Größenklasse · groß

Niederländischer Jahresabschluss eines großen Unternehmens

Keine Befreiungen mehr: vollständige Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, Lagebericht, Prüfung durch einen Accountant und seit dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtende digitale Hinterlegung.

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Die kurze Antwort

Groß ist das Unternehmen, das an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht zwei der drei Voraussetzungen für mittelgroß erfüllt: Bilanzsumme höchstens € 25 Mio., Nettoumsatz höchstens € 50 Mio., weniger als 250 Arbeitnehmer. Titel 9 gilt dann ohne Befreiungen: vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung durch einen Accountant und vollständige Offenlegung. Ab dem Geschäftsjahr 2025 hinterlegen Sie verpflichtend über SBR.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

RechtsgrundlageTitel 9 Buch 2 BW ohne die Befreiungen von Abschnitt 11; die Grenze ergibt sich aus Art. 2:397 Abs. 1 BW
Groß, wennzwei von drei überschritten: Bilanzsumme € 25 Mio., Nettoumsatz € 50 Mio., 250 oder mehr Arbeitnehmer
Immer das volle RegimeUnternehmen von öffentlichem Interesse (Art. 2:398 Abs. 7 BW)
SBR-PflichtGeschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025, in XBRL oder iXBRL
Anzahl in den Niederlandenrund 11.100 große Unternehmen in der Erhebung der KVK (niederländische Handelskammer) für 2022; schätzungsweise 1.600 davon wurden mittelgroß (Begründung, Stb. 2024, 52)

Wann ist ein Unternehmen groß?

Das niederländische Gesetz umschreibt 'groß' nicht selbst. Groß ist, wer außerhalb von Art. 2:397 Abs. 1 BW fällt: An zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen wird höchstens eine der drei Voraussetzungen erfüllt.

Voraussetzung für mittelgroßAb Geschäftsjahr 2024Bis einschließlich 2023Groß bei
Wert der Aktiva≤ € 25 Mio.€ 20 Mio.einer höheren Bilanzsumme
Nettoumsatz≤ € 50 Mio.€ 40 Mio.einem höheren Umsatz
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer< 250< 250250 oder mehr

Beachten Sie die Zählung: Die Überschreitung von zwei Grenzen genügt. Ein Handelshaus mit 40 Arbeitnehmern, € 60 Mio. Umsatz und € 30 Mio. Bilanzsumme ist groß.

Groß durch den Konzern oder durch die Art

  • Konzernzählung. Eine Holding zählt Aktiva, Umsatz und Arbeitnehmer der Konzerngesellschaften mit, die sie konsolidieren müsste (Art. 2:397 Abs. 2 BW). So wird eine Holdinggesellschaft mit drei eigenen Arbeitnehmern groß.
  • Zwischenholding. Konsolidiert sie nicht, weil ihre Daten im Konzernabschluss eines größeren Ganzen enthalten sind (Art. 2:408 BW), prüft sie ihre eigenen Zahlen.
  • Unternehmen von öffentlichem Interesse. Börsennotierte Gesellschaften, Banken und Versicherer wenden die Befreiungen nie an, unabhängig von ihrer Größe (Art. 2:398 Abs. 7 BW).
  • Tochter mit 403-Erklärung. Eine Konzerngesellschaft, die Art. 2:403 BW anwendet, muss ihren Jahresabschluss nicht nach Titel 9 gestalten und nicht hinterlegen; siehe 403-Erklärung.

Tragen Sie bei einem Konzern im Größenklassen-Rechner die Konzernzahlen ein; die Definitionen stehen bei den Größenkriterien.

Was stellen Sie auf?

BestandteilInhaltGrundlage
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungalle Posten der Abschnitte 3 und 4, ohne ZusammenfassungArt. 2:364 BW bis einschließlich Art. 2:377 BW
Anhangvollständig, mit Umsatzsegmentierung, Prüferhonoraren, nahestehenden Personen und VergütungArt. 2:378 BW bis einschließlich Art. 2:383e BW
Kapitalflussrechnungnach den niederländischen Rechnungslegungsrichtlinien (RJ 360)RJ-Bündel
Konzernabschlussfür die Spitze eines Konzerns oder TeilkonzernsArt. 2:406 BW
Lageberichtausgewogene Analyse von Lage, Entwicklung und Ergebnissen, der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten und des erwarteten Geschäftsverlaufs; wo nötig mit nichtfinanziellen LeistungsindikatorenArt. 2:391 BW
Sonstige AngabenBestätigungsvermerk, satzungsmäßige Ergebnisverwendung, besondere Kontrollrechte, stimmrechtslose Aktien und ZweigniederlassungenArt. 2:392 BW

Anstelle der Regeln von Titel 9 darf ein Unternehmen die von der Europäischen Kommission übernommenen IFRS-Standards anwenden, sofern vollständig (Art. 2:362 Abs. 8 BW).

Was legen Sie offen?

Alles. Der Jahresabschluss wird vollständig hinterlegt (Art. 2:394 Abs. 1 BW), zugleich mit dem Lagebericht und den sonstigen Angaben (Abs. 4). Die KVK führt für die Unternehmensklasse groß auf:

  • Lagebericht;
  • erweiterte Bilanz, erweiterte Gewinn- und Verlustrechnung und erweiterter Anhang;
  • Bestätigungsvermerk;
  • besondere Kontrollrechte, Zahl der Genussscheine und Zweigniederlassungen mit ihren Namen und Niederlassungsländern;
  • satzungsmäßige Regelung und Vorschlag für die Ergebnisverwendung oder die Behandlung des Verlustes.

Lagebericht und sonstige Angaben dürfen auch in den Geschäftsräumen zur Einsicht ausliegen, sofern dies beim Handelsregister angezeigt wurde; der Bestätigungsvermerk wird immer hinterlegt (Art. 2:394 Abs. 4 BW).

Der Anhang ohne Befreiungen

AngabeArtikelEntfällt bei mittelgroß?
Nettoumsatz nach Branche und nach geografischem GebietArt. 2:380 BWja
Honorare des externen Abschlussprüfers, in vier KategorienArt. 2:382a BWja
Art, geschäftlicher Zweck und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen VereinbarungenArt. 2:381 Abs. 2 BWteilweise
Geschäfte mit nahestehenden Personen außerhalb normaler MarktbedingungenArt. 2:381 Abs. 3 BWweitgehend
Gesamtvergütung der Geschäftsführer und der AufsichtsratsmitgliederArt. 2:383 BWnein
Ereignisse nach dem BilanzstichtagArt. 2:380a BWnein
Beteiligungen mit Eigenkapital und ErgebnisArt. 2:379 BWnein

Für bestimmte NVs kommen die Angaben zur individuellen Vergütung nach Art. 2:383c BW bis einschließlich Art. 2:383e BW hinzu; die Abgrenzung steht in Art. 2:383b BW.

Prüfung durch einen Accountant

Die Prüfungspflicht nach Art. 2:393 Abs. 1 BW gilt uneingeschränkt. Der Auftrag geht an einen registeraccountant, einen accountant-administratieconsulent mit der erforderlichen Befugnis oder eine Prüfungsgesellschaft, in der solche Accountants zusammenarbeiten.

  • Auftraggeber. Die Gesellschafterversammlung, sonst der Aufsichtsrat, sonst die Geschäftsführung (Abs. 2). Ein Widerruf ist nur aus triftigen Gründen möglich; eine Meinungsverschiedenheit über Rechnungslegung oder Prüfungshandlungen ist kein solcher.
  • Bericht. Der Accountant berichtet an den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung, mindestens über die Zuverlässigkeit und Kontinuität der automatisierten Datenverarbeitung (Abs. 4).
  • Vermerk. Er enthält unter anderem ein Urteil über den vermittelten Einblick, über die Vereinbarkeit des Lageberichts mit dem Jahresabschluss und eine Erklärung zu wesentlichen Unsicherheiten im Hinblick auf die Fortführung (Abs. 5).
  • Bei öffentlichem Interesse. Der vorgesehene Accountant wird vorab der AFM (niederländische Finanzmarktaufsicht) gemeldet (Abs. 1).

Hinterlegen: seit dem Geschäftsjahr 2025 über SBR

Bis einschließlich Geschäftsjahr 2024 waren große Unternehmen von der SBR-Pflicht ausgenommen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, gilt sie auch für sie (Art. 2 Abs. 3 Besluit elektronische deponering handelsregister, niederländische Verordnung über die elektronische Hinterlegung beim Handelsregister, geändert am 18. Dezember 2024).

FormatMerkmalWeg laut KVK (7. Januar 2026)
XBRL (SBR Instance)festes Raster mit einem vordefinierten Einstiegspunkt aus der TaxonomieSBR-Software; noch nicht über das Portal Zelf Deponeren
iXBRL (XHTML, SBR Report Package)eigene Gestaltung, für Mensch und Maschine lesbar; laut SBR das Format bei IFRS und bei eigenen Posten oder abweichender DarstellungPortal Zelf Deponeren oder SBR-Software

Der Bestätigungsvermerk geht im selben Format mit. Hinterlegen per Post oder E-Mail entfällt. Die Fristen sind die jeder BV oder NV: aufstellen innerhalb von fünf Monaten, hinterlegen innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung und spätestens zwölf Monate nach dem Geschäftsjahr (Art. 2:394 Abs. 1 und 3 BW). Eine börsennotierte Gesellschaft stellt grundsätzlich innerhalb von vier Monaten auf, ohne Verlängerung (Art. 2:101 Abs. 1 BW).

Rechnen Sie nach mit dem Hinterlegungsfrist-Rechner. Die Taxonomieversion je Jahr steht beim Jahresabschluss 2025.

Rechenbeispiel: groß durch den Konzern, und wieder zurück

Eine fiktive Holding-BV hält alle Anteile an drei Betriebsgesellschaften und wendet Art. 2:408 nicht an.

Zum 31-12-2025Holding einzelnKonzern (zu konsolidieren)
Bilanzsumme€ 9 Mio.€ 31 Mio.
Nettoumsatz€ 0,4 Mio.€ 64 Mio.
Arbeitnehmer3280

Für die Prüfung zählen die Konzernzahlen: Alle drei Grenzen sind überschritten. War das auch am 31. Dezember 2024 so, ist die Holding für 2025 groß, auch für ihren Einzelabschluss. Verkauft der Konzern 2026 eine Betriebsgesellschaft und enden 2026 und 2027 bei € 24 Mio. Bilanzsumme, € 49 Mio. Umsatz und 255 Arbeitnehmern, erfüllt er an zwei Bilanzstichtagen wieder zwei Voraussetzungen. Für 2027 ist er dann mittelgroß; 2026 ist das Übergangsjahr, in dem das volle Regime noch gilt.

Groß neben mittelgroß

ThemaMittelgroßGroß
Gewinn- und VerlustrechnungBrutto-Betriebsergebnis als ein PostenUmsatz und Kosten getrennt
Anhangohne Segmentierung und Prüferhonorarevollständig
Lageberichtohne nichtfinanzielle Leistungsindikatorenvollständig
Sonstige Angaben im Handelsregisterohne Kontrollrechte und stimmrechtslose Aktienvollständig
SBR-Pflicht ab Geschäftsjahr20172025

Die Vereinfachungen selbst sind beim mittelgroßen Unternehmen ausgeführt.

Häufige Fehler

  • Denken, alle drei Grenzen müssten überschritten sein. Zwei genügen.
  • Den Konzern vergessen: Eine kleine Holding über einem großen Konzern ist selbst groß.
  • Das Geschäftsjahr 2025 noch als PDF mailen wollen.
  • Die schriftliche Zustimmung des Accountants zur Aufnahme seines Vermerks in die digitale Datei vergessen (SBR-FAQ, Frage 2.6.4).

Groß in Jaarrekening.io

Für ein großes Unternehmen ist Jaarrekening.io ein Werkzeug zum Aufstellen und für die Akte, keine Prüfungs- oder Hinterlegungssoftware. Sie lesen die Summen- und Saldenliste oder die XAF-Auditdatei ein, arbeiten Jahresabschluss und Lagebericht aus und halten je Abschnitt Genehmigung und Änderungen für Ihren Accountant fest. Danach erstellt die App den vollständigen Einzelabschluss als XBRL-Datei im Modell groß der KVK, als Validierungskandidat. Ihr Accountant reicht ihn mit SBR-Software ein, mit dem Bestätigungsvermerk im selben Format. Eine iXBRL-Datei oder einen Konzernabschluss in XBRL liefert die App nicht, und sie stellt nur nach Titel 9 Buch 2 BW auf, nicht nach IFRS. Der Preis beträgt € 5.000 zzgl. Umsatzsteuer je Jahresabschluss und Geschäftsjahr; der erste Jahresabschluss in Ihrem Konto ist kostenlos.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Accountant. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleiben in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Muss eine große BV in iXBRL hinterlegen, oder ist XBRL auch erlaubt?

Beide Formate sind zulässig. XBRL arbeitet mit einem festen Raster aus der Taxonomie. Nach den häufig gestellten Fragen der SBR-Domäne Handelsregister ist iXBRL vorgeschrieben, wenn der Jahresabschluss nach IFRS aufgestellt ist, wenn er nach niederländischem GAAP eigene Anhangangaben oder eine abweichende Gestaltung hat oder wenn kein passender Einstiegspunkt existiert.

Kann eine große Tochtergesellschaft die Hinterlegung ihres eigenen Jahresabschlusses vermeiden?

Ja, mit der Konzernbefreiung nach Art. 2:403 BW. Die Muttergesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten aus Rechtshandlungen der Tochter, die Gesellschafter stimmen jährlich zu, und die Zahlen sind in einem Konzernabschluss enthalten, der beim Handelsregister hinterlegt wird.

Muss der Accountant die digitale Fassung des Jahresabschlusses prüfen?

Nein. Nach der SBR-FAQ vom 24. September 2026 verlangt die geltende Gesetzgebung kein Urteil des Accountants über die Auszeichnung der Daten in iXBRL. Seine schriftliche Zustimmung ist jedoch erforderlich, um den Bestätigungsvermerk in die digitale Datei aufzunehmen.

Darf ein großes Unternehmen IFRS anstelle von Titel 9 anwenden?

Ja. Art. 2:362 Abs. 8 BW erlaubt, den Jahresabschluss nach den von der Europäischen Kommission übernommenen IFRS-Standards aufzustellen, sofern alle anwendbaren Standards angewandt werden. Von Titel 9 gelten dann unter anderem die Regeln zu Lagebericht, sonstigen Angaben, Prüfung und Offenlegung weiter (Abs. 9).

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