Größenklasse · Kleinst

Niederländischer Jahresabschluss eines Kleinstunternehmens

Die leichteste Klasse von Titel 9: eine verkürzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, kein Anhang, kein Lagebericht und kein Accountant. Nur die Bilanz wird öffentlich.

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Die kurze Antwort

Ein Kleinstunternehmen bleibt an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen innerhalb von zwei von drei Grenzen: Bilanzsumme € 450.000, Nettoumsatz € 900.000, weniger als 10 Arbeitnehmer (Art. 2:395a Abs. 1 BW). Sie stellen eine verkürzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf, ohne Anhang, Lagebericht oder Prüfung durch einen Accountant. Bei der KVK (niederländische Handelskammer) hinterlegen Sie nur die verkürzte Bilanz.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

RechtsgrundlageArt. 2:395a BW; erstes Geschäftsjahr und Ausnahmen in Art. 2:398 BW
Grenzen seit Geschäftsjahr 2024Bilanzsumme € 450.000, Nettoumsatz € 900.000, weniger als 10 Arbeitnehmer
Offenlegenausschließlich die verkürzte Bilanz (Art. 2:395a Abs. 8 BW)
Anzahl in den Niederlandenrund 488.600 Kleinstunternehmen laut der Erhebung der KVK für 2022 (Begründung, Stb. 2024, 52)

Wann sind Sie ein Kleinstunternehmen?

Die Klasse ergibt sich aus dem Gesetz, nicht aus einer Wahl. Entscheidend ist, ob das Unternehmen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei oder drei der folgenden Voraussetzungen erfüllt (Art. 2:395a Abs. 1 BW).

VoraussetzungAb Geschäftsjahr 2024Bis einschließlich Geschäftsjahr 2023
Wert der Aktiva (Bilanzsumme)nicht mehr als € 450.000€ 350.000
Nettoumsatz des Geschäftsjahresnicht mehr als € 900.000€ 700.000
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmerweniger als 10weniger als 10

Für 2023 durften Sie die höheren Beträge bereits anwenden (Stb. 2024, 52).

Zwei Bilanzstichtage, nicht einer

Ein einzelner Ausreißer ändert nichts. Erst wenn Sie an zwei Bilanzstichtagen hintereinander nicht mehr zwei Voraussetzungen erfüllen, entfällt die Regelung, und zwar dann mit Wirkung für das zweite Jahr.

Erstes Geschäftsjahr, Konzern und Ausnahmen

  • Neues Unternehmen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen am Bilanzstichtag des ersten Geschäftsjahres, gilt die Regelung für das erste und das zweite Geschäftsjahr (Art. 2:398 Abs. 1 BW).
  • Konzern. Zahlen von Konzerngesellschaften, die Sie konsolidieren müssten, zählen mit, es sei denn, Sie wenden Art. 2:408 BW an (Art. 2:395a Abs. 2 BW). Steht die Holding an der Spitze eines Konzerns, prüft sie also anhand der Konzernzahlen. Eine Personal-Holding mit einer Betriebsgesellschaft ist nicht immer Konzernspitze; ist sie es nicht, prüft sie anhand ihrer eigenen Zahlen (Art. 2:24b BW; RJk M1.109).
  • Ausgeschlossen. Beteiligungsunternehmen (participatieondernemingen), bestimmte Anlagegesellschaften und Unternehmen von öffentlichem Interesse (Art. 2:398 Abs. 3, 6 und 7 BW).

Rechnen Sie Ihre eigenen Zahlen mit dem Größenklassen-Rechner durch oder lesen Sie die Hintergründe bei den Größenkriterien.

Was stellen Sie auf?

Auch ein Kleinstunternehmen stellt eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf; das Gesetz beschränkt nur die Zahl der Posten.

BestandteilWas das Gesetz verlangtGrundlage
BilanzAnlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital als ein Posten, Rückstellungen und die Verbindlichkeiten als ein Posten, gegliedert nach kürzer und länger als ein JahrArt. 2:395a Abs. 4 BW
Gewinn- und VerlustrechnungNettoumsatz; sonstige betriebliche Erträge; Löhne; Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; ein Posten für Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle und materielle Anlagen zusammen mit Wertminderungen des Umlaufvermögens, die das Übliche überschreiten; sonstige betriebliche Aufwendungen; Steuern und das Ergebnis nach SteuernArt. 2:395a Abs. 5 BW
Rechnungsabgrenzungspostenfür die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nicht verpflichtendArt. 2:395a Abs. 3 BW
Bewertungdie Regeln von Titel 9 oder, wenn Sie alle anwenden, die steuerlichen Grundsätze der KörperschaftsteuerArt. 2:395a Abs. 7 BW

Für Erfassung und Bewertung je Posten folgt ein Kleinstunternehmen den Kapiteln der RJk für kleine Unternehmen; Richtlinie M1 des Raad voor de Jaarverslaggeving (niederländischer Rat für Rechnungslegung) nennt nur, wo ein Kleinstunternehmen davon abweicht (RJk M1.301).

Was legen Sie offen?

Aufstellen und Veröffentlichen sind zwei Dinge. Die Gewinn- und Verlustrechnung legen Sie den Gesellschaftern vor, sie geht aber nicht zum Handelsregister: Art. 2:394 BW gilt für ein Kleinstunternehmen nur für die Bilanz, die nach Absatz 3 und 4 verkürzt ist (Art. 2:395a Abs. 8 BW).

  • Öffentlich: die verkürzte Bilanz, mit den Angaben darunter und dem Tag der Feststellung (Art. 2:394 Abs. 1 BW).
  • Nicht öffentlich: die Gewinn- und Verlustrechnung und damit Umsatz, Löhne und Ergebnis.

Wer den hinterlegten Jahresabschluss anfordert, sieht also die Vermögenslage und nicht den Gewinn; siehe genügt die Offenlegungsbilanz der Bank?.

Hat ein Kleinst-Jahresabschluss einen Anhang?

Nicht im üblichen Sinn: Art. 2:395a Abs. 6 BW schaltet Abschnitt 5 aus und, von Abschnitt 6, nur die vorgeschriebenen Angaben im Anhang. Die Bewertungsregeln von Abschnitt 6 gelten weiter; Absatz 7 erlaubt unter Bedingungen steuerliche Grundsätze. Ein Abschnitt zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Entwicklungsübersichten und die Angabe nicht in der Bilanz enthaltener Verpflichtungen sind also nicht vorgeschrieben. Zum Marktwert bewerten darf ein Kleinstunternehmen nicht, also keine Finanzinstrumente oder als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum aktuellen Wert (RJk M1.303); im ersten Jahr als Kleinst passen Sie die Vergleichszahlen an, ohne diese Änderung der Methode zu erläutern (RJk M1.304). Was übrig bleibt, steht auf der Bilanz selbst.

  • Oben: ob die Ergebnisverwendung in der Bilanz verarbeitet ist (Art. 2:362 Abs. 2 BW).
  • Unten: dass keine Rechnungsabgrenzungsposten enthalten sind, wenn Sie diese Befreiung nutzen (Art. 2:395a Abs. 3 BW).
  • Unten, nur bei einer NV: die Angaben zu Erwerb und Veräußerung eigener Aktien (Art. 2:395a Abs. 4 BW).
  • Der Hinweis, dass Sie steuerliche Grundsätze anwenden, wenn Sie sich dafür entscheiden (Art. 2:395a Abs. 7 BW).
  • Unten, wenn Sie Art. 2:408 BW anwenden: dass Sie das tun (Art. 2:408 Abs. 3 BW).

Abschnitt 2 gilt weiter: Sie machen zusätzliche Angaben, wenn der Einblick das verlangt (Art. 2:362 Abs. 4 BW). Nach Richtlinie M1 geschieht das in außergewöhnlichen Umständen, etwa bei wesentlicher Unsicherheit über die Fortführung. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, stehen diese zusätzlichen Angaben auch in der hinterlegten Bilanz (RJk M1.401); für das Geschäftsjahr 2025 und früher war das noch nicht vorgeschrieben.

Ist eine Prüfung durch einen Accountant verpflichtend?

Nein. Abschnitt 9 von Titel 9, mit der Prüfungspflicht nach Art. 2:393 BW, ist auf ein Kleinstunternehmen nicht anwendbar (Art. 2:395a Abs. 6 BW). Sie dürfen selbst aufstellen und hinterlegen.

Eine Bescheinigung über die Erstellung ist ebenfalls nicht verpflichtend; eine Bank kann sie aber verlangen. Die Prüfungspflicht kommt erst in Betracht, wenn Sie an zwei Bilanzstichtagen hintereinander außerhalb der Grenzen des kleinen Unternehmens enden: € 7,5 Mio. Bilanzsumme, € 15 Mio. Umsatz, 50 Arbeitnehmer.

Hinterlegen: Wege und Fristen

Ein Kleinstunternehmen hinterlegt digital über SBR; das ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 begonnen haben (Art. 2 Abs. 1 Besluit elektronische deponering handelsregister, niederländische Verordnung über die elektronische Hinterlegung beim Handelsregister). Die KVK nennt zwei Wege.

  1. Portal Zelf Deponeren der KVK. Sie füllen die Bilanz aus und senden sie ab; die Anmeldung ist mit eHerkenning, einem Zugangscode oder E-Mail-Adresse und Passwort mit Vollmacht möglich.
  2. Software mit SBR. Ihr Buchhalter, Accountant oder Ihre eigene Software reicht eine XBRL-Datei über Digipoort ein.
SchrittFrist bei einer BVGrundlage
Aufstellen durch die Geschäftsführunginnerhalb von fünf Monaten; die Gesellschafterversammlung kann um höchstens fünf Monate verlängernArt. 2:210 Abs. 1 BW
Feststellendurch die Gesellschafterversammlung; sind alle Gesellschafter auch Geschäftsführer, gilt die Unterzeichnung durch alle Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder als Feststellung, sofern die übrigen Versammlungsberechtigten den Jahresabschluss einsehen konnten und dieser Art der Feststellung zugestimmt haben; die Satzung kann dies ausschließenArt. 2:210 Abs. 3 und 5 BW
Hinterlegeninnerhalb von acht Tagen nach der FeststellungArt. 2:394 Abs. 1 BW
Letzter Terminzwölf Monate nach Ende des GeschäftsjahresArt. 2:394 Abs. 3 BW

Eine NV hat dieselbe Aufstellungsfrist (Art. 2:101 Abs. 1 BW), eine Genossenschaft sechs Monate mit höchstens vier Monaten Verlängerung (Art. 2:58 Abs. 1 BW). Ihre Termine berechnen Sie mit dem Hinterlegungsfrist-Rechner; die Schritte stehen in der Anleitung zur Hinterlegung bei der KVK.

Rechenbeispiel: eine fiktive Webshop-BV von Kleinst zu klein

BilanzstichtagBilanzsummeNettoumsatzArbeitnehmerErfülltRegime für dieses Geschäftsjahr
31-12-2024€ 410.000€ 780.00063 von 3Kleinst
31-12-2025€ 470.000€ 940.00081 von 3Kleinst (erste Überschreitung)
31-12-2026€ 520.000€ 1.050.00091 von 3klein (zweite Überschreitung)

Für 2025 ändert sich nichts: Die BV veröffentlicht weiterhin nur die verkürzte Bilanz. Für 2026 gelten die Regeln für das kleine Unternehmen: eine Bilanz mit mehr Posten und ein Anhang, die beide öffentlich werden. Wäre der Umsatz 2026 auf € 880.000 bei einer Bilanzsumme von € 440.000 zurückgegangen, wäre die BV Kleinst geblieben.

Kleinst neben klein

ThemaKleinstKlein
Grenzen (Bilanz, Umsatz, Arbeitnehmer)€ 450.000, € 900.000, 10€ 7,5 Mio., € 15 Mio., 50
Anhangkeiner; Angaben auf der Bilanzverkürzter Anhang mit Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im HandelsregisterBilanzBilanz und Anhang

Lesen Sie weiter beim kleinen Unternehmen und, für Prüfungspflicht und Lagebericht, beim mittelgroßen Unternehmen.

Häufige Fehler

  • Nur auf den Umsatz schauen. Es geht um zwei der drei Voraussetzungen, an zwei Bilanzstichtagen.
  • Auf die Körperschaftsteuererklärung warten. Ein Aufschub der Belastingdienst (niederländische Steuerverwaltung) verschiebt die Frist bei der KVK nicht.
  • Ein altes Geschäftsjahr liegen lassen; siehe Jahresabschluss zu spät hinterlegt.

Kleinst-Jahresabschluss in Jaarrekening.io

In Jaarrekening.io lesen Sie eine XAF-Auditdatei oder eine Summen- und Saldenliste in Excel oder CSV ein. Die App leitet die Größenklasse aus Ihren Zahlen ab und erstellt neben dem Jahresabschluss eine Offenlegungsfassung nur mit der verkürzten Bilanz. Für die Geschäftsjahre 2023 bis einschließlich 2026 können Sie eine XBRL-Datei herunterladen: einen Validierungskandidaten, den Sie vor der Verwendung mit SBR-Software oder durch Ihren Accountant prüfen lassen. Bei der KVK reicht die App selbst nichts ein. Preis: € 250 zzgl. Umsatzsteuer je Jahresabschluss, einmalig je Geschäftsjahr; der erste Jahresabschluss in Ihrem Konto ist kostenlos.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Accountant. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleiben in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Darf eine Kleinst-BV die Gewinn- und Verlustrechnung ganz weglassen?

Nein. Sie stellt eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung auf (Art. 2:395a Abs. 5 BW) und legt sie der Gesellschafterversammlung vor. Nur die Offenlegung entfällt: Zum Handelsregister geht ausschließlich die verkürzte Bilanz (Abs. 8).

Kann eine Holding ein Kleinstunternehmen sein?

Manchmal. Die Holding zählt die Konzerngesellschaften mit, die sie konsolidieren müsste (Art. 2:395a Abs. 2 BW). Das spielt nur eine Rolle, wenn sie an der Spitze eines Konzerns steht; eine Personal-Holding mit einer Betriebsgesellschaft ist das nicht immer und prüft dann anhand ihrer eigenen Zahlen (RJk M1.109). Außerdem ist die Kleinst-Regelung für ein Beteiligungsunternehmen verschlossen: eine Gesellschaft, die ausschließlich Beteiligungen erwirbt und verwaltet, ohne sich in deren Geschäftsführung einzumischen (Art. 2:398 Abs. 6 BW).

Steht mein Gewinn im Handelsregister?

Nicht als einzelne Zahl. Die hinterlegte Bilanz zeigt das Eigenkapital als einen Posten. Wer zwei aufeinanderfolgende Bilanzen nebeneinanderlegt, sieht aber, wie stark sich das Eigenkapital verändert hat.

Darf ich als Kleinstunternehmen trotzdem den Jahresabschluss eines kleinen Unternehmens aufstellen?

Ja. Wer innerhalb der Kleinst-Grenzen bleibt, erfüllt auch Art. 2:396 Abs. 1 BW. Außerdem kann die Gesellschafterversammlung spätestens sechs Monate nach Beginn des Geschäftsjahres beschließen, die Kleinst-Befreiungen nicht anzuwenden (Art. 2:398 Abs. 2 BW).

Muss ein Kleinstunternehmen Vergleichszahlen angeben?

Ja, soweit möglich. Art. 2:363 Abs. 5 BW verlangt bei jedem Posten den Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahres; diese Bestimmung ist für Kleinst nicht ausgeschaltet.

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