Begriff

Vorsichtsprinzip (voorzichtigheidsbeginsel)

Grundprinzip von Dutch GAAP: Gewinne werden erst ausgewiesen, wenn sie realisiert sind, während Verluste und Risiken, die vor Ende des Geschäftsjahres entstanden sind, berücksichtigt werden, wenn sie vor der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt werden (Art. 2:384 Abs. 2 BW).

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Was bedeutet Vorsichtsprinzip (voorzichtigheidsbeginsel)?

Grundprinzip von Dutch GAAP: Gewinne werden erst ausgewiesen, wenn sie realisiert sind, während Verluste und Risiken, die vor Ende des Geschäftsjahres entstanden sind, berücksichtigt werden, wenn sie vor der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt werden (Art. 2:384 Abs. 2 BW).

Das Gesetz verlangt Vorsicht bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden. Verpflichtungen mit Ursprung vor Ende des Geschäftsjahres werden verarbeitet, wenn sie vor der Aufstellung bekannt geworden sind; vorhersehbare Verpflichtungen und mögliche Verluste dürfen dann berücksichtigt werden. Das rechtfertigt keine willkürlichen stillen Reserven.

Wie funktioniert das?

Art. 2:384 Abs. 2 BW enthält vier Regeln. Bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden wird Vorsicht walten gelassen. Gewinn zählt erst, wenn er am Bilanzstichtag realisiert ist. Verpflichtungen mit Ursprung vor Ende des Geschäftsjahres werden berücksichtigt, wenn sie vor der Aufstellung bekannt geworden sind. Vorhersehbare Verpflichtungen und mögliche Verluste mit einem solchen Ursprung können dann berücksichtigt werden.

Das Prinzip wirkt also asymmetrisch, betrifft aber nur Verpflichtungen und Verluste, die bereits im Geschäftsjahr eine Ursache haben. Aktiva und Passiva werden zudem einzeln bewertet (Art. 2:385 Abs. 1 BW), sodass ein Glücksfall bei einem Posten einen Verlust bei einem anderen nicht verbirgt. In den Zahlen kehrt es als Abwertung von Vermögensgegenständen (Art. 2:387 BW) und als Rückstellung (Art. 2:374 Abs. 1 BW).

Beispiel

Eine BV hat zum 31. Dezember eine Forderung von € 8.000 gegen einen Kunden, der seit Oktober nicht zahlt. Am 20. Februar, vor der Aufstellung, wird der Kunde für insolvent erklärt. Die Ursache lag vor dem Bilanzstichtag und ist vor der Aufstellung bekannt: Die Forderung wird im alten Jahr vollständig abgewertet, Aufwand € 8.000. Dieselbe BV hat ein Gebäude, das laut Gutachten € 40.000 mehr wert ist als der Buchwert. Diese Steigerung ist nicht realisiert: Das Ergebnis sinkt um € 8.000, und der Mehrwert gleicht nichts aus.

Im Jahresabschluss

Bewertung in der Bilanz und Aufwand in der GuV; Anhang bei wesentlichen Posten.

Unterschied zum Realisationsprinzip

Das Realisationsprinzip ist die eine Hälfte des Vorsichtsprinzips: Gewinn erst nehmen, wenn er realisiert ist. Vorsicht umfasst auch die andere Hälfte: Verpflichtungen und Verluste berücksichtigen, sobald sie bekannt sind. Die Realisation sagt, wann ein Ertrag erfasst werden darf, die Vorsicht sagt zusätzlich, wann ein Aufwand erfasst werden muss.

Häufige Fehler

  • Ohne Begründung zusätzliche Rückstellungen bilden
  • Den gesamten künftigen Gewinn vorab nehmen

Worauf Sie achten sollten

  • Prüfen Sie zwischen Bilanzstichtag und Aufstellungsdatum, ob Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und ob Ansprüche gemeldet wurden.
  • Begründen Sie jede Abwertung und Rückstellung je Posten; ein runder Betrag zur Sicherheit ist eine stille Reserve.
  • Das Prinzip gilt in jeder Größenklasse. Kleinst- und kleine Unternehmen, die steuerliche Grundsätze anwenden (Art. 2:395a Abs. 7 und 2:396 Abs. 6 BW), folgen dafür der steuerlichen Gewinnermittlung.

Rechtsgrundlage und Quellen

Art. 2:384 Abs. 2 BW

Häufige Fragen

Darf man aus Vorsicht eine zusätzliche Rückstellung bilden?

Nur aus einem gesetzlichen Grund: einer klar umschriebenen Verpflichtung oder einer künftigen Ausgabe mit Ursprung vor Ende des Geschäftsjahres (Art. 2:374 Abs. 1 BW).

Gilt das Prinzip auch für Verluste, die nach dem Bilanzstichtag entstehen?

Nein. Einen Brand im Februar erläutern Sie, wenn er bedeutsam ist, verarbeiten ihn aber nicht im alten Jahr: Die Ursache liegt nach dem Bilanzstichtag.

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