Richtlinien (RJ)

RJ 224 und RJ 258: aktive und passive Abgrenzungsposten

Aktive Abgrenzungsposten (overlopende activa) sind vorausbezahlte Kosten und noch zu erhaltende Erträge; passive Abgrenzungsposten (overlopende passiva) sind im Voraus erhaltene Erträge und noch zu zahlende Kosten. RJ 224 und RJ 258 verlangen eine feste Verteilung auf die Perioden und empfehlen einen eigenen Bilanzposten, wenn der Betrag wesentlich ist. Ein Kleinstunternehmen darf sie für die sonstigen Betriebskosten weglassen, mit einem Vermerk unter der Bilanz.

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Die kurze Antwort

Aktive Abgrenzungsposten (overlopende activa) sind vorausbezahlte Kosten und noch zu erhaltende Erträge; passive Abgrenzungsposten (overlopende passiva) sind im Voraus erhaltene Erträge und noch zu zahlende Kosten. RJ 224 und RJ 258 verlangen eine feste Verteilung auf die Perioden und empfehlen einen eigenen Bilanzposten, wenn der Betrag wesentlich ist. Ein Kleinstunternehmen darf sie für die sonstigen Betriebskosten weglassen, mit einem Vermerk unter der Bilanz.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

Gesetzliche GrundlageArt. 2:364 Abs. 3 und 4 BW; für Kleinst Art. 2:395a Abs. 3 BW
RichtlinienRJ 224 Aktive Abgrenzungsposten und RJ 258 Passive Abgrenzungsposten, beide 2023 angepasst und seit dem Geschäftsjahr 2024 in Kraft; Kleinst und klein: RJk B5.2 und B9.4
An anderer Stelle geregeltAufgelaufene Urlaubstage und Urlaubsgeld (RJ 271.203), Investitionszuschüsse (RJ 274)
LaufzeitStehen sie als eigener Posten in der Bilanz, nennen mittelgroße und große Unternehmen den Teil, der nach mehr als einem Jahr endet (RJ 224.106 und 258.107)

Was das Gesetz verlangt

3. Unter dem Umlaufvermögen werden gesondert ausgewiesen die Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, liquiden Mittel und, soweit sie nicht unter den Forderungen aufgeführt sind, die aktiven Abgrenzungsposten.

4. Unter den Passiva werden gesondert ausgewiesen das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und, soweit sie nicht unter den Verbindlichkeiten aufgeführt sind, die passiven Abgrenzungsposten.

Art. 2:364 Abs. 3 und 4 BW, geltender Text zum 1. Juli 2026 (nichtamtliche Übersetzung)

Das Gesetz lässt also die Wahl: ein eigener Posten neben den Forderungen und Verbindlichkeiten oder die Aufnahme in diese. Mehr sagt es dazu nicht; die Ausgestaltung stammt aus zwei kurzen Kapiteln der RJ. Beide empfehlen, die Abgrenzungsposten nur dann gesondert auszuweisen, wenn der Betrag wesentlich ist, und sie andernfalls den sonstigen Forderungen oder sonstigen Verbindlichkeiten zuzuschlagen (RJ 224.105 und 258.106). Die Art eines wesentlichen Postens machen Sie durch eine eigene Zeile, einen klaren Namen oder eine Erläuterung im Anhang sichtbar (RJ 224.102 und 258.102).

Was abgegrenzt wird und was nicht

AbgrenzungspostenKein Abgrenzungsposten
AktivaVorausbezahlte Versicherungsprämie, Mitgliedsbeitrag, Abonnement oder Miete; noch zu erhaltende Zinsen oder zurückzufordernde Kosten (RJ 224.102)Ein in Rechnung gestellter Umsatz (das ist ein Debitor), eine Anzahlung auf Vorräte (gehört zu den Vorräten), eine Anzahlung auf eine Maschine (Sachanlagen)
PassivaIm Voraus erhaltene Abonnementsgelder oder Mitgliedsbeiträge; noch zu zahlende Energie, Telefon oder laufende Zinsen, auch wenn die Abrechnung eine Schätzung ist (RJ 258.102)Eine erhaltene Rechnung (das ist ein Kreditor), eine Verpflichtung mit ungewissem Betrag oder Zeitpunkt (das ist eine Rückstellung)

Ein vorausbezahlter Kostenposten führt nicht zu einem Zahlungseingang wie eine Forderung; Sie aktivieren ihn, weil Sie dafür ein Recht erhalten, etwa Versicherungsschutz oder Zugang zu einer Leistung (RJ 224.103). Ausgaben, die keinen immateriellen Vermögensgegenstand ergeben, etwa Werbung oder Schulungen, belasten das Ergebnis, sobald die Leistung erbracht ist; bis dahin darf eine Vorauszahlung als aktiver Abgrenzungsposten stehen bleiben (RJ 224.102 mit RJ 210.235). Einen im Voraus erhaltenen Betrag lösen Sie umgekehrt nicht mit Geld auf, sondern mit der Leistung, die Sie noch erbringen müssen (RJ 258.103).

Zuordnung zu Perioden

Beide Kapitel verlangen eine planmäßige Verteilung: nach Zeit oder nach Produktion, Verkauf oder zu erbringenden Leistungen (RJ 224.104 und 258.104). Eine Jahresprämie verteilen Sie pro Monat; einen vorausbezahlten Wartungsvertrag über zehn Termine nach der Zahl der durchgeführten Termine. Wählen Sie pro Art von Posten einen Maßstab und behalten Sie ihn bei.

Läuft ein passiver Abgrenzungsposten über mehrere Jahre, etwa ein Dreijahresabonnement, das der Kunde im Voraus bezahlt hat, empfiehlt RJ 258.102, den Teil für das kommende Jahr unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten auszuweisen. Auf der Aktivseite gilt das Spiegelbild: Mittelgroße und große Unternehmen nennen bei einem eigenen Posten den Betrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (RJ 224.106). Für kleine Unternehmen ist diese Angabe eine Erwägung (RJk B5.203 und B9.403); schlägt eine kleine juristische Person den Posten den Forderungen zu, zählt er in der Summe nach Art. 2:370 Abs. 2 BW mit.

Kleinst: Weglassen für die sonstigen Betriebskosten

Die Bestimmungen der Absätze 3 und 4 von Artikel 364 über aktive und passive Abgrenzungsposten gelten nicht für die in Artikel 377 Absatz 3 Buchstabe j genannten sonstigen Betriebskosten. Die juristische Person vermerkt die Tatsache, dass keine aktiven und passiven Abgrenzungsposten aufgenommen wurden, am Fuß der Bilanz.

Art. 2:395a Abs. 3 BW, geltender Text zum 1. Juli 2026 (nichtamtliche Übersetzung)

Die Befreiung ist eng. Sie gilt nur für die sonstigen Betriebskosten: Raumkosten, Büro, Versicherungen, Abonnements, Werbung, Beratung. Vorausbezahlte Miete muss eine Kleinst-BV daher nicht aktivieren (RJk M1.302). Bereits erhaltener, aber noch zu liefernder Umsatz, Zinsen, Löhne und Wareneinkaufskosten fallen nicht darunter: Sie werden wie bei jeder anderen juristischen Person der richtigen Periode zugerechnet. Wer die Befreiung anwendet, setzt den Vermerk unter die Bilanz sowohl des aufgestellten als auch des hinterlegten Jahresabschlusses (Art. 2:395a Abs. 8 BW).

Das Weglassen ist eine Bilanzierungsmethode. Nutzen Sie die Befreiung erstmals beim Übergang zum Kleinstregime, ist das eine Methodenänderung mit angepassten Vergleichszahlen, die ein Kleinstunternehmen nicht erläutern muss (RJk M1.304).

Geltende Fassung 2025, 2026 und 2027

RJ 224 und RJ 258 wurden zuletzt 2023 angepasst und gelten in dieser Form seit dem Geschäftsjahr 2024; die Ausgaben 2026 und 2027 lassen sie unberührt. In der RJk haben sich die Abschnitte B5.2 und B9.4 zwischen den Ausgaben 2025 und 2027 inhaltlich nicht geändert (in B9.403 wurde nur ein Tippfehler korrigiert). Auch die Kleinstausnahme von Art. 2:395a Abs. 3 BW ist in diesen drei Geschäftsjahren dieselbe.

Nach Größenklasse

KlasseAnsatzDarstellung und Anhang
KleinstPflicht, außer für die sonstigen Betriebskosten, wenn die juristische Person die Befreiung wähltIn den Summen von Umlaufvermögen und Verbindlichkeiten enthalten; beim Weglassen ein Satz unter der Bilanz
KleinVollständig zurechnenEigener Posten oder bei Forderungen und Verbindlichkeiten; die Angabe des Teils mit mehr als einem Jahr Laufzeit ist eine Erwägung (RJk B5.203)
MittelgroßVollständig zurechnenBei einem eigenen Posten: Teil mit mehr als einem Jahr Laufzeit (RJ 224.106, 258.107); der Posten bleibt in der offengelegten Bilanz (Art. 2:397 Abs. 5 BW)
GroßVollständig zurechnenWie mittelgroß

Fallbeispiel: eine Beratungsfirma schließt 2026 ab

Die Beratungsfirma Kompasroos BV (fiktiv) hat ein Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht. Am 31. Dezember 2026 spielen fünf Posten eine Rolle:

PostenSachverhaltAbgrenzung zum 31-12-2026
Berufshaftpflichtversicherung€ 3.600 am 1. Oktober 2026 für zwölf Monate bezahltAktiv: 9 × € 300 = € 2.700
Softwarelizenz€ 2.400 am 1. Juli 2026 für 24 Monate bezahltAktiv: 18 × € 100 = € 1.800, davon € 600 nach 2027
Zinsen auf ein TermingeldViertes Quartal, im Januar gutgeschriebenAktiv: € 250
Energie DezemberAbrechnung folgt im Februar, geschätztPassiv: € 900
WorkshopsKunden zahlten im Dezember für Sitzungen von Januar bis Juni 2027Passiv: € 12.000

Aktive Abgrenzungsposten: € 2.700 + € 1.800 + € 250 = € 4.750, davon € 600 mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Passive Abgrenzungsposten: € 900 + € 12.000 = € 12.900. Als mittelgroße juristische Person mit einem eigenen Posten nennt Kompasroos diese € 600 im Anhang. Als kleine juristische Person darf sie beide Posten den sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten zuschlagen.

Als Kleinstunternehmen muss Kompasroos die Versicherung, die Software und die Energie nicht abgrenzen, denn das sind sonstige Betriebskosten. Wählt sie das, nimmt sie 2026 die vollen € 3.600 und € 2.400 als Kosten und die Energie von Dezember erst 2027. Ihre Kosten für 2026 sind dadurch € 2.700 + € 1.800 − € 900 = € 3.600 höher und ihr Eigenkapital zum 31. Dezember 2026 € 3.600 niedriger. Die Zinsen von € 250 und die im Voraus erhaltenen € 12.000 bleiben ganz normal in der Bilanz: Das sind ein Finanzertrag und Umsatz. Unter der Bilanz steht: ‚Für die sonstigen Betriebskosten sind keine aktiven und passiven Abgrenzungsposten aufgenommen.‘

Häufige Fehler

  • Die Kleinstausnahme auch auf im Voraus erhaltenen Umsatz oder auf Löhne anwenden.
  • Eine geschätzte Verpflichtung mit ungewissem Betrag und Zeitpunkt als ‚noch zu zahlen‘ buchen, obwohl sie eine Rückstellung ist.
  • Eine Vorauszahlung für mehrere Jahre vollständig als kurzfristig zeigen, ohne den Teil nach einem Jahr zu nennen.
  • Aufgelaufenes Urlaubsgeld und nicht genommene Urlaubstage vergessen; sie folgen RJ 271 und gehören in die Bilanz (RJ 258.109).
  • Bei einer Kleinst-BV den Vermerk unter der Bilanz weglassen, wenn die Befreiung genutzt wird.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Für ein Kleinstunternehmen fragt Jaarrekening.io in den Anhangsfragen, ob Sie für die sonstigen Betriebskosten keine Abgrenzungsposten aufnehmen. Bei Ja setzt die App den vorgeschriebenen Satz unter die Bilanz, in der aufgestellten und der offengelegten Fassung und in der XBRL-Datei. In der Buchhaltung führt der Bereich Abgrenzungsposten ein Register der vorausbezahlten Kosten, im Voraus erhaltenen Erlöse, noch zu zahlenden und noch zu erhaltenden Beträge und verteilt den Betrag pro Monat oder pro Tag über die Laufzeit.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Accountant. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem passiven Abgrenzungsposten und einer Rückstellung?

Bei einem passiven Abgrenzungsposten stehen Betrag und Periode im Großen und Ganzen fest, etwa die Energiekosten für Dezember, die noch in Rechnung gestellt werden müssen; eine Schätzung ist zulässig (RJ 258.102). Eine Rückstellung ist eine Verpflichtung, deren Höhe oder Erfüllungszeitpunkt ungewiss ist, etwa eine Garantieverpflichtung oder eine Reorganisation. Rückstellungen fallen unter RJ 252 und Art. 2:374 BW.

Muss eine Kleinst-BV Abgrenzungsposten ausweisen?

Für die sonstigen Betriebskosten darf eine Kleinst-BV (niederländische GmbH) sie weglassen, zum Beispiel vorausbezahlte Miete oder Versicherung (Art. 2:395a Abs. 3 BW; RJk M1.302). Unter der Bilanz vermerkt sie dann, dass sie fehlen. Für Umsatz, Löhne, Zinsen und Wareneinkaufskosten gelten die normalen Regeln: im Voraus erhaltene Erlöse bleiben also ein passiver Abgrenzungsposten.

Darf ich aktive Abgrenzungsposten bei den sonstigen Forderungen ausweisen?

Ja. Das Gesetz lässt dies zu (Art. 2:364 Abs. 3 BW), und RJ 224.105 empfiehlt einen eigenen Posten nur, wenn der Betrag wesentlich ist. Für passive Abgrenzungsposten gilt bei den Verbindlichkeiten dasselbe (RJ 258.106). Ist die Art des Postens für den Einblick wichtig, machen Sie sie durch einen Namen oder eine Erläuterung im Anhang sichtbar.

Wie behandle ich ein Abonnement, das der Kunde für drei Jahre im Voraus zahlt?

Die Zahlung ist ein im Voraus erhaltener Ertrag, den Sie planmäßig über die drei Jahre als Umsatz erfassen (RJ 258.104). Den Teil für das kommende Jahr weisen Sie vorzugsweise unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus; der Rest darf langfristig bleiben (RJ 258.102). Mittelgroße und große Unternehmen nennen bei einem eigenen Posten den Teil mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (RJ 258.107).

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