Richtlinien (RJ)

RJ 210 Immaterielle Vermögensgegenstände: aktivieren, abschreiben und erläutern

RJ 210 bestimmt, welche nicht greifbaren Ausgaben in die Bilanz dürfen und wie lange Sie sie abschreiben. Der Unterschied zwischen Forschung und Entwicklung entscheidet oft über Hunderttausende im Ergebnis.

✓ Erster Jahresabschluss kostenlos ✓ Von Kleinst- bis zu großen Unternehmen ✓ Dutch GAAP: Titel 9 Buch 2 BW ✓ Primäre Datenbank in der EU

Die kurze Antwort

RJ 210 lässt einen immateriellen Vermögenswert in der Bilanz zu, wenn er identifizierbar ist, Sie die Verfügungsmacht haben, er voraussichtlich Nutzen bringt und die Kosten verlässlich bestimmbar sind. Forschung ist immer Aufwand. Entwicklung aktivieren Sie, sobald sechs Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind. Sie schreiben über die Nutzungsdauer ab, mit zwanzig Jahren als widerlegbarer Obergrenze. Kleinst- und kleine Unternehmen folgen RJk B1.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

RichtlinieRJ 210 (geändert 2025), in Kraft für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen; Goodwill aus einer Übernahme fällt unter RJ 216
Kleinst und kleinRJk B1 (geändert 2020); das Kleinstunternehmen wendet die Bewertungsregeln der RJk an (RJk M1.301)
GesetzArt. 2:365 BW (Posten und Rücklage), Art. 2:385 Abs. 4 BW, Art. 2:386 Abs. 3 BW, Verordnung über den aktuellen Wert (Besluit actuele waarde) Art. 6 und 7
Geschäftsjahre2025: RJ 210 (geändert 2023). 2026 und 2027: nur eine Klarstellung zur Angabe der Forschungs- und Entwicklungskosten (RJ 210.506)

Was RJ 210 regelt und was nicht

RJ 210 betrifft Vermögenswerte ohne physische Form, die Sie zum Produzieren, Liefern, Vermieten oder Verwalten nutzen: Software, Lizenzen, Patente, Konzessionen, gekaufte Kundenverträge und aktivierte Entwicklung. Goodwill aus einer Übernahme steht in RJ 216, latente Steuerforderungen in RJ 272 (RJ 210.101).

Eine Ausgabe wird erst zum Vermögenswert, wenn drei Merkmale zusammenkommen. Der Vermögenswert ist identifizierbar: Sie können ihn einzeln verkaufen oder lizenzieren, oder er beruht auf einem vertraglichen oder gesetzlichen Recht (RJ 210.110–111). Sie haben darüber die Verfügungsmacht, meist über ein durchsetzbares Recht; ein gut ausgebildetes Team oder treue Kunden ohne Vertrag erfüllen das selten (RJ 210.114–115). Und er bringt voraussichtlich künftigen Nutzen, wobei die Kosten verlässlich feststehen (RJ 210.201).

Software, die untrennbar zu einer Maschine gehört, zählt als Sachanlage (RJ 210.107; siehe RJ 212). Kosten der Gründung und der Aktienausgabe dürfen nach dem Gesetz aktiviert werden, aber die RJ rät davon ab, weil sie keinen echten Vermögenswert bilden (RJ 210.103).

Forschung oder Entwicklung: wo die Grenze liegt

Ein eigenes Projekt teilen Sie in eine Forschungsphase und eine Entwicklungsphase. Alles, was in die Forschungsphase fällt, nehmen Sie als Aufwand (RJ 210.221). Lassen sich die beiden Phasen nicht trennen, behandeln Sie das ganze Projekt als Forschung (RJ 210.220).

Entwicklungsausgaben kommen ab dem Moment in die Bilanz, in dem Sie sechs Dinge zeigen können (RJ 210.224): Das Projekt ist technisch abschließbar, Sie wollen es abschließen, Sie können es nutzen oder verkaufen, es gibt einen Markt oder internen Nutzen, es gibt genug Mittel zum Abschluss, und Sie erfassen die Ausgaben je Projekt verlässlich. Ausgaben aus der Zeit davor bleiben Aufwand; eine spätere Aktivierung ist nicht zulässig (RJ 210.231 und 210.237).

An diesem Punkt unterscheiden sich die Regelwerke. Für mittelgroße und große Unternehmen ist die Aktivierung Pflicht: Was die Kriterien erfüllt, "ist zu aktivieren" (RJ 210.224). Die RJk gibt Kleinst- und kleinen Unternehmen ein Wahlrecht, Entwicklungskosten "dürfen aktiviert werden" (RJk B1.105), außer wenn die Eigenentwicklung die Haupttätigkeit ist; dann ist es auch dort Pflicht.

Selbst aufgebaute Marken, Logos, Verlagsrechte und Kundenstämme kommen nie in die Bilanz (RJ 210.229). Ein gekaufter Kundenstamm oder ein bei einer Übernahme erworbener Kundenvertrag kann dagegen ein Vermögenswert sein.

Soweit die juristische Person die in den Teilen a und b von Absatz 1 genannten Kosten aktiviert, muss sie diese erläutern und in Höhe dieses Betrags eine Rücklage halten.

Art. 2:365 Abs. 2 BW (gültig ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

Abschreiben: zwanzig Jahre, zehn Jahre und ein Restwert von null

  • Beginn und Tempo. Sie schreiben ab dem Moment ab, in dem der Vermögenswert nutzungsbereit ist, nach dem Muster, in dem der Nutzen anfällt. Lässt sich das Muster nicht verlässlich bestimmen, linear (RJ 210.401 und 210.411). Eine Methode, die langsamer abschreibt als linear, ist bei immateriellen Vermögenswerten fast nie zu rechtfertigen (RJ 210.412).
  • Zwanzig Jahre. Die RJ geht von einer Nutzungsdauer von höchstens zwanzig Jahren aus. Wer länger abschreibt, prüft jedes Jahr den erzielbaren Betrag und erläutert im Anhang, warum (RJ 210.406, 210.419 und 210.505).
  • Zehn Jahre. Lässt sich die Nutzungsdauer von Entwicklungskosten in einem Ausnahmefall nicht verlässlich schätzen, gilt die gesetzliche Obergrenze von zehn Jahren (Art. 2:386 Abs. 3 BW; RJ 210.402).
  • Vertragsdauer. Ein befristetes Recht schreiben Sie nicht länger ab als diese Zeit, es sei denn, eine Verlängerung ist nahezu sicher (RJ 210.408).
  • Restwert. Grundsätzlich null. Nur die Zusage eines Käufers oder ein aktiver Markt, der am Ende noch bestehen wird, rechtfertigt etwas anderes (RJ 210.413).
  • Jedes Jahr neu. Nutzungsdauer und Methode beurteilen Sie am Ende jedes Geschäftsjahres (RJ 210.416). Einen Vermögenswert, der noch nicht genutzt wird, prüfen Sie jährlich auf den erzielbaren Betrag, auch ohne Anhaltspunkt für eine Wertminderung (RJ 210.419).

Die aktivierten Kosten im Zusammenhang mit der Gründung und der Ausgabe von Aktien werden in höchstens fünf Jahren abgeschrieben. Die Entwicklungskosten, soweit aktiviert, und die aktivierten Goodwill-Kosten werden entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer abgeschrieben. In Ausnahmefällen, in denen die Nutzungsdauer von Entwicklungskosten und Goodwill nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden diese Kosten über einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren abgeschrieben. In solchen Fällen werden im Anhang die Gründe für die Abschreibungsdauer der Goodwill-Kosten angegeben.

Art. 2:386 Abs. 3 BW (gültig ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

Eine Bewertung immaterieller Vermögenswerte zum aktuellen Wert ist fast nie möglich: Sie ist nur zulässig, wenn der Vermögenswert seit dem Erwerb zu Anschaffungskosten in der Bilanz stand und ein liquider Markt dafür besteht (Art. 6 Verordnung über den aktuellen Wert; RJ 210.301). Für gekauften Goodwill und Anzahlungen ist sie ausgeschlossen (Art. 2:385 Abs. 4 BW).

Fallbeispiel: eine Lizenz, eine App und ein Kundenstamm

Ventoro BV (mittelgroß, Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr) tut 2026 drei Dinge. Am 1. Januar kauft sie für € 90.000 eine dreijährige Lizenz für Routingsoftware, ohne Verlängerungsrecht. Von Januar bis April untersucht sie, ob eine eigene Planungs-App machbar ist (€ 40.000). Am 1. Mai genehmigt die Geschäftsführung Projektplan und Finanzierung; ab dann sind die sechs Voraussetzungen nachweislich erfüllt. Von Mai bis Dezember gibt sie € 130.000 für eigene Stunden und € 30.000 für einen externen Entwickler aus. Die App geht am 1. Januar 2027 live und hält voraussichtlich fünf Jahre. Außerdem steckt die Marketingabteilung € 25.000 in einen eigenen Kundenstamm.

Ausgabe 2026Verarbeitung nach RJ 210Aufwand 2026Bilanz 31-12-2026
Lizenz € 90.000Aktivieren, über die Vertragsdauer von drei Jahren abschreiben€ 30.000€ 60.000
Machbarkeitsstudie € 40.000Forschungsphase: Aufwand (RJ 210.221)€ 40.000–
Entwicklung Mai–Dezember € 160.000Aktivieren (RJ 210.224); noch nicht in Gebrauch, also keine Abschreibung–€ 160.000
Eigener Kundenstamm € 25.000Aufwand (RJ 210.229)€ 25.000–
Gesamt€ 95.000€ 220.000

Im Eigenkapital bucht Ventoro € 160.000 aus den anderen Rücklagen in eine gesetzliche Rücklage für Entwicklungskosten um. Weil die App am Bilanzstichtag noch nicht in Gebrauch ist, bestimmt sie Ende 2026 den erzielbaren Betrag, auch ohne Signal einer Wertminderung. Ab 2027 schreibt sie € 32.000 pro Jahr ab, und die Rücklage sinkt im gleichen Tempo. Im Anhang nennt sie als Gesamtbetrag der zulasten 2026 gegangenen Forschungs- und Entwicklungskosten € 40.000 (RJ 210.506).

Wäre Ventoro klein und wendete die RJk an, dürfte sie die € 160.000 ebenfalls als Aufwand nehmen, weil Softwareentwicklung nicht ihre Haupttätigkeit ist. Der Aufwand 2026 beträgt dann € 255.000, die immateriellen Vermögensgegenstände € 60.000, und es gibt keine gesetzliche Rücklage. Wäre Ventoro ein Softwarehaus, müsste sie auch als kleine BV aktivieren. Als Kleinstunternehmen folgt sie derselben RJk-Wahl, zeigt aber nur die Summe des Anlagevermögens.

RJ 210 je Größenklasse

KlasseEntwicklung aktivierenBilanz und Anhang
KleinstDarf; muss, wenn die Eigenentwicklung die Haupttätigkeit ist (RJk B1.105 über M1.301)Ein Posten Anlagevermögen, aktivierte Gründungs- und Ausgabekosten gesondert (Art. 2:395a Abs. 4 BW); kein Anhang. Die Rücklage für aktivierte Entwicklung halten Sie dennoch; sie geht im einen Betrag des Eigenkapitals auf
Klein (RJk)Wie bei KleinstImmaterielle Vermögensgegenstände als ein Posten, Gründungskosten gesondert (Art. 2:396 Abs. 3 BW). Verpflichtend: Sicherheiten, Abschreibungsmethoden und bei Goodwill mit nicht schätzbarer Lebensdauer der Grund für die Frist (RJk B1.119). Nutzungsdauern und der Grund für mehr als zwanzig Jahre sind eine Erwägung, keine Pflicht
Klein mit der vollständigen RJMuss (RJ 210.224)Der Anhang nach RJ 210.5, soweit die gesetzlichen Befreiungen für kleine Unternehmen nichts anderes erlauben
MittelgroßMussJe Kategorie Methoden, Nutzungsdauern, Verfahren, Anlagenspiegel (Art. 2:368 BW), große Einzelvermögenswerte, Sicherheiten und der Gesamtbetrag der F&E-Kosten. Befreit von der Aufteilung in selbst entwickelt und gekauft (RJ 210.501)
GroßMussWie mittelgroß, mit dieser Aufteilung

Was sich je Geschäftsjahr ändert

Für Geschäftsjahre, die in 2025 beginnen, gilt RJ 210 (geändert 2023). Für 2026 und 2027 gilt RJ 210 (geändert 2025). Der einzige Unterschied ist eine Klarstellung, welche Abschreibungen in den Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten einzurechnen sind, der aus dem Jahresabschluss hervorgehen muss (RJ 210.506; RJ-Veröffentlichung 2025-3A). Die Regeln zum Aktivieren und Abschreiben sind in diesen drei Jahren gleich. RJk B1 ist seit 2021 inhaltlich unverändert.

Häufige Fehler

  • Stunden aus der Zeit vor dem Moment aktivieren, in dem die sechs Voraussetzungen nachweislich erfüllt waren.
  • Eine Website aktivieren, die nur die eigenen Produkte anpreist. Eine solche Seite bringt nach der RJ keinen nachweisbaren eigenen Nutzen; ein Webshop, in dem Kunden bestellen, kann das (RJ 210.117 mit Anlage).
  • Die gesetzliche Rücklage vergessen oder sie nicht mit der Abschreibung sinken lassen.
  • Eine Dreijahreslizenz über fünf Jahre abschreiben, weil die Software technisch länger hält.
  • Bei einem noch laufenden Projekt die jährliche Prüfung des erzielbaren Betrags auslassen.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Das Modul Aktivierung (Beta) geht je Projekt die sechs Voraussetzungen von RJ 210.224 durch und berechnet die gesetzliche Rücklage, gleich dem Buchwert am Ende jedes Jahres. Im Anhang fragt die App die Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte ab; für mittelgroße und große Unternehmen ist das eine Pflichtantwort. Ob ein Projekt technisch machbar ist, bleibt Ihr Urteil. Mehr zum Modul unter Aktivierung von Entwicklungskosten.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen weder Steuer- oder Rechtsberatung noch eine Prüfung durch einen Accountant. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Häufige Fragen

Muss ich Entwicklungskosten aktivieren?

Das hängt vom Regelwerk ab, das Sie anwenden. Folgen Sie der RJ (mittelgroß, groß oder klein mit der vollständigen RJ), müssen Sie Entwicklungsausgaben aktivieren, sobald Sie alle sechs Voraussetzungen von RJ 210.224 nachweisen können. Wenden Sie als Kleinst- oder kleines Unternehmen die RJk an, haben Sie ein Wahlrecht, außer wenn die Eigenentwicklung Ihre Haupttätigkeit ist (RJk B1.105). Aktivieren Sie, halten Sie eine gesetzliche Rücklage in Höhe des aktivierten Betrags (Art. 2:365 Abs. 2 BW).

Darf ich einen immateriellen Vermögenswert über mehr als zwanzig Jahre abschreiben?

Nur wenn Sie die Vermutung aus RJ 210.401 widerlegen können. Dann prüfen Sie jedes Jahr den erzielbaren Betrag, auch ohne Anhaltspunkt für eine Wertminderung, und erläutern im Anhang, welche Faktoren die längere Nutzungsdauer rechtfertigen (RJ 210.406 und 210.505). Für Entwicklungskosten und Goodwill, deren Nutzungsdauer sich nicht verlässlich schätzen lässt, gilt gesetzlich ein Höchstwert von zehn Jahren (Art. 2:386 Abs. 3 BW).

Darf ich die Kosten meiner Website aktivieren?

Manchmal. Die RJ sieht eine Website als selbst entwickelten immateriellen Vermögenswert. Die Planungsphase ist immer Aufwand. Ausgaben für den Bau von Anwendung, Infrastruktur und Gestaltung können Sie aktivieren, wenn die Seite nachweislich einen Nutzen bringt, etwa Bestellungen über einen Webshop. Eine Seite, die nur Ihre Produkte bewirbt, erreicht diese Schwelle nicht; Fotos und Texte zur Werbung sind Aufwand (Anlage zu RJ 210.117).

Ist ein gekaufter Kundenstamm ein immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens?

Ja, wenn er identifizierbar ist, Sie die Verfügungsmacht darüber haben und er voraussichtlich Nutzen bringt. Ein Kundenstamm, den Sie selbst aufbauen, darf nie in die Bilanz; diese Ausgaben sind Aufwand (RJ 210.229). Bei einer Übernahme bewerten Sie erworbene Kundenverträge zum beizulegenden Zeitwert, getrennt vom Goodwill (RJ 210.207 und RJ 216).

Muss eine Kleinst-BV eine gesetzliche Rücklage für aktivierte Entwicklungskosten bilden?

Die Pflicht zur Rücklage steht in Art. 2:365 Abs. 2 BW und gilt auch für ein Kleinstunternehmen, das Entwicklungskosten aktiviert. Sichtbar ist sie nicht, weil die Kleinstbilanz das Eigenkapital als einen Betrag zeigt (Art. 2:395a Abs. 4 BW). Für die Ausschüttungsprüfung zählt die Rücklage dagegen: Der Betrag ist nicht frei ausschüttbar.

Weiterlesen

Niederländischen Jahresabschluss aufstellen?

Ihr erster Jahresabschluss ist kostenlos, für jede Größenklasse. Erstellen Sie ein Konto und stellen Sie den niederländischen Jahresabschluss Ihres in den Niederlanden eingetragenen Unternehmens nach Titel 9 Buch 2 BW auf.

Kostenlos starten