Muss meine DGA-BV den Jahresabschluss 2025 schon im November hinterlegen?
Oft ja. Ist die Unterzeichnung zugleich Feststellung, entfallen die zusätzlichen Monate. Bei maximaler Verlängerung nennt die KVK den 8. November.
Die kurze Antwort
Oft ja. Ist die Unterzeichnung zugleich Feststellung, entfallen die zusätzlichen Monate. Bei maximaler Verlängerung nennt die KVK den 8. November.
Grundlage: Art. 2:210 Abs. 1 und 5 und Art. 2:394 BW
Frist für die Aufstellung
Für eine BV mit Kalendergeschäftsjahr 2025 ist der 31. Dezember 2026 nicht immer das richtige Planungsdatum. Sind alle Gesellschafter zugleich Geschäftsführer, kann die Unterzeichnung sofort die Feststellung bedeuten. Die acht Tage für die Hinterlegung beginnen dann unmittelbar. Die vereinfachte Feststellung hat Voraussetzungen und kann in der Satzung ausgeschlossen sein.
Die Geschäftsführung stellt den Jahresabschluss nach Art. 2:210 Abs. 1 BW normalerweise innerhalb von fünf Monaten nach dem Geschäftsjahr auf. Die Gesellschafterversammlung kann wegen besonderer Umstände um höchstens fünf Monate verlängern. Für das Kalenderjahr 2025 führt das ohne Verlängerung zum Ende Mai 2026 und mit maximaler Verlängerung zum Ende Oktober 2026. Aufschub ist also ein gesonderter Beschluss, keine Standardeinstellung. Halten Sie Grund und Beschluss fest. Eine späte Absprache mit dem Buchhalter ändert die Aufstellungsfrist nicht von selbst. Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Akte tatsächlich einen gültigen Verlängerungsbeschluss enthält, bevor Sie mit der längsten Frist rechnen.
Wann ist die Unterzeichnung zugleich Feststellung?
Art. 2:210 Abs. 5 BW verknüpft unter Bedingungen die Unterzeichnung mit der Feststellung, wenn alle Gesellschafter zugleich Geschäftsführer sind. Dafür müssen alle Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder unterzeichnen. Andere Versammlungsberechtigte müssen den Jahresabschluss einsehen können und dieser Art der Feststellung zustimmen. Die Satzung kann diesen Weg ausschließen. Für diese Situation nennt die KVK zehn Monate und acht Tage nach Ende des Geschäftsjahres als Standardgrenze bei maximaler Verlängerung. Bei einem Kalenderjahr ist das der 8. November. Planen Sie für die Umsetzung 2026 vorzugsweise spätestens Freitag, den 6. November, damit Sie sich nicht auf ein Wochenende oder eine Fristauslegung verlassen müssen.
Eine frühere Unterzeichnung kann auch einen früheren Hinterlegungstermin ergeben. Wurde der Jahresabschluss schon im September 2026 in der beschriebenen Weise festgestellt, können Sie nicht ohne Weiteres bis November warten. Art. 2:394 Abs. 1 BW verlangt die Offenlegung innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung. Betrachten Sie daher das tatsächliche Unterzeichnungs- und Feststellungsdatum und lassen Sie eine Kalendererinnerung davon ausgehen. So vermeiden Sie, dass ein allgemeiner Plan mit nur 'Novemberfrist' einen konkret früheren Zeitpunkt überschreitet. Gilt die vereinfachte Feststellung nicht, müssen Sie den gewöhnlichen Beschlussweg und die Fristen gesondert beurteilen.
Wann müssen Sie hinterlegen?
Prüfen Sie bei einer Holding mit Arbeitsgesellschaft beide Gesellschaften getrennt. Der DGA ist nicht zwingend unmittelbarer Gesellschafter der Arbeitsgesellschaft; das kann die Holding sein. Schauen Sie, wer rechtlich Gesellschafter und Geschäftsführer ist, nicht nur, wer letztlich Eigentümer ist. Bewahren Sie je BV den Verlängerungsbeschluss, die unterzeichnete Fassung und den Versandnachweis auf. Ziehen Sie für die tatsächliche Einreichung die aktuellen KVK-Informationen heran und holen Sie bei abweichender Satzung oder Zertifikatsinhabern rechtzeitig Hilfe. Die brauchbare Planung für das Geschäftsjahr 2025 beginnt bei Ihrer formalen Struktur und den tatsächlichen Beschlüssen, nicht bei einem einzigen letzten Datum, das für alle BVs gelten würde.
Quellen
Häufige Fragen
Gilt der 8. November für jede BV?
Nein. Diese Grenze bei maximaler Verlängerung passt zur beschriebenen vereinfachten Feststellung; eine frühere Feststellung kann die Frist vorverlegen.
Was, wenn die Satzung den DGA-Weg ausschließt?
Dann müssen Sie den gewöhnlichen Feststellungsweg und die zugehörigen Fristen beurteilen.
Gilt die Holdingstruktur für beide BVs gleich?
Nein. Prüfen Sie je BV, wer unmittelbarer Gesellschafter und Geschäftsführer ist.
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