Größenklasse · mittelgroß

Niederländischer Jahresabschluss eines mittelgroßen Unternehmens

Ab dieser Klasse gelten Prüfungspflicht und Lagebericht, und auch die Gewinn- und Verlustrechnung wird öffentlich. Art. 2:397 BW lässt noch einige Vereinfachungen zu.

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Die kurze Antwort

Mittelgroß ist, wer nicht klein ist und an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei von drei Voraussetzungen erfüllt: Bilanzsumme höchstens € 25 Mio., Nettoumsatz höchstens € 50 Mio., weniger als 250 Arbeitnehmer (Art. 2:397 Abs. 1 BW). Dann gelten Prüfung durch einen Accountant und Lagebericht. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang werden öffentlich, teils vereinfacht.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

RechtsgrundlageArt. 2:397 BW; Prüfung in Art. 2:393 BW, Lagebericht in Art. 2:391 BW
Grenzen (Geschäftsjahr 2024 und später)Bilanzsumme € 25 Mio., Nettoumsatz € 50 Mio., weniger als 250 Arbeitnehmer
Lageberichtverpflichtend; nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dürfen fehlen (Art. 2:397 Abs. 8 BW)
SBR-PflichtGeschäftsjahre ab dem 1. Januar 2017; für Konzerngesellschaften einer großen Konzernspitze ab dem 1. Januar 2025
Anzahl in den Niederlandenrund 10.200 mittelgroße Unternehmen in der Erhebung der KVK (niederländische Handelskammer) für 2022; schätzungsweise 1.800 davon wurden klein (Begründung, Stb. 2024, 52)

Wann ist ein Unternehmen mittelgroß?

Die Bestimmung beginnt mit 'vorbehaltlich Artikel 396' (Art. 2:397 Abs. 1 BW). Mittelgroß ist also das Unternehmen, das nicht klein ist, aber an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei oder drei dieser Voraussetzungen erfüllt.

VoraussetzungUntergrenze (klein)Obergrenze mittelgroßObergrenze bis einschließlich 2023
Wert der Aktiva€ 7,5 Mio.€ 25 Mio.€ 20 Mio.
Nettoumsatz€ 15 Mio.€ 50 Mio.€ 40 Mio.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer50weniger als 250weniger als 250

Die Klasse wechselt erst nach zwei Bilanzstichtagen. Wer zwei Jahre hintereinander außerhalb der Grenzen von klein endet, ist in diesem zweiten Jahr mittelgroß. Wer zwei Jahre hintereinander die Obergrenze überschreitet, ist im zweiten Jahr groß.

  • Konzern. Die Zahlen zu konsolidierender Konzerngesellschaften zählen mit, es sei denn, das Unternehmen wendet Art. 2:408 BW an (Art. 2:397 Abs. 2 BW). Eine Zwischenholding, die nicht konsolidiert, weil eine Mutter das tut, prüft dann ihre eigenen Zahlen.
  • Erstes Geschäftsjahr. Der erste Bilanzstichtag bestimmt das Regime für zwei Geschäftsjahre (Art. 2:398 Abs. 1 BW).
  • Öffentliches Interesse. Börsennotierte Gesellschaften, Banken und Versicherer können die Vereinfachungen nicht nutzen (Art. 2:398 Abs. 7 BW).

Prüfen Sie zwei Bilanzstichtage zugleich mit dem Größenklassen-Rechner; die Erläuterung steht bei den Größenkriterien.

Was stellen Sie auf?

BestandteilAnforderungGrundlage
Bilanzvollständig, mit allen Untergliederungen von Abschnitt 3Art. 2:364 BW ff.
Gewinn- und Verlustrechnungdie Posten bis einschließlich Brutto-Betriebsergebnis dürfen zusammengezogen werden; Sie geben dann als Kennzahl an, wie stark der Nettoumsatz gestiegen oder gesunken istArt. 2:397 Abs. 3 BW
Anhangvollständig, bis auf einige AngabenArt. 2:397 Abs. 4 und 6 BW
Kapitalflussrechnungnicht im Gesetz, wohl aber in den niederländischen Rechnungslegungsrichtlinien (RJ 360)RJ-Bündel
LageberichtAnalyse von Lage, Entwicklung und Ergebnissen, der wesentlichen Risiken und des erwarteten GeschäftsverlaufsArt. 2:391 BW
Sonstige Angabenunter anderem der Bestätigungsvermerk und die satzungsmäßige Regelung zur ErgebnisverwendungArt. 2:392 BW
Konzernabschlussfür die Spitze eines Konzerns, es sei denn, eine Befreiung giltArt. 2:406 BW

Steuerliche Bewertungsgrundsätze sind in dieser Klasse nicht zulässig.

Was legen Sie offen?

Fast alles geht zum Handelsregister. Art. 2:397 Abs. 5 BW erlaubt jedoch, dass die hinterlegte Bilanz weniger Untergliederungen enthält als die festgestellte und dass Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang in der vereinfachten Form der Absätze 3 und 4 veröffentlicht werden. Das ist erlaubt, nicht verpflichtend.

UnterlageÖffentlichBesonderheit
Lageberichtjadarf auch in den Geschäftsräumen zur Einsicht ausliegen, mit Anzeige beim Handelsregister (Art. 2:394 Abs. 4 BW)
Bilanzjadie KVK spricht von einer 'leicht vereinfachten Bilanz'
Gewinn- und Verlustrechnungjamit dem Brutto-Betriebsergebnis als ein Posten
Anhangjaohne die Angaben, die Absatz 4 ausnimmt
BestätigungsvermerkjaTeil der sonstigen Angaben (Art. 2:392 Abs. 1 Buchst. a BW)
Besondere Kontrollrechte und stimmrechtslose AktienneinArt. 2:397 Abs. 7 BW

Der Anhang: fast vollständig

Der Anhang folgt den Abschnitten 5 und 6 von Titel 9, mit einer begrenzten Zahl von Ausnahmen.

AngabeMittelgroßGrundlage
Nettoumsatz nach Branche und Gebietnicht verpflichtendArt. 2:397 Abs. 4 BW
Honorare des externen Abschlussprüfersnicht verpflichtendArt. 2:397 Abs. 4 BW
Nicht in der Bilanz enthaltene Vereinbarungennur Art und geschäftlicher ZweckArt. 2:397 Abs. 6 BW
Nahestehende Personennicht verpflichtend; bei einer NV beschränkt auf Geschäfte mit den wichtigsten Aktionären, Geschäftsführern und AufsichtsratsmitgliedernArt. 2:397 Abs. 6 BW
Vergütung der Geschäftsführung und der Aufsichtsratsmitgliederverpflichtend; eine Angabe, die auf eine Person zurückführbar ist, darf entfallenArt. 2:383 Abs. 1 BW
BeteiligungenverpflichtendArt. 2:379 BW
Entwicklung von Anlagevermögen und EigenkapitalverpflichtendArt. 2:368 BW und Art. 2:378 BW

Prüfungspflicht

Ein mittelgroßes Unternehmen erteilt den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses (Art. 2:393 Abs. 1 BW). Zuständig ist die Gesellschafterversammlung; tut sie es nicht, der Aufsichtsrat und sonst die Geschäftsführung (Abs. 2).

  • Wer prüfen darf. Ein registeraccountant (RA) oder ein accountant-administratieconsulent (AA) mit der Eintragung im Accountantsregister, die der Artikel nennt.
  • Was er prüft. Ob der Jahresabschluss den erforderlichen Einblick vermittelt und dem Gesetz entspricht, und ob der Lagebericht damit vereinbar ist und keine wesentlichen Unrichtigkeiten enthält (Abs. 3).
  • Das Ergebnis. Ein uneingeschränkter Vermerk, ein eingeschränkter Vermerk, ein Versagungsvermerk oder eine Erklärung der Nichtabgabe eines Urteils (Abs. 6).
  • Ohne Vermerk keine Feststellung. Das zuständige Organ muss von dem Vermerk Kenntnis haben nehmen können, es sei denn, ein gesetzlicher Grund für sein Fehlen wurde mitgeteilt (Abs. 7).
  • Sanktion. Keinen Auftrag zu erteilen ist eine Wirtschaftsstraftat: Art. 1 unter 4° des Wet op de economische delicten (niederländisches Wirtschaftsstrafgesetz) nennt Art. 2:393 Abs. 1 BW.

Ausnahme: eine Konzerngesellschaft, die Art. 2:403 BW anwendet. Mehr bei Prüfungspflicht und Bestätigungsvermerk.

Hinterlegen: SBR, Portal und Fristen

Mittelgroße Unternehmen hinterlegen über SBR für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2017 (Art. 2 Abs. 2 Besluit elektronische deponering handelsregister, niederländische Verordnung über die elektronische Hinterlegung beim Handelsregister). Die KVK nennt zwei Wege: den Jahresabschluss im Portal Zelf Deponeren hochladen oder mit Finanzsoftware einreichen lassen, wofür ein PKIoverheid-Zertifikat nötig ist.

  • Der Bestätigungsvermerk geht mit, im selben Format wie der Jahresabschluss (Art. 3a der Verordnung).
  • Format: XBRL auf einem festen Raster oder iXBRL, wenn der Jahresabschluss eigene Posten oder eine eigene Gestaltung hat.
  • Fristen: aufstellen innerhalb von fünf Monaten (BV und NV), hinterlegen innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung und spätestens zwölf Monate nach dem Geschäftsjahr (Art. 2:394 BW).
  • Kostet die Prüfung mehr Zeit, können die Gesellschafter die Aufstellungsfrist um höchstens fünf Monate verlängern. Die Grenze von zwölf Monaten verschiebt sich nicht mit.

Rechnen Sie die Termine nach mit dem Hinterlegungsfrist-Rechner; die Begriffe stehen bei SBR und XBRL.

Rechenbeispiel: ein Großhandel zwischen klein, mittelgroß und groß

BilanzstichtagBilanzsummeNettoumsatzArbeitnehmerInnerhalb der Grenzen von mittelgroßRegime
31-12-2024€ 22,0 Mio.€ 46 Mio.2103 von 3mittelgroß
31-12-2025€ 26,5 Mio.€ 53 Mio.2401 von 3mittelgroß
31-12-2026€ 28,0 Mio.€ 57 Mio.2620 von 3groß

Für 2026 entfallen die Vereinfachungen: Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt Umsatz und Kostenarten getrennt, der Anhang enthält die Umsatzsegmentierung und die Prüferhonorare, und alles wird ungekürzt öffentlich. Die Prüfungspflicht bestand bereits. Die umgekehrte Bewegung funktioniert genauso: Endet eine mittelgroße BV 2025 und 2026 bei € 7,2 Mio. Bilanzsumme und 45 Arbeitnehmern, ist sie für 2026 klein und die Prüfungspflicht entfällt für dieses Geschäftsjahr.

Mittelgroß neben klein und groß

ThemaKleinMittelgroßGroß
Prüfung durch einen Accountantneinjaja
Lageberichtneinja, eingeschränktja, vollständig
Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsregisterneinja, mit Brutto-Betriebsergebnisja, vollständig
Umsatzsegmentierung und Prüferhonorareneinneinja
Kapitalflussrechnung (RJ 360)neinjaja
SBR verpflichtend ab Geschäftsjahr201620172025

Zu den Nachbarklassen siehe das kleine Unternehmen und das große Unternehmen.

Häufige Fehler

  • Die Prüfungspflicht zu spät bemerken. Prüfen Sie die Grenzen an jedem Bilanzstichtag und suchen Sie den Accountant vor Ende des zweiten Jahres.
  • Den Lagebericht vergessen. Er wird innerhalb derselben Frist aufgestellt wie der Jahresabschluss (Art. 2:210 Abs. 1 BW).
  • Die festgestellte und die hinterlegte Fassung verwechseln. Absatz 5 vereinfacht nur die Offenlegung.

Mittelgroß in Jaarrekening.io

Mit Jaarrekening.io bereiten Sie die Akte vor, die der Accountant prüft: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und bearbeitbare Entwürfe von Anhang und Lagebericht, mit Beträgen aus festen Rechenregeln. Die App prüft nicht und stellt keinen Vermerk aus. Die Offenlegungsfassung behält in dieser Klasse die vollständige Bilanz; die optionale Beschränkung nach Art. 2:397 Abs. 5 wendet die App dort noch nicht an. Für die Geschäftsjahre 2023 bis einschließlich 2026 erstellt die App eine XBRL-Datei als Validierungskandidat, mit der Bilanz in der Form von Absatz 5, weil das KVK-Modell für mittelgroß keine feinere Gliederung kennt; der Bestätigungsvermerk ist darin nicht enthalten und geht als gesonderte Datei mit. Die Hinterlegung läuft über das KVK-Portal, Ihren Accountant oder SBR-Software. Preis: € 2.000 zzgl. Umsatzsteuer je Jahresabschluss, einmalig je Geschäftsjahr; der erste Jahresabschluss in Ihrem Konto ist kostenlos.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Accountant. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleiben in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Ab welchem Geschäftsjahr gilt die Prüfungspflicht, wenn meine BV wächst?

Ab dem zweiten Geschäftsjahr in Folge, in dem Sie am Bilanzstichtag außerhalb der Grenzen des kleinen Unternehmens enden. Im ersten Jahr der Überschreitung bleiben Sie klein. Ein neues Unternehmen, das schon am ersten Bilanzstichtag zu groß für klein ist, fällt sofort in das strengere Regime (Art. 2:398 Abs. 1 BW).

Darf ein AA den Jahresabschluss einer mittelgroßen BV prüfen?

Ja, wenn im Accountantsregister die Eintragung vorgenommen ist, die Art. 2:393 Abs. 1 BW nennt (Art. 36 Abs. 2 Buchst. i Wet op het accountantsberoep, niederländisches Wirtschaftsprüferberufsgesetz). Ohne diese Eintragung darf ein accountant-administratieconsulent die gesetzliche Prüfung nicht durchführen.

Muss der Lagebericht zur KVK?

Grundsätzlich ja: Er wird gleichzeitig mit dem Jahresabschluss offengelegt. Die Alternative: Der Bericht liegt in den Geschäftsräumen für jedermann zur Einsicht aus, wer darum bittet, erhält gegen höchstens die Selbstkosten eine Abschrift, und das Unternehmen zeigt dies beim Handelsregister an (Art. 2:394 Abs. 4 BW).

Muss eine mittelgroße BV eine Kapitalflussrechnung aufnehmen?

Buch 2 BW schreibt sie nicht vor. Die niederländischen Rechnungslegungsrichtlinien tun es für mittelgroße und große Unternehmen (RJ 360). Weil der Jahresabschluss Normen genügen muss, die im Rechtsverkehr als vertretbar gelten, gehört die Kapitalflussrechnung in der Praxis dazu.

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