Richtlinien (RJ)

Die RJk: Richtlinien für Kleinst- und kleine juristische Personen

Die RJk ist die Sammlung, mit der die meisten niederländischen BV ihren Jahresabschluss aufstellen. Was darin steht, was verpflichtend ist und wann Sie besser die volle RJ befolgen.

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Die kurze Antwort

Die RJk ist die eigene Sammlung des niederländischen Rechnungslegungsrats für Kleinst- und kleine juristische Personen. Abschnitt M regelt die Kleinstgesellschaft, A die allgemeinen Themen, B die Posten, C besondere kleine Organisationen und D enthält Gesetz, Verordnungen und Handreichungen zu steuerlichen Grundlagen. Eine kleine juristische Person darf stattdessen die volle RJ-Sammlung befolgen.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

Für wenKleinst (Bilanzsumme ≤ € 450.000, Nettoumsatz ≤ € 900.000, < 10 Arbeitnehmer) und klein (Bilanzsumme ≤ € 7,5 Mio., Nettoumsatz ≤ € 15 Mio., < 50 Arbeitnehmer)
Gesetzliche GrundlageArt. 2:395a BW (Kleinst) und Art. 2:396 BW (klein)
AusgabenRJk 2025 für das Geschäftsjahr 2025, RJk 2026 für das Geschäftsjahr 2026, RJk 2027 für das Geschäftsjahr 2027
Verpflichtend oder nicht"muss" oder ein Gesetzesverweis: verpflichtend; "kann erwägen": freiwillig
Steuerliche GrundlagenZulässig für Kleinst und klein, sofern alle steuerlichen Grundlagen angewendet werden

Für wen die RJk gilt

Die RJk ist für juristische Personen geschrieben, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien für Kleinst oder klein erfüllen, wobei die Zahlen der Gruppe mitgezählt werden. Eine Zwischenholding, die die Konsolidierungsbefreiung nach Art. 2:408 BW nutzt, zählt nur ihre eigenen Zahlen. Im ersten und zweiten Geschäftsjahr entscheiden die Zahlen am ersten Bilanzstichtag (Art. 2:398 Abs. 1 BW). Eine Personal-Holding, die ihrer Tochter keine zentrale Leitung gibt, bildet mit dieser Tochter keine Gruppe und prüft ihre eigenen Zahlen (RJk M1.109).

Nicht unter die RJk fallen Beteiligungsgesellschaften und Organisationen von öffentlichem Interesse, die das Klein- oder Kleinstregime nicht nutzen dürfen (Art. 2:398 BW). Auch eine kleine juristische Person, die IFRS anwendet, verliert die Befreiungen von Art. 2:396 BW (RJk A1.105). Und wer als Tochter die Konzernbefreiung nach Art. 2:403 BW nutzt, muss den Jahresabschluss nicht nach Titel 9 gestalten; die RJk geht von der Situation ohne diese Befreiung aus (RJk A1.101).

Der Aufbau: Abschnitte M, A, B, C und D

AbschnittKapitelWorum es geht
M: KleinstM1 Kleinstgesellschaften; M2 Kleinst-Gesundheitsdienstleister, Jugendhilfeanbieter und zertifizierte EinrichtungenWas die Kleinstgesellschaft aufnimmt, wie sie bewertet und was sie hinterlegt
A: allgemeinA1 Einleitung und Status; A2 Erfassung und Bewertung; A3 Änderungen von Methoden und Schätzungen und Fehlerkorrektur; A4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag; A6 Offenlegung; A8 Gewinnverwendung (A5 und A7 sind entfallen)Die allgemeinen Grundlagen, darunter Fortführung, außerplanmäßige Wertminderungen und Fremdwährung
B: Posten des JahresabschlussesB1 bis B18: von immateriellen Vermögensgegenständen (B1) über Vorräte (B4), Eigenkapital (B8), Rückstellungen (B10) und Leasing (B11) bis zu Steuern (B15) und dem Anhang (B18)Je Posten: Erfassung, Bewertung, Ausweis und Anhang
C: besondere kleine juristische PersonenC1 Organisationen ohne Gewinnstreben; C2 spendensammelnde Organisationen; C3 Gesundheitsdienstleister, Jugendhilfeanbieter und zertifizierte EinrichtungenAbweichende Muster und Erträge; die besonderen Regeln von C1 und C2 gehen dem Rest der Sammlung vor
D: AnlagenD1 Gesetzestexte; D2 Muster und Verordnungen; D3 Handreichungen zu steuerlichen Grundlagen; D4 Gliederungs- und Veröffentlichungsvorschriften für kleinNachschlagewerk: Titel 9, Verordnung über die Jahresabschlussmuster (Besluit modellen jaarrekening), Verordnung über den aktuellen Wert (Besluit actuele waarde), Verordnung über steuerliche Bewertungsgrundlagen (Besluit fiscale waarderingsgrondslagen)

Die RJk behandelt die Themen, die bei kleinen juristischen Personen oft vorkommen. Für den Rest verweist sie auf ein konkretes Kapitel oder einen konkreten Absatz der RJ-Sammlung. Steht ein Thema nirgends, wählt die Geschäftsführung eine Behandlung, die relevante und verlässliche Informationen liefert, innerhalb der allgemeinen Grundlagen von Kapitel A2 (RJk A1.202).

Verpflichtend oder freiwillig: So lesen Sie die RJk

Die RJk verwendet keine fett gedruckten, eindeutigen Aussagen. Ob etwas verpflichtend ist, erkennen Sie am Text: Ein Verweis auf einen Gesetzesartikel oder das Wort "muss" bedeutet verpflichtend. Steht dort, dass die juristische Person etwas "erwägen kann", ist es freiwillig. Diese Trennung stammt aus der EU-Bilanzrichtlinie: Von kleinen Unternehmen darf ein Mitgliedstaat im Anhang nicht mehr verlangen als die Richtlinie selbst.

Die RJk betrifft den aufgestellten Jahresabschluss, also die Gestaltung des Abschlusses. Was Sie hinterlegen, regeln das Gesetz sowie Kapitel A6 und Anlage D4: Eine kleine juristische Person hinterlegt die verkürzte Bilanz mit Anhang ohne Gewinn- und Verlustrechnung (Art. 2:396 Abs. 8 BW), eine Kleinstgesellschaft nur die verkürzte Bilanz (Art. 2:395a Abs. 8 BW).

Die Kleinstgesellschaft in der RJk

  • Bestandteile. Eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung, jeweils mit Vergleichszahlen (RJk M1.201). Der vorgeschriebene Anhang entfällt (Art. 2:395a Abs. 6 BW); einige Angaben stehen unter der Bilanz.
  • Außergewöhnliche Situationen. Ist der Jahresabschluss ohne zusätzliche Angaben ernsthaft unzureichend, etwa bei wesentlicher Unsicherheit über die Fortführung oder bei Bewertung auf Liquidationsbasis, macht die Kleinstgesellschaft diese Angaben trotzdem (RJk M1.202, aufgrund von Art. 2:362 Abs. 4 BW). Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026 hinterlegt sie diese Angaben auch (RJk M1.401).
  • Bewertung. Dieselben Regeln wie für klein (RJk M1.301), mit einer Ausnahme: Für sonstige betriebliche Aufwendungen müssen keine Abgrenzungsposten angesetzt werden; geben Sie das unter der Bilanz an (Art. 2:395a Abs. 3 BW).
  • Aktueller Wert. Nur die aktuellen Anschaffungskosten für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und der Erlöswert für landwirtschaftliche Vorräte. Der Marktwert ist für eine Kleinstgesellschaft nicht zulässig, also keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien oder Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert (RJk M1.303).
  • Übergang. Wer das Kleinstregime erstmals anwendet, bilanziert das als Methodenänderung und passt die Vergleichszahlen an, muss die Änderung aber nicht erläutern (RJk M1.304).
  • M2. Kleinst-Gesundheitsdienstleister folgen seit der Ausgabe 2026 Kapitel M2, mit den Mustern aus der Regeling openbare jaarverantwoording WMG. Seit der Ausgabe 2027 gilt M2 auch für Kleinst-Jugendhilfeanbieter und zertifizierte Einrichtungen, bereits ab dem Geschäftsjahr 2026.

Steuerliche Grundlagen im Jahresabschluss

Kleinst- und kleine Gesellschaften dürfen ihre Aktiva und Passiva bewerten und ihr Ergebnis ermitteln nach den steuerlichen Regeln der Körperschaftsteuer (Art. 2:395a Abs. 7 BW und Art. 2:396 Abs. 6 BW). Es gilt alles oder nichts: alle steuerlichen Grundlagen, die für die juristische Person gelten, und diese Tatsache steht im Anhang. Die Verordnung über steuerliche Bewertungsgrundlagen fügt vier Punkte hinzu:

  • der Vermögensunterschied beim Wechsel geht direkt in das Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres; der Vergleichsbetrag darf unverändert bleiben (Art. 1);
  • eine steuerliche Reinvestitionsrücklage steht gesondert unter dem Eigenkapital (Art. 2 Abs. 1);
  • die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt auch die steuerlich nicht abzugsfähigen Kosten und, gesondert nach dem Gewinn vor Steuern, die Körperschaftsteuer (Art. 2 Abs. 2);
  • eine kleine juristische Person, nicht eine Kleinstgesellschaft, gibt an, bei welchen Posten die steuerliche Bewertung wesentlich von den gewöhnlichen Regeln abweicht, auch im hinterlegten Anhang (Art. 3).

Latente Steuern gehören nicht in einen Jahresabschluss auf steuerlicher Grundlage (RJk D3.1.204 und D3.2.204). Die Handreichungen in D3 geben Bilanzierungsmöglichkeiten, keine zwingenden Vorschriften. Die Ausweis- und Angabevorschriften von Titel 9 gelten weiterhin. Mehr zum Unterschied: steuerlicher oder handelsrechtlicher Jahresabschluss.

Die volle RJ wählen

Die RJ-Sammlung ist für alle juristischen Personen unter Titel 9 geschrieben; für kleine juristische Personen steht daneben eine eigene Sammlung zur Verfügung (RJ 100.201 und 100.202). Eine kleine BV (niederländische GmbH) darf also die RJ-Sammlung befolgen. Gründe dafür: Die Bank oder ein Investor will einen Jahresabschluss auf RJ-Niveau, die Gruppe berichtet bereits nach der RJ, oder die BV wächst bald zu mittelgroß.

  • Sie folgen dann der RJ-Sammlung als Ganzes, einschließlich eindeutiger Aussagen und der Angaben, die die RJk nur zur Erwägung stellt. Die gesetzlichen Befreiungen für klein nach Art. 2:396 BW bleiben bestehen: keine Prüfungspflicht, kein Lagebericht, keine öffentliche Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Der Anhang nennt die gewählte Sammlung (Art. 2:362 Abs. 10 BW). Eine Mischform, in der Sie je Thema die leichteste Regel wählen, passt dazu nicht.
  • Wächst eine kleine juristische Person zu mittelgroß und muss deshalb Methoden ändern, folgt sie Kapitel 140 der RJ-Sammlung (RJk A3.101).

Fallbeispiel: von Kleinst zu klein bei Webwinkel Lindeboom BV

Die Webwinkel Lindeboom BV (fiktiv, Geschäftsjahr = Kalenderjahr) stellt ihren Jahresabschluss auf steuerlicher Grundlage auf.

BilanzstichtagBilanzsummeNettoumsatzArbeitnehmerErfüllt Kleinst?Regime
31-12-2023€ 290.000€ 740.0006jaKleinst
31-12-2024€ 470.000€ 960.0008nein (zwei Kriterien überschritten)Kleinst: erstes Jahr darüber
31-12-2025€ 530.000€ 1.100.0009neinklein: zweites Jahr in Folge darüber
31-12-2026€ 440.000€ 880.0008jaklein: ein Jahr darunter genügt nicht

Ab dem Geschäftsjahr 2025 ist Lindeboom klein. Was sich ändert:

  • Es kommt ein Anhang hinzu, mit unter anderem den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Art. 2:384 Abs. 5 BW), der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer und der Angabe, dass steuerliche Grundlagen angewendet wurden. Dieser Anhang wird mit der Bilanz hinterlegt; die Gewinn- und Verlustrechnung nicht.
  • Lindeboom gibt nun auch an, bei welchen Posten die steuerliche Bewertung wesentlich abweicht (Art. 3 Verordnung über steuerliche Bewertungsgrundlagen), etwa bei einem Lieferwagen, auf den steuerlich € 24.000 Reinvestitionsrücklage abgeschrieben wurden, sodass der steuerliche Buchwert niedriger ist als der gewöhnliche.
  • Die Befreiung für Abgrenzungsposten entfällt. Eine vorausbezahlte Miete von € 6.000 kommt nun in die Bilanz; die Vergleichszahl 2024 passt Lindeboom an und erläutert das (Art. 2:363 Abs. 5 BW).

Fällt Lindeboom am 31. Dezember 2027 erneut unter zwei Kleinst-Grenzen, ist sie ab dem Geschäftsjahr 2027 wieder Kleinstgesellschaft.

Was die Ausgaben 2026 und 2027 geändert haben

Die Ausgabe 2026 (Geschäftsjahr 2026) machte die RJk mit Beispielen und Verweisen auf konkrete RJ-Absätze eigenständiger lesbar; laut RJ sind das Klarstellungen. Inhaltlich neu waren unter anderem der Verzicht auf Kündigung nach einem Covenant-Bruch (B9.206), die Regel, bei der Ersterfassung keine latenten Steuern anzusetzen (B15), und die Veröffentlichung zusätzlicher Kleinst-Angaben (M1.401). Die Ausgabe 2027 fügt qualitative Kriterien für den gesonderten Ausweis hinzu (A2.113a). Alles je Kapitel: Änderungen der RJ 2026 und 2027.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Für eine kleine juristische Person fragt Jaarrekening.io, welcher Sammlung sie folgt; ohne Auswahl nennt der Anhang die RJk. Eine Kleinstgesellschaft folgt immer der RJk. Für die Kleinstgesellschaft enthält der Fragebogen eine gesonderte Frage, ob für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zusätzliche Informationen nötig sind, etwa bei Zweifeln an der Fortführung; für Geschäftsjahre ab 2026 kommt diese Information auch in die Offenlegungsfassung. Was die RJk nur zur Erwägung stellt, ist in der App eine freiwillige Frage.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Accountant. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Häufige Fragen

Wofür steht RJk?

RJk steht für die Richtlinien für die Rechnungslegung von Kleinst- und kleinen juristischen Personen (Richtlijnen voor de jaarverslaggeving voor micro- en kleine rechtspersonen). Es ist eine eigene Sammlung des niederländischen Rechnungslegungsrats (Raad voor de Jaarverslaggeving), neben der RJ-Sammlung für mittelgroße und große juristische Personen. Sie gliedert sich in Abschnitt M (Kleinst), A (allgemein), B (Posten), C (besondere kleine Organisationen) und D (Anlagen).

Gilt die RJk auch für eine Kleinstgesellschaft?

Ja. Kapitel M1 regelt, was die Kleinstgesellschaft aufnimmt und hinterlegt; für Bewertung und Ergebnisermittlung gelten die RJk-Regeln für kleine juristische Personen (RJk M1.301). Eine Kleinstgesellschaft hat keinen Anhang, außer Angaben, die in außergewöhnlichen Situationen für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nötig sind, etwa bei Zweifeln an der Fortführung.

Darf eine kleine BV die RJ-Sammlung statt der RJk verwenden?

Ja. Die RJ-Sammlung ist für alle juristischen Personen unter Titel 9 geschrieben; die RJk ist eine zusätzliche Sammlung für kleine juristische Personen. Wählt eine kleine BV die RJ-Sammlung, folgt sie ihr als Ganzes und gibt das im Anhang an. Die gesetzlichen Befreiungen für kleine Gesellschaften bleiben bestehen.

Muss ich tun, was die RJk 'kann erwägen' nennt?

Nein. 'Kann erwägen' bedeutet, dass die Angabe freiwillig ist. Die RJk verwendet diese Formulierung, weil die EU-Bilanzrichtlinie verbietet, von kleinen Unternehmen mehr Anhangangaben zu verlangen als die Richtlinie selbst. Verpflichtend ist, was die RJk mit 'muss' oder mit einem Verweis auf einen Gesetzesartikel kennzeichnet.

Was ist RJk M2?

M2 ist das Kapitel für Kleinst-Gesundheitsdienstleister und, seit der Ausgabe 2027, auch für Kleinst-Jugendhilfeanbieter und zertifizierte Einrichtungen. Es folgt der Regeling openbare jaarverantwoording WMG und der Regeling openbare jaarverantwoording Jeugdwet, mit eigenen Mustern und eigener Hinterlegung. Für Jugendhilfeanbieter gilt es ab dem Geschäftsjahr 2026.

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