Richtlinien (RJ)

RJ 620: der Jahresabschluss einer Genossenschaft

Mitglieder einer Genossenschaft sind zugleich Kunde oder Lieferant und Kapitalgeber. RJ 620 regelt, wie diese Doppelrolle in Bilanz und Ergebnis sichtbar wird.

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Die kurze Antwort

RJ 620 gilt für Genossenschaften und die Europäische Genossenschaft (SCE); der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (onderlinge waarborgmaatschappij) folgt RJ 605. Titel 9 ist voll anwendbar. Das Kapitel regelt vor allem, ob Mitgliederbeteiligungen Eigen- oder Fremdkapital sind, die Betriebsrechnung mit Mitgliederzahlungen, von Mitgliedern gelieferte Vorräte und die Angabe aller Forderungen gegenüber und Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

AnwendungGenossenschaft und SCE mit Sitz in den Niederlanden; Titel 9 über Art. 2:360 Abs. 1 BW
RichtlinieRJ 620, 2019 angepasst und seither unverändert (Geschäftsjahre 2025, 2026 und 2027)
Kleinst und kleinKein eigenes RJk-Kapitel; RJk B8 bestimmt die Gliederung des Eigenkapitals, RJ 620 hilft beim Rest
ErgebnisrechnungBetriebsrechnung statt Gewinn- und Verlustrechnung, wenn das dem Einblick dient (Art. 2:361 Abs. 2 BW)
Sonstige AngabenSatzungsmäßige Regelung über die Beteiligung an einem Fehlbetrag, wenn sie vom Gesetz abweicht (Art. 2:392 Abs. 1 Buchst. c BW)

Warum die Genossenschaft ein eigenes Kapitel hat

Eine Genossenschaft betreibt ein Unternehmen für ihre Mitglieder. Ein Obstbauer liefert seine Ernte, ein Energieabnehmer kauft Strom, ein Leistungserbringer im Gesundheitswesen bündelt den Einkauf. Über dieselben Mitglieder laufen also zwei Ströme: Waren und Geld im Geschäftsbetrieb und Kapital über Beteiligungen oder Mitgliederkonten. Die Preise zwischen Genossenschaft und Mitgliedern sind zudem oft keine Marktpreise, denn das Ergebnis landet ohnehin wieder bei den Mitgliedern.

Eine gewöhnliche Gewinn- und Verlustrechnung sagt dann wenig, ob Mitgliederkapital Eigenkapital ist, hängt von den Rückzahlungsregeln ab, und ein Leser will sehen, was Genossenschaft und Mitglieder einander schulden. Darum geht es in RJ 620; im Übrigen gelten die üblichen Kapitel (RJ 620.107).

Beteiligungen: Eigen- oder Fremdkapital

Die Genossenschaft beurteilt jede Beteiligung anhand aller Bedingungen: Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung (RJ 620.203). Danach unterscheidet sich der Weg je Jahresabschluss.

  • Einzelabschluss. Sie wählen zwischen rechtlicher Form und wirtschaftlicher Realität (RJ 240, Absatz 503; für Kleinst- und kleine Unternehmen RJk B8.106). Wählen Sie die rechtliche Form und ist eine Beteiligung wirtschaftlich eine Verbindlichkeit, zeigen Sie diesen Teil als gesonderten Posten innerhalb des Eigenkapitals (RJ 240.505).
  • Konzernabschluss. Hier entscheidet die wirtschaftliche Realität, über RJ 290 und RJ 620.204. Der Teil der Beteiligungen, für den ein Rückzahlungsverbot gilt, ist Eigenkapital. Der Teil, den die Genossenschaft zurückzahlen muss, ist Fremdkapital, es sei denn, die Beteiligungen haben alle Merkmale eines kündbaren Instruments, das dennoch als Eigenkapital gelten darf (RJ 290.808).

Verschiebt sich das Rückzahlungsverbot, etwa durch eine Satzungsänderung, wandert ein Betrag zwischen Eigen- und Fremdkapital. Der Anhang nennt dann Betrag, Zeitpunkt und Grund. Beteiligungen im Eigenkapital stehen zu dem Betrag, den die Mitglieder eingebracht haben. Beteiligungen im Fremdkapital stehen zum Barwert dessen, was die Genossenschaft zurückzahlen muss; die Aufzinsung ist Zinsaufwand (RJ 620.205 und 620.206).

Betriebsrechnung und Mitgliederzahlungen

2. Genossenschaften und die in Artikel 360 Absatz 3 genannten Stiftungen und Vereine ersetzen die Gewinn- und Verlustrechnung durch eine Betriebsrechnung, wenn dadurch der in Artikel 362 Absatz 1 genannte Einblick gefördert wird; auf diese Rechnung sind die Bestimmungen über die Gewinn- und Verlustrechnung so weit wie möglich entsprechend anzuwenden. Bestimmungen über Gewinn und Verlust sind so weit wie möglich entsprechend auf den Betriebssaldo anzuwenden.

Art. 2:361 Abs. 2 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Bei einer Genossenschaft, die bei ihren Mitgliedern einkauft, sind Gewinnermittlung und Gewinnverwendung miteinander verflochten: Was die Mitglieder für ihr Produkt erhalten, ist zugleich die Verteilung des Ergebnisses. RJ 620.301 zeigt das in einer Betriebsrechnung, die zuerst ein Ergebnis vor Mitgliederzahlungen und darunter die Mitgliederzahlungen ausweist: die Vorschüsse im Jahr plus die Nachzahlung. Die Kosten dessen, was nicht bei Mitgliedern eingekauft wurde, bleiben gewöhnliche Kosten.

Transaktionen mit Mitgliedern fallen unter RJ 330 Nahestehende Parteien (RJ 620.302). Weil Mitgliederpreise nicht marktüblich sein müssen, ist die Angabe zu diesen Transaktionen für einen Leser wesentlich.

Von Mitgliedern gelieferte Vorräte

Bewertet die Genossenschaft ihre Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, darf sie für Waren von Mitgliedern angenäherte Kosten verwenden: den mit den Mitgliedern für dieses Jahr vereinbarten Preis (RJ 620.201). Das liegt nahe, denn der tatsächliche Preis steht erst nach der Nachzahlung fest. Der Anhang erläutert, wie die Bewertung zustande kommt.

Anhang, sonstige Angaben und Lagebericht

  • Die Summe aller Forderungen gegenüber Mitgliedern und die Summe aller Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern, einschließlich Beteiligungen, in der Bilanz oder im Anhang (RJ 620.202, eine verbindliche Aussage).
  • Bei einer Genossenschaft B.A.: der Umfang der Haftung der Mitglieder (RJ 620.404).
  • In den sonstigen Angaben die satzungsmäßige Regelung über die Beteiligung der Mitglieder an einem Fehlbetrag, wenn sie vom Gesetz abweicht. Das gilt nicht für eine kleine Genossenschaft, denn Art. 2:396 Abs. 7 BW befreit sie von Art. 2:392 BW.
  • Im Lagebericht die Empfehlung, anzugeben, ob die Genossenschaft einem Verhaltenskodex folgt, etwa dem NCR-Kodex für genossenschaftliches Unternehmertum, und ob dies verpflichtend oder freiwillig ist (RJ 620.401).
  • Das Besluit modellen jaarrekening ist formal für die NV und die BV geschrieben; der RJ empfiehlt, ihm so weit wie möglich zu folgen (RJ 620.402).

c. eine Wiedergabe der satzungsmäßigen Regelung über die Beteiligung an einem Fehlbetrag einer Genossenschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, soweit sie von den gesetzlichen Bestimmungen abweicht;

Art. 2:392 Abs. 1 Buchst. c BW (nichtamtliche Übersetzung)

Fallbeispiel: Obstgenossenschaft Lingebloesem U.A.

Die Obstgenossenschaft Lingebloesem U.A. (fiktiv) sortiert, lagert und verkauft die Äpfel und Birnen ihrer Obstbauern. Anfang 2026 hat sie 80 Mitglieder; ein Mitglied scheidet im Juni aus. Jedes Mitglied hält acht Beteiligungen zu je € 1.000: zwei Stammbeteiligungen, die solange die Genossenschaft besteht nie zurückgezahlt werden, und sechs freie Beteiligungen, die das Mitglied beim Ausscheiden zurückerhält. Die Genossenschaft erzielt € 21 Mio. Umsatz, hat 62 Arbeitnehmer und gut € 9 Mio. Aktiva: Sie ist mittelgroß und folgt RJ 620 unmittelbar.

Betriebsrechnung 2026Betrag
Nettoumsatz€ 21.000.000
Kosten dessen, was nicht bei Mitgliedern eingekauft wurde (Verpackung, Kühlung, Transport)− € 3.100.000
Personalaufwand− € 2.600.000
Abschreibungen− € 450.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen− € 380.000
Zinsaufwand− € 120.000
Ergebnis vor Mitgliederzahlungen€ 14.350.000
Mitgliederzahlungen: Vorschüsse € 13.400.000 und Nachzahlung € 800.000− € 14.200.000
Ergebnis vor Steuern€ 150.000
Steuern− € 28.500
Ergebnis nach Steuern€ 121.500

Beteiligungen. Die Stammbeteiligungen aller 80 (ehemaligen) Mitglieder, 160 × € 1.000 = € 160.000, unterliegen einem absoluten Rückzahlungsverbot: Eigenkapital. Die freien Beteiligungen der 79 verbliebenen Mitglieder, 474 × € 1.000 = € 474.000, sind auf wirtschaftlicher Grundlage Fremdkapital; so stehen sie im Konzernabschluss der Gruppe. Das ausscheidende Mitglied erhielt € 6.000 zurück: eine Tilgung einer Verbindlichkeit, keine Minderung des Eigenkapitals. Wählt die Genossenschaft in ihrem Einzelabschluss die rechtliche Form, steht das gesamte Mitgliederkapital von € 634.000 unter dem Eigenkapital, mit den € 474.000 als gesondertem Posten.

Vorräte. Am 31. Dezember lagern 1.200 Tonnen Äpfel im Kühlhaus, von Mitgliedern zu einem vereinbarten Preis von € 0,52 je Kilo geliefert. Die Vorräte stehen mit 1.200.000 × € 0,52 = € 624.000.

Mitglieder im Anhang. Die Genossenschaft hat € 210.000 von Mitgliedern für gelieferte Verpackungsmaterialien zu fordern. Sie schuldet den Mitgliedern € 1.274.000: die Nachzahlung von € 800.000 und die freien Beteiligungen von € 474.000. Beide Summen stehen im Anhang.

Wäre Lingebloesem klein gewesen, hätte sie dem RJk gefolgt. Die Gliederung der Beteiligungen läuft dann über RJk B8.106, die Gewinn- und Verlustrechnung darf zum Rohergebnis zusammengezogen werden (Art. 2:396 Abs. 4 BW) und die sonstigen Angaben entfallen.

Nach Größenklasse

KlasseWas die Genossenschaft aufstelltÖffentlich
Kleinst (Aktiva € 450.000, Umsatz € 900.000, < 10 Arbeitnehmer)Verkürzte Bilanz mit einem Posten Eigenkapital; RJk M1Nur die verkürzte Bilanz
Klein (bis € 7,5 Mio., € 15 Mio., < 50)Bilanz, Ergebnisrechnung und beschränkter Anhang; RJk, RJ 620 als HilfsmittelBilanz mit Anhang
Mittelgroß und großRJ 620 vollständig, mit Lagebericht, sonstigen Angaben und PrüfungMittelgroß mit den Vereinfachungen von Art. 2:397 BW; groß vollständig

Die Grenzen gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 und werden an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen gezählt. Eine SCE fällt ebenfalls unter RJ 620; ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist ein Versicherer und steht in der Übersicht RJ 600 bis 615.

RJ 620 in den Geschäftsjahren 2025 bis 2027

RJ 620 wurde zuletzt 2019 angepasst und gilt in dieser Form für Berichtsjahre ab 2020. Für die Geschäftsjahre 2025, 2026 und 2027 ändert sich im Kapitel nichts. Für kleine Genossenschaften ist in der RJk-Ausgabe 2027 ein Punkt neu, der sie unmittelbar betrifft: Ist das Besluit modellen jaarrekening nicht verpflichtend, empfiehlt der RJk, ihm so weit wie möglich zu folgen (A2.114a).

Häufige Fehler

  • Alle Beteiligungen als Eigenkapital zeigen, ohne die Rückzahlungsregeln zu lesen.
  • Bei den Forderungen gegenüber Mitgliedern nur die Darlehen mitzählen, nicht die Handelsforderungen.
  • Mitgliederzahlungen unter den gewöhnlichen Einkaufskosten verstecken.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Die Genossenschaft folgt in Jaarrekening.io der üblichen Jahresabschlussroute. Die App fragt, ob es Mitgliederbeteiligungen gibt und ob sich die Rückzahlungsregelung im Jahr geändert hat, ob Vorräte von Mitgliedern zu Mitgliederpreisen bewertet wurden und wie hoch die Summe der Forderungen gegenüber und Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern ist, mit Beteiligungen, die als Fremdkapital gelten. Die Ergebnisrechnung erstellt die App im Modell der Gewinn- und Verlustrechnung; wünschen Sie eine Betriebsrechnung mit einer Zeile Mitgliederzahlungen, meldet die Prüfung, dass Sie diese Darstellung selbst anpassen. Eine SCE können Sie nicht anlegen.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Accountant. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Häufige Fragen

Sind Mitgliederbeteiligungen einer Genossenschaft Eigenkapital?

Das hängt von den Rückzahlungsregeln ab. Im Konzernabschluss ist nur der Teil Eigenkapital, für den ein Rückzahlungsverbot gilt; der Rest ist Fremdkapital, es sei denn, die strengen Bedingungen für kündbare Instrumente sind erfüllt (RJ 620.204). Im Einzelabschluss darf die Genossenschaft der rechtlichen Form folgen, mit einem gesonderten Posten für das, was wirtschaftlich Schuld ist.

Muss eine Genossenschaft eine Betriebsrechnung statt einer Gewinn- und Verlustrechnung erstellen?

Nur wenn das dem Einblick dient (Art. 2:361 Abs. 2 BW). Bei einer Genossenschaft, die bei ihren Mitgliedern einkauft, ist das oft der Fall: Die Betriebsrechnung zeigt das Ergebnis vor Mitgliederzahlungen und darunter, was die Mitglieder erhalten.

Gilt RJ 620 auch für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit?

Nein. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (onderlinge waarborgmaatschappij) schließt Versicherungen mit seinen Mitgliedern ab und folgt als Versicherer Abschnitt 15 von Titel 9 und RJ 605 (RJ 620.101).

Welche Zahlen zu Mitgliedern stehen im Anhang?

Die Summe aller Forderungen gegenüber Mitgliedern und die Summe aller Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern, einschließlich Beteiligungen (RJ 620.202). Dazu die Transaktionen mit Mitgliedern nach RJ 330 und bei einer Genossenschaft B.A. der Umfang der Haftung der Mitglieder.

Muss eine kleine Genossenschaft die Fehlbetragsregelung in die sonstigen Angaben aufnehmen?

Nein. Art. 2:396 Abs. 7 BW erklärt Art. 2:392 BW für ein kleines Unternehmen für nicht anwendbar. Mittelgroße und große Genossenschaften nehmen die Regelung auf, wenn die Satzung vom Gesetz abweicht.

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