Reicht die KVK-Bilanz für meine Bank?
Oft nicht. Eine Bank kann neben der öffentlichen Bilanz Ergebnisse, Erläuterungen und aktuelle Zahlen benötigen. Fragen Sie nach den Unterlagen.
Die kurze Antwort
Oft nicht. Eine Bank kann neben der öffentlichen Bilanz Ergebnisse, Erläuterungen und aktuelle Zahlen benötigen. Fragen Sie nach den Unterlagen.
Grundlage: Art. 2:395a und 2:396 BW; Finanzierungsbedingungen
Was zeigt eine öffentliche KVK-Bilanz?
Eine öffentliche KVK-Bilanz ist für die gesetzliche Offenlegung gedacht und kann stark verkürzt sein. Eine Bank will zusätzlich beurteilen können, ob Sie Zinsen und Tilgung zahlen können. Dafür kann sie vollständige Jahreszahlen und zusätzliche Informationen verlangen. Welche Unterlagen nötig sind, hängt von der Finanzierung, den Vereinbarungen und der Beurteilung durch die jeweilige Bank ab.
Für Kleinst- und kleine juristische Personen beschränken Art. 2:395a und 2:396 BW die offenzulegenden Informationen. Dadurch kann die Offenlegung keine Gewinn- und Verlustrechnung enthalten, obwohl diese für eine Kreditanalyse gerade wichtig ist. Die Rabobank gibt beispielsweise an, dass sie bei Finanzierungsanträgen und jährlichen Überprüfungen endgültige Jahreszahlen anfordert und den Jahresabschluss im Bankformat über SBR erhalten kann. Dieses Beispiel bedeutet nicht, dass jede Bank denselben Weg vorschreibt. Fragen Sie Ihren eigenen Ansprechpartner, welche Berichterstattung, Zeiträume und etwaigen Bescheinigungen nötig sind. Ein Download aus dem Handelsregister kann die Anfrage daher nicht ohne Weiteres erledigen.
Welche zusätzlichen Zahlen kann die Bank verlangen?
Fragen Sie, ob die Bank nur historische Zahlen oder auch Informationen zum laufenden Jahr braucht. Ein Jahresabschluss mit Bilanzstichtag im Dezember kann Monate später schon nicht mehr genügen, um die aktuelle Liquidität zu beurteilen. Denken Sie an Zwischenumsatz, offene Forderungen, Auftragsbestand und Finanzierungsverpflichtungen. Legen Sie keine Prognose vor, als wäre sie ein festgestelltes Jahresergebnis. Geben Sie Status und Stichtag jeder Übersicht an. Eine kurze Erläuterung großer Veränderungen kann verhindern, dass die Bank einen vorübergehenden Unterschied als strukturellen Rückgang deutet. Untermauern Sie diese Erläuterung mit Zahlen und konkreten Ereignissen.
Prüfen Sie auch, ob ein Accountant-Produkt verlangt wird. Eine Bank kann sich mit von der Geschäftsführung gelieferten Zahlen begnügen oder ein bestimmtes Maß an Beteiligung verlangen. Lassen Sie diese Anforderung vor den Jahresarbeiten klären. Eine Bescheinigung über die Erstellung ist kein Bestätigungsvermerk, und allein das Wort 'Accountant' im Dateinamen macht einen Bericht nicht geeignet. Vereinbaren Sie mit Ihrem Berater, welche Informationen auf welchem Weg geliefert werden. Wenn Sie nur Offenlegungsunterlagen haben erstellen lassen, kann zusätzliche Berichterstattung nötig sein. Das erklärt einen möglichen Unterschied zwischen einem günstigen Offenlegungsauftrag und einer vollständigen Finanzierungsakte.
Wie liefern Sie die richtige Akte?
Beschränken Sie die Übergabe auf das, was für die konkrete Anfrage nötig ist, und nutzen Sie den vereinbarten sicheren Kanal. Prüfen Sie Unternehmen, Geschäftsjahr und endgültige Fassung, bevor Sie senden. Bei einer Holdingstruktur kann die Bank Zahlen mehrerer Gesellschaften benötigen; stimmen Sie das vorab ab. Halten Sie fest, welche Dateien geteilt wurden und welche Fragen noch offen sind. Eine Bankanfrage steht losgelöst von der Frage, ob Sie gesetzlich hinterlegen müssen. Auch ein Unternehmen ohne öffentlichen Jahresabschluss muss unter Umständen für einen Kredit Finanzinformationen liefern. Die passende Antwort lautet daher, die Anforderungen beim Kreditgeber zu erfragen, nicht nur zu schauen, was die KVK bereits öffentlich hat.
Quellen
Häufige Fragen
Stehen alle Gewinninformationen in der Offenlegungsbilanz?
Bei Kleinst- und kleinen Unternehmen sind die öffentlichen Informationen beschränkter als der interne Jahresabschluss.
Kann die Bank Zwischenzahlen verlangen?
Ja. Fragen Sie, welchen Zeitraum und welches Maß an Sicherheit die Bank benötigt.
Muss die Bankfassung dasselbe Geschäftsjahr zeigen?
Ja. Prüfen Sie, dass die endgültigen Zahlen mit der von Ihnen geteilten Fassung übereinstimmen.
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