt.

Das Verfahren rund um den Beschluss steht unter Jahresabschluss feststellen; wie Sie Software beurteilen, im Kaufratgeber Jahresabschluss-Software.

Häufige Fehler bei der Genossenschaft

  • Die Fristen der BV anwenden: fünf Monate statt sechs und fünf Monate Verlängerung statt vier.
  • Die Generalversammlung zu spät abhalten; das Gesetz gibt einen Monat nach der Aufstellungsfrist.
  • Einlagen von Mitgliedern ohne Beurteilung als Eigenkapital buchen.
  • Die Prüfung durch den Ausschuss überspringen, obwohl es keinen Aufsichtsrat und keinen Bestätigungsvermerk gibt.

Jaarrekening.io für die Genossenschaft

Die Genossenschaft gehört zu den Rechtsformen, für die der Jahresabschluss-Weg von Jaarrekening.io gemacht ist. Die App rechnet mit den Fristen von Art. 2:58 BW: sechs Monate zum Aufstellen, höchstens vier Monate Verlängerung und Feststellung binnen eines Monats danach. Einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit können Sie nicht anlegen: Er ist ein Versicherer, und sein Jahresabschluss folgt den eigenen Mustern von Abschnitt 15 von Titel 9 (Art. 2:427 BW). Sie lesen eine Summen- und Saldenliste oder eine XAF-Prüfdatei ein und erhalten eine Offenlegungsfassung nach Größenklasse. Ob Mitgliedereinlagen Eigen- oder Fremdkapital sind, bleibt eine Beurteilung der Geschäftsführung. Die Einreichung bei der KVK nehmen Sie selbst vor. Ein Konto legen Sie selbst an.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Accountant. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Häufige Fragen

Darf eine Genossenschaft Gewinn an ihre Mitglieder ausschütten?

Ja. Das Verbot für Vereine, Gewinn unter den Mitgliedern zu verteilen, gilt nicht für die Genossenschaft (Art. 2:53a Abs. 1 BW). Wie und an wen ausgeschüttet wird, regelt die Satzung.

Was bedeutet U.A. für den Jahresabschluss?

Nichts für die Pflicht zur Aufstellung und Hinterlegung. Die Buchstaben sagen etwas über die Mitglieder: Bei U.A. ist ihre Verpflichtung zur Deckung eines Fehlbetrags ausgeschlossen, bei B.A. beschränkt, bei W.A. gilt die gesetzliche Regelung (Art. 2:56 BW).

Muss eine Genossenschaft mit nur Ehrenamtlichen und wenig Umsatz hinterlegen?

Ja. Die Pflicht knüpft an die Rechtsform an. Eine Kleinst-Genossenschaft hinterlegt nur eine verkürzte Bilanz; nur unter den Voraussetzungen von Art. 2:396 Abs. 9 BW kann eine kleine Genossenschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht darauf verzichten.

Gilt das auch für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (onderlinge waarborgmaatschappij)?

Für die Fristen ja: Art. 2:58 BW gilt für beide. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit schließt aber Versicherungen mit seinen Mitgliedern ab (Art. 2:53 Abs. 2 BW) und stellt seinen Jahresabschluss nach Abschnitt 15 von Titel 9 auf, den Vorschriften für Versicherungsunternehmen (Art. 2:427 BW). Ist er ein Versicherungsunternehmen im Sinne der Richtlinie 91/674/EWG, gelten die Größenbefreiungen nicht (Art. 2:398 Abs. 7 BW).

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