Begriff

KVK (niederländische Handelskammer)

Die Organisation, bei der hinterlegungspflichtige niederländische Unternehmen ihren Jahresabschluss einreichen und die das Handelsregister führt. Digital hinterlegen kann man über Zelf Deponeren Jaarrekening oder SBR-Software.

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Was ist die KVK?

Die Organisation, bei der hinterlegungspflichtige niederländische Unternehmen ihren Jahresabschluss einreichen und die das Handelsregister führt. Digital hinterlegen kann man über Zelf Deponeren Jaarrekening oder SBR-Software.

Die Handelskammer (Kamer van Koophandel) führt das Handelsregister und nimmt die Offenlegungsunterlagen hinterlegungspflichtiger Unternehmen entgegen. Die Eintragung im Register ist etwas anderes als die Offenlegung des Jahresabschlusses. Prüfen Sie den jeweils geltenden Einreichungsweg.

Wie funktioniert das?

Die Handelskammer führt das Handelsregister und nimmt darin die Jahresabschlüsse entgegen, die Unternehmen offenlegen müssen (Art. 2:394 Abs. 1 BW). Sie registriert die Unterlagen, prüft aber den Inhalt nicht. Die Hinterlegung erfolgt elektronisch: bei Kleinst-, kleinen und mittelgroßen Unternehmen über SBR und bei großen Unternehmen auch für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen (Stb. 2024, 428). Ausgenommen sind nur Emittenten, die an die AFM (die niederländische Finanzmarktaufsicht) berichten.

Es gibt zwei Wege. Im Portal Zelf Deponeren Jaarrekening geben Kleinst- und kleine Unternehmen die Zahlen ein; jedes Unternehmen kann dort einen bereits aufgestellten Jahresabschluss einreichen. Wer für viele Unternehmen hinterlegt, nutzt Software, die über SBR einreicht.

Beispiel

Eine BV mit Geschäftsjahr 2025 und einem Geschäftsführer, der zugleich alleiniger Gesellschafter ist, unterzeichnet den Jahresabschluss am 12. März 2026; damit ist er festgestellt. Er muss spätestens am 20. März 2026 bei der KVK vorliegen. Die BV ist ein Kleinstunternehmen mit einer Bilanzsumme von € 210.000: Im Portal füllt der Geschäftsführer die verkürzte Bilanz mit dem Datum der Feststellung aus. War der Jahresabschluss am 31. Juli 2026 noch nicht festgestellt und die Aufstellungsfrist nicht verlängert, hätte die Geschäftsführung den aufgestellten Jahresabschluss unverzüglich hinterlegen müssen, mit dem Vermerk, dass er noch nicht festgestellt ist (Art. 2:394 Abs. 2 BW).

Im Jahresabschluss

Kein Bilanzposten; Empfänger veröffentlichter Unterlagen.

Unterschied zur niederländischen Steuerverwaltung (Belastingdienst)

Die Körperschaftsteuererklärung geht an die niederländische Steuerverwaltung, der Jahresabschluss an die KVK. Das sind getrennte Pflichten mit eigenen Fristen und eigenen Unterlagen. Eine Fristverlängerung für die Steuererklärung bringt keinen Aufschub für die Hinterlegung, und eine eingereichte Steuererklärung ist kein hinterlegter Jahresabschluss. Siehe Fristverlängerung für die Körperschaftsteuer und die KVK.

Häufige Fehler

  • KVK-Nummer mit RSIN verwechseln
  • Die Eintragung als Hinterlegung betrachten

Worauf Sie achten sollten

  • Nennen Sie den Tag der Feststellung; das Gesetz verlangt dies (Art. 2:394 Abs. 1 BW).
  • Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf und prüfen Sie, ob im Handelsregister das richtige Geschäftsjahr steht.
  • Verspätete Hinterlegung ist strafbar und kann in einer Insolvenz zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen.
  • Kleinst- und kleine Unternehmen können die Zahlen im Portal eingeben; mittelgroße und große Unternehmen reichen eine aufgestellte Datei ein.

Rechtsgrundlage und Quelle

Art. 2:394 BW

Häufige Fragen

Prüft die KVK meinen Jahresabschluss?

Nein. Die KVK registriert die von Ihnen eingereichten Unterlagen und prüft den Inhalt nicht. Für Richtigkeit und Rechtzeitigkeit bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Gewährt die KVK Aufschub, wenn der Jahresabschluss nicht rechtzeitig fertig ist?

Nein. Das Gesetz kennt keinen Aufschub für die Hinterlegung. Die Gesellschafterversammlung kann die Frist für die Aufstellung jedoch um höchstens fünf Monate verlängern; der letzte Termin bleibt zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres.

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