Richtlinien (RJ)

Änderungen in der RJ und RJk: Ausgabe 2026 und Ausgabe 2027

Was ändert sich in den niederländischen Rechnungslegungsrichtlinien für Ihren Jahresabschluss 2026 und 2027? Je Kapitel, mit Inkrafttretensdatum und den betroffenen Größenklassen.

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Die kurze Antwort

Die Ausgabe 2026 gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026, die Ausgabe 2027 ab dem 1. Januar 2027. Die meisten Änderungen sind Klarstellungen. Inhaltlich fallen auf: Covenant-Verstoß mit Verzicht auf Kündigung, keine latenten Steuern bei der Erstverarbeitung, eine engere Befreiung für Aktienvergütungen und die Offenlegung von Kleinstunternehmens-Angaben (2026) sowie eine feste Zuordnung von Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung (2027).

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

Geschäftsjahr 2025Ausgabe 2025 (erschienen September 2024)
Geschäftsjahr 2026Ausgabe 2026 (erschienen September 2025)
Geschäftsjahr 2027Ausgabe 2027 (erschienen September 2026)
Frühere AnwendungRJ: empfohlen (RJ 100.206); RJk: normalerweise zulässig (RJk A1.107)
Klassen in den TabellenM = Kleinst (micro), K = klein, MG = mittelgroß, G = groß

So lesen Sie diese Übersicht

Die RJ-Bundel gilt für mittelgroße und große Unternehmen sowie für ein kleines Unternehmen, das sie wählt; die RJk für Kleinst- und kleine Unternehmen. Eine Änderung in der RJ betrifft ein kleines Unternehmen nach der RJk also nur, wenn die RJk auf diesen Absatz verweist oder sich selbst mit ändert. Jede Zeile unten nennt das Kapitel, was sich ändert, ab welchem Geschäftsjahr und welche Klassen betroffen sind. Wo die RJ eine Änderung als Klarstellung ohne inhaltliche Absicht darstellt, steht das dabei.

Wer jetzt den Jahresabschluss 2025 abschließt, arbeitet mit der Ausgabe 2025. Diese brachte unter anderem den Ersatz des Stramien (Rahmenkonzept) durch einen einleitenden Absatz zu den Grundsätzen, eine neue Gliederung von RJ 214, Regeln für Vitalitätsregelungen und vorzeitigen Ruhestand (RJ 271, RJk B14), Anpassungen für das Wet toekomst pensioenen (Gesetz zur Zukunft der Renten) und die Säule-2-Gewinnsteuern (RJ 272, RJk B15).

Ausgabe 2026: gilt ab Geschäftsjahr 2026

ThemaKapitelWas sich ändertKlassen
Covenant-VerstoßRJ 254.307; RJk B9.206Ist am Bilanzstichtag eine Darlehensbedingung verletzt, bleibt das Darlehen langfristig, wenn die Bank vor dem Bilanzstichtag auf die Kündigung verzichtet hat oder eine Heilungsfrist gewährt hat, die mindestens bis zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag läuft. Neu ist der Verzicht als eigener Weg. Eine Einigung nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Aufstellung ist ebenfalls möglich, sofern erläutert.M, K, MG, G
Latente Steuern bei ErstverarbeitungRJ 272.301–306a; RJk B15.105–106Keine latente Steuer für temporäre Differenzen, die bei der Erstverarbeitung eines Vermögenswerts oder einer Verpflichtung entstehen, wenn die Transaktion kein Unternehmenserwerb ist, das Ergebnis nicht berührt und nicht zu gleich hohen steuerpflichtigen und abzugsfähigen Differenzen führt. Die RJk nennt auch die zwingende Ausnahme für Geschäftswert aus einem Erwerb.M, K, MG, G; nicht bei steuerlichen Grundlagen
Anteilsbasierte VergütungenRJ 275.103a und 275.603; RJk B14.129Nur Regelungen, die eine Partei außerhalb des Konsolidierungskreises abwickelt, bleiben befreit. Regelungen, die sowohl unter die alte als auch unter die neue Befreiung fielen, dürfen die Vergleichszahlen unberührt lassen (RJ-Uiting 2025-12).K, MG, G
InstandhaltungsrückstellungRJ 212.451 und 212.810; RJk B2.135Eine neue Schätzung der Kosten oder des Zeitraums einer Großinstandhaltung verteilen Sie über den verbleibenden Ansammlungszeitraum; Nachholzuführungen entfallen. Der Übergang darf prospektiv erfolgen.MG, G; Kleinst und klein über den Verweis in RJk B2.135
ZahlungsrabatteRJ 222, 270 und 273.202; RJk B13.110 und B5.103Ein Zahlungsrabatt ist kein Zinsaufwand mehr. Er mindert als variable Gegenleistung den Ertrag oder ist eine Finanzierungskomponente.alle
VorzugsdividendeRJ 160.209; RJk A4.109Vorzugsdividende ist am Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit, wenn die Satzung es vorschreibt und ausreichend frei ausschüttbares Vermögen vorhanden ist; eine fehlende Genehmigung der Geschäftsführung der BV wird angegeben.alle
Wettelijke reserve (gesetzliche Rücklage) für BeteiligungenRJ 214.510; RJk B3.121Bewerten Sie eine bestehende Beteiligung künftig zum Nettovermögenswert, gehören nicht frei ausschüttbare einbehaltene Gewinne der Beteiligung in die gesetzliche Rücklage.alle
Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten der VorräteRJ 220.601aDie als Aufwand erfassten Kosten der Vorräte stehen im Anhang, auch bei einem funktionalen Modell.G; mittelgroß befreit
Honorare für Nachhaltigkeits-AssuranceRJ 390.301Gesondert angeben oder unter den anderen Prüfungsaufträgen mit der Bezeichnung "andere Assurance-Aufträge".G
IFRS und Titel 9RJ 105 (neu); RJ 240IFRS-Absätze in RJ 105 zusammengeführt; RJ 240 neu gegliedert. Keine inhaltliche Änderung beabsichtigt.MG, G

Nur in der RJk (Ausgabe 2026). Nach einem Projekt, die RJk besser zugänglich zu machen, erhielten A2, A3, A4, A8, B2, B10 und B18 Klarstellungen (RJ-Uiting 2025-10): Beispiele für Anzeichen von Zweifeln an der Unternehmensfortführung (A2.214a), eine Empfehlung, das Besluit modellen jaarrekening (Verordnung über die Jahresabschlussmodelle) auch dort zu befolgen, wo es nicht verpflichtend ist (A2.114a), das Verbot der Rückwirkung bei einer Schätzungsänderung (A3.205), ein Schema für Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (A4), Verarbeitung verpflichtender Rücklagenbewegungen in der aufgestellten Bilanz (A8.101), Kostenbeispiele bei Sachanlagen (B2.107a–c), keine Rückstellung für Selbstbehalt (B10.103), ein Rechnungszins auf Basis hochwertiger Unternehmensanleihen (B10.106) und Regeln für nicht in der Bilanz angesetzte Vermögenswerte (B10.3). Die Konzessionsregeln (B18.3) entfielen. Für Kleinstunternehmen ist neu, dass zusätzliche Angaben bei außergewöhnlichen Umständen, etwa Zweifeln an der Unternehmensfortführung, auch in die hinterlegte Bilanz kommen (M1.401). Das Kapitel M2 für Kleinst-Pflegeanbieter wurde hinzugefügt.

Branchen. RJ 400, 404 und 405 folgen dem Corporate-Governance-Kodex 2025 mit der Erklärung zum Risikomanagement (bereits ab Geschäftsjahr 2025). RJ 610 erhielt Ausschüttungs- und Streuungsvermögen aus dem Wet toekomst pensioenen. Die Grenze für eine kleine spendensammelnde Organisation wurde auf € 1.000.000 angehoben (RJ 650, RJk C2; ab Geschäftsjahr 2025, schon für 2024 anwendbar). RJ 655 und RJk C3 folgen der geänderten Regeling openbare jaarverantwoording WMG (Regelung zur öffentlichen Rechenschaft im Pflegebereich); RJ 660 ermöglicht einen kompakten Lagebericht.

Ausgabe 2027: gilt ab Geschäftsjahr 2027

ThemaKapitelWas sich ändertKlassen
Gesonderter AusweisRJ 115.213a; RJk A2.113aNeben den zahlenmäßigen Faustregeln (5% der Bilanzsumme, 10% der Rubrik) wägen Sie qualitative Merkmale ab: Art, Funktion, Liquidität, Bewertungsgrundlage, Unsicherheit, Laufzeit und Nutzungsbeschränkungen. Quelle: IFRS 18.alle
Besluit modellen, wenn nicht erforderlichRJ 115.216; RJk A2.114aEmpfehlung, das Besluit modellen jaarrekening möglichst weitgehend zu befolgen, auch wo es nicht vorgeschrieben ist, etwa bei Kleinstunternehmen (Art. 1 Abs. 3 dieser Verordnung). Die RJk hatte die Empfehlung schon seit 2026 und verweist nun auch auf Abschnitt C.alle
KapitalflussrechnungRJ 360.212, 213 und 213aErhaltene Zinsen und Dividenden gehören zur Investitionstätigkeit, gezahlte Zinsen (auch aktivierte) und gezahlte Dividenden zur Finanzierungstätigkeit. Nur wer Anlage oder Finanzierung als normales Geschäft betreibt, darf sie operativ ausweisen. Die indirekte Methode beginnt bei einer Zwischensumme aus der Gewinn- und Verlustrechnung, vorzugsweise dem nun definierten Betriebsergebnis. Absatz 216 entfällt.MG, G; K mit freiwilliger Kapitalflussrechnung
Beteiligung ohne maßgeblichen EinflussRJ 214.305; RJk B3.109 und B3.126Bei Bewertung zum aktuellen Wert dürfen Wertänderungen direkt ins Ergebnis, mit einer Neubewertungsrücklage, wenn häufige Kurse fehlen. Bei Anschaffungskosten ist die Dividende der erste Posten der Finanzerträge. Für klein war die Verarbeitung im Ergebnis bereits zulässig; die RJk stellt klar.K, MG, G; nicht Kleinst
Realisierte NeubewertungRJ 240.222Erfassen Sie eine realisierte Neubewertung über das Ergebnis, zeigen Sie den Bruttobetrag, einschließlich der Auflösung der latenten Steuer, in einer eigenen Zeile vor den Finanzerträgen und -aufwendungen.MG, G
Säule-2-HaftungRJ 252.517 und 272.717; RJk B10.205Haftet die juristische Person für die Ergänzungssteuer auf niedrig besteuerte Konzernteile, gibt sie das an.alle, in Konzernen unter dem Wet minimumbelasting 2024 (Mindeststeuergesetz 2024)
Verhältniszahl UmsatzRJ 270.601Eine mittelgroße juristische Person, die ein Bruttobetriebsergebnis zeigt, nennt die prozentuale Zunahme oder Abnahme des Nettoumsatzes. Das stand schon in Art. 2:397 Abs. 3 BW.MG
Vorzeitiger RuhestandRJ 271.405Die beste Schätzung der Rückstellung folgt den Regeln von RJ 252.MG, G
Kosten der AbsicherungRJ 290.608a, 641 und 642Unvermeidbare Kosten eines Derivats oder eines Teils des Derivats dürfen außerhalb der Sicherungsbeziehung bleiben; ihre Verarbeitung ist ausgearbeitet. Absatz 628 entfällt.MG, G
KonsolidierungRJ 217Neu gegliedert mit einer Transpositionstabelle; keine inhaltliche Änderung beabsichtigt.MG, G
Einblicksgebot kleinRJk B18.104Der Verweis wurde auf Art. 2:362 Abs. 4 BW berichtigt: zusätzliche Angaben, die der Einblick verlangt, etwa wichtige Ereignisse.K

Früheres Inkrafttreten. Einige Änderungen stehen in der Ausgabe 2027, gelten aber schon für das Geschäftsjahr 2026: die Beleidswaarde für Wohnungsbaugesellschaften (RJ 645, RJ-Uiting 2026-7), die Regeling openbare jaarverantwoording Jeugdwet (Regelung zur öffentlichen Rechenschaft nach dem Jugendgesetz; RJ 655, RJk C3 und M2) und die Übergangsregel für Aktienvergütungen (RJ 275.603). Außerdem erhielten RJ 611 (Prämienpensionseinrichtungen) und RJ 600 und 605 (Banken, Versicherer) Anpassungen ab 2027, und die Branchenkapitel RJ 640 und 650 sowie RJk C1 und C2 gehen den allgemeinen Kapiteln ausdrücklich vor.

Fallbeispiel: ein Covenant-Verstoß am 31. Dezember 2026

Kozijnfabriek Haverkamp BV (fiktiv, klein) hat ein Bankdarlehen von € 900.000, zu tilgen mit € 150.000 pro Jahr. Die Bank verlangt eine Solvabilität von mindestens 25%; am 31. Dezember 2026 beträgt sie 22%, wodurch das Darlehen nach den Bedingungen sofort fällig ist. Das Umlaufvermögen beträgt € 1.200.000, die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten € 700.000.

SzenarioEinordnung des Darlehens (RJk B9.206)Kurzfristige VerbindlichkeitenCurrent Ratio
A. Die Bank verzichtet am 18. Dezember 2026 schriftlich wegen dieses Verstoßes auf die Kündigung€ 750.000 langfristig, € 150.000 Tilgung kurzfristig€ 850.0001,41
B. Am 20. Dezember 2026 kommt eine Heilungsfrist bis einschließlich 30. September 2027Heilungsfrist kürzer als zwölf Monate: € 900.000 kurzfristig€ 1.600.0000,75
C. Der Verzicht wird am 10. Februar 2027 unterzeichnet; Aufstellung am 20. April 2027Langfristig ist zulässig, mit Erläuterung dieser Wahl (Art. 9 Besluit modellen jaarrekening)€ 850.0001,41

Szenario A war vor dem Geschäftsjahr 2026 nicht ausdrücklich geregelt; jetzt ist es ein eigener Weg. Erwartet Haverkamp trotz des Verzichts, die Anforderung binnen zwölf Monaten erneut nicht zu erfüllen, darf sie das Darlehen dennoch als kurzfristig zeigen und das angeben (RJk B9.206a). Eine mittelgroße oder große BV folgt derselben Linie über RJ 254.307 und 254.307a.

Fallbeispiel: Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung 2027

Distributiecentrum Delta BV (fiktiv, mittelgroß) zahlt 2027 € 85.000 Zinsen, erhält € 12.000 Zinsen und € 30.000 Dividende aus einer Minderheitsbeteiligung und schüttet € 200.000 Dividende aus. Bis einschließlich 2026 zeigte sie alle Zinsen im operativen Cashflow.

  • Ab 2027: erhaltene Zinsen und Dividenden, zusammen € 42.000, unter Investitionstätigkeit; gezahlte Zinsen von € 85.000 unter Finanzierungstätigkeit, neben der ausgeschütteten Dividende von € 200.000.
  • Der operative Cashflow 2027 ist dadurch € 43.000 höher als bei der alten Gliederung (€ 85.000 gezahlte Zinsen heraus, € 42.000 Einnahmen heraus).
  • Die Vergleichszahlen für 2026 gliedert Delta auf dieselbe Weise und erläutert die Anpassung (Art. 2:363 Abs. 5 BW). Beginnt sie die indirekte Methode beim Ergebnis nach Steuern, muss dieses zu einer Zwischensumme des Modells passen; die RJ empfiehlt das Betriebsergebnis.

Checkliste je Größenklasse

KlasseGeschäftsjahr 2026: prüfenGeschäftsjahr 2027: prüfen
KleinstEinordnung von Darlehen bei Covenant-Verstoß; zusätzliche Angaben bei Zweifeln an der Unternehmensfortführung auch hinterlegen (M1.401); keine Rückstellung für SelbstbehaltQualitative Kriterien beim Zusammenfassen; Besluit modellen als Beispiel
KleinCovenant-Verstoß; latente Steuern bei Erstverarbeitung; Zahlungsrabatte; Vorzugsdividende; Rücklagenbewegungen in der aufgestellten BilanzQualitative Kriterien; Beteiligungen ohne maßgeblichen Einfluss; zusätzliche Angaben für den Einblick (B18.104)
MittelgroßRJ 254.307; Instandhaltungsrückstellung RJ 212.451; Aktienvergütungen RJ 275; VorzugsdividendeKapitalflussrechnung RJ 360; Verhältniszahl Umsatz; RJ 214.305; RJ-315-Befreiung für Finanzanlagen
GroßWie mittelgroß, plus Kosten der Vorräte (220.601a) und Assurance-Honorare (390.301)Wie mittelgroß, plus RJ 240.222, Säule-2-Angabe und Absicherung (RJ 290)

Wenn Sie unsicher sind, welche Ausgabe zu Ihrem Geschäftsjahr gehört: die Ausgabenregeln auf der Übersichtsseite.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Jaarrekening.io hinterlegt jede inhaltliche Änderung aus den Ausgaben mit dem Anfangsdatum des Geschäftsjahres, für das sie gilt. Für ein früheres Geschäftsjahr erscheint eine solche Frage als freiwillige Wahl, ab dem Inkrafttreten als verpflichtende Frage. Ein Jahresabschluss 2025 bekommt so keine Anforderungen aus der Ausgabe 2026 auferlegt, aber Sie können sie schon anwenden.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Abschlussprüfung. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Was ändert sich in der RJ-Ausgabe 2026?

Die Ausgabe 2026 gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026. Inhaltlich wichtig sind unter anderem: Ein Darlehen bleibt nach einem Covenant-Verstoß langfristig, wenn die Bank vor dem Bilanzstichtag auf die Kündigung verzichtet hat (RJ 254, RJk B9), keine latenten Steuern bei der Erstverarbeitung bestimmter Vermögenswerte (RJ 272, RJk B15), eine engere Befreiung für anteilsbasierte Vergütungen (RJ 275) und Zahlungsrabatte, die nicht mehr als Zinsen gebucht werden. Die RJk erhielt außerdem viele Klarstellungen und ein neues Kapitel M2.

Was ändert sich in der RJ-Ausgabe 2027?

Die Ausgabe 2027 gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Die wichtigsten Änderungen: qualitative Kriterien für den gesonderten Ausweis (RJ 115, RJk A2), eine feste Zuordnung von Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung (RJ 360), Wertänderungen von Beteiligungen ohne maßgeblichen Einfluss im Ergebnis (RJ 214) und eine Angabe zur Haftung für die Säule-2-Gewinnsteuer.

Muss ich die Ausgabe 2026 schon auf meinen Jahresabschluss 2025 anwenden?

Nein. Für ein Geschäftsjahr, das 2025 beginnt, gilt die Ausgabe 2025. Die RJ empfiehlt die frühere Anwendung neuer Richtlinien und die RJk erlaubt sie normalerweise, sofern eine Richtlinie nichts anderes sagt. Achten Sie aber auf Änderungen mit eigenem, früherem Inkrafttretensdatum, etwa einige Branchenregeln.

Wo finde ich die offizielle Liste der Änderungen?

Im Ten geleide (Vorwort) zu jeder Jahresausgabe der RJ- und RJk-Bundel, als PDF auf rjnet.nl unter Richtlijnen, Ten geleides. Die zugrunde liegenden RJ-Uitingen (RJ-Veröffentlichungen) stehen auf rjnet.nl unter Uitingen, mit dem Inkrafttretensdatum je Uiting. In der Bundel selbst steht neben jedem geänderten Absatz ein senkrechter Strich.

Gilt eine Änderung aus der Ausgabe 2027 manchmal schon für das Geschäftsjahr 2026?

Ja, wenn die RJ-Uiting ein früheres Inkrafttretensdatum nennt. Beispiele: die Beleidswaarde (Richtwert) für Wohnungsbaugesellschaften (RJ 645), die neuen Regeln für Anbieter von Jugendhilfe (RJ 655, RJk C3 und M2) und die Übergangsregel für anteilsbasierte Vergütungen (RJ 275.603). Sie stehen in der Ausgabe 2027, gelten aber ab dem Geschäftsjahr 2026.

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