Frage und Antwort

Was macht der Kassenprüfungsausschuss mit dem Jahresabschluss eines niederländischen Vereins?

Der Kassenprüfungsausschuss (kascommissie) besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören, wird jährlich von der Mitgliederversammlung bestellt und prüft die Bilanz und die Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Art. 2:48 Abs. 2 BW). Er berichtet der Versammlung. Das ist nur ohne Aufsichtsrat oder Bestätigungsvermerk Pflicht.

✓ Erster Jahresabschluss kostenlos ✓ Von Kleinst- bis zu großen Unternehmen ✓ Dutch GAAP: Titel 9 Buch 2 BW ✓ Primäre Datenbank in der EU

Die kurze Antwort

Der Kassenprüfungsausschuss (kascommissie) besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören, wird jährlich von der Mitgliederversammlung bestellt und prüft die Bilanz und die Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Art. 2:48 Abs. 2 BW). Er berichtet der Versammlung. Das ist nur ohne Aufsichtsrat oder Bestätigungsvermerk Pflicht.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Wann das Gesetz einen Kassenprüfungsausschuss vorschreibt

Artikel 2:48 Abs. 2 BW verpflichtet zu einem Kassenprüfungsausschuss, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Es gibt keinen Aufsichtsrat, und der Mitgliederversammlung wird kein Vermerk eines Accountants über die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen vorgelegt. Liegt eines von beiden vor, muss die Versammlung keinen Ausschuss bestellen. Für einen Verein, der unter Titel 9 fällt, gilt dieser Absatz weiter: Das Gesetz erklärt ihn für anwendbar (Art. 2:49 Abs. 4 BW). Nur Absatz 1, die Vorlage zur Genehmigung, entfällt, weil Artikel 2:49 eine eigene Regelung kennt.

Fehlt ein Aufsichtsrat und wird der Mitgliederversammlung über die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen kein Vermerk eines Accountants im Sinne des Artikels 393 Abs. 1 vorgelegt, so bestellt die Mitgliederversammlung jährlich einen Ausschuss von mindestens zwei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.

Art. 2:48 Abs. 2 Satz 1 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Eine Stiftung hat keine Mitglieder und somit keinen gesetzlichen Kassenprüfungsausschuss. Die Satzung oder ein Zuwendungsgeber können allerdings einen verlangen; dann ist es ein satzungsmäßiger Ausschuss mit den dort genannten Aufgaben.

Was das Gesetz den Ausschuss tun lässt

  • Der Ausschuss prüft die Bilanz und die Rechnung der Erträge und Aufwendungen mit Anhang, die Unterlagen, die der Vorstand der Versammlung vorlegt.
  • Er berichtet der Mitgliederversammlung über seine Feststellungen.
  • Der Vorstand muss ihm alle erbetenen Auskünfte geben, auf Wunsch die Kasse und die Wertsachen zeigen und die Bücher und Belege zur Verfügung stellen.

Das ist alles, was dort steht. Das Gesetz nennt keine Arbeitsweise, keinen Stichprobenumfang und keine Qualifikationen. Der Ausschuss gibt keinen Bestätigungsvermerk ab, und sein Urteil ist keine gesetzliche Prüfung; sein Wert liegt im unabhängigen Blick von Mitgliedern, die nicht im Vorstand sitzen.

Was ein guter Kassenprüfungsausschuss in der Praxis prüft

BestandteilWas Sie prüfenWomit
BanksaldoEntspricht der Betrag in der Bilanz dem Saldo zum 31. Dezember?Kontoauszüge und Sparkonto
KasseStimmt das Geld in der Kasse mit der Buchführung überein?Zählung in Anwesenheit des Kassenwarts
MitgliedsbeiträgeEntspricht der Ertrag der Zahl der Mitglieder × Beitragssatz?Mitgliederliste und Beitragssätze
Ausgaben des VorstandsSind Erstattungsanträge belegt und von einer anderen Person genehmigt?Stichprobe von Belegen und Zahlungen
RücklagenLässt sich die Herkunft der Rücklagen nachvollziehen?Vorheriger Jahresabschluss und Beschlüsse
HaushaltsplanSind große Abweichungen erklärt?Haushaltsplan und Ist-Zahlen nebeneinander

Fallbeispiel: die Zählung des Kassenbestands

Korfbalvereniging De Wissel (fiktiv) hat 180 Mitglieder und einen Vorstand aus fünf Personen. Die Mitgliederversammlung bestellt 2025 zwei Mitglieder, Saskia und Dennis, zum Kassenprüfungsausschuss. Im Mai 2026 besuchen sie den Kassenwart und prüfen den Jahresabschluss 2025.

  1. Banksaldo: Die Bilanz nennt € 28.450; der Kontoauszug vom 31. Dezember zeigt € 28.450. Einverstanden.
  2. Kasse: Die Bilanz nennt € 612. Bei der Zählung in der Kantinenschublade liegen € 552. Differenz: € 60.
  3. Der Kassenwart findet den Kassenbon eines Turniereinkaufs über € 60, der nicht verbucht wurde. Die Differenz ist geklärt; der Einkauf wird nachträglich als Aufwand in 2025 gebucht.
  4. Mitgliedsbeiträge: 180 Mitglieder × € 120 sind € 21.600; der Jahresabschluss zeigt € 21.600. Einverstanden.

Der Bericht an die Versammlung ist kurz: Die Unterlagen wurden geprüft, eine Kassendifferenz von € 60 wurde geklärt und verbucht, der Ausschuss empfiehlt Genehmigung und Entlastung für den Vorstand. Die Versammlung ist an diese Empfehlung nicht gebunden.

Kassenprüfungsausschuss, Genehmigung und Entlastung

Drei Dinge werden oft durcheinandergebracht. Die Empfehlung des Ausschusses ist nicht bindend. Die Genehmigung der Unterlagen (Art. 2:48 Abs. 1 BW) oder, unter Titel 9, die Feststellung (Art. 2:49 Abs. 3 BW) ist der Beschluss der Mitgliederversammlung. Und die Entlastung, die Befreiung der Vorstandsmitglieder von der Haftung für die geführte Geschäftspolitik, ist ein eigener Beschluss. Das Gesetz sagt für Vereine unter Titel 9 ausdrücklich, dass die Feststellung nicht die Entlastung bedeutet. Nehmen Sie die Entlastung daher als gesonderten Tagesordnungspunkt oder festgehaltenen Beschluss auf; siehe Entlastung. Wie weit die Entlastung reicht, ist eine Rechtsfrage, die außerhalb dieser Seite liegt.

Die Fristen: Der Vorstand legt die Unterlagen spätestens sechs Monate nach dem Geschäftsjahr der Versammlung vor, vorbehaltlich einer Verlängerung durch die Versammlung (Art. 2:48 Abs. 1 BW). Planen Sie die Prüfung des Ausschusses daher deutlich vor diesem Datum.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Jaarrekening.io unterstützt keinen Kassenprüfungsausschuss. Die App stellt den Jahresabschluss eines Vereins nur auf, wenn er unter Artikel 2:360 Abs. 3 BW fällt; ohne diesen Status können Sie die Zahlen aus Ihrer Buchhaltung verwenden, aber die App führt die Kassenprüfung nicht durch.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses liegen weiterhin in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Ist ein Kassenprüfungsausschuss Pflicht?

Für einen Verein ja, es sei denn, es gibt einen Aufsichtsrat oder die Unterlagen werden der Mitgliederversammlung mit einem Bestätigungsvermerk vorgelegt (Art. 2:48 Abs. 2 BW). Für eine Stiftung nicht; die Satzung kann einen vorschreiben.

Wer darf im Kassenprüfungsausschuss sitzen?

Mindestens zwei Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören dürfen (Art. 2:48 Abs. 2 BW). Die Versammlung bestellt sie jedes Jahr. Die Satzung oder die Geschäftsordnung kann strengere Anforderungen stellen, etwa eine maximale Amtsdauer.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kassenprüfungsausschuss und einem Accountant?

Der Kassenprüfungsausschuss besteht aus Mitgliedern und gibt der Versammlung eine Empfehlung. Ein Accountant gibt einen Vermerk nach festen Standards ab und ist beruflich verantwortlich. Ein Kassenprüfungsausschuss kann einen Accountant nicht ersetzen, wenn das Gesetz oder ein Zuwendungsgeber einen Bestätigungsvermerk verlangt.

Erteilt der Kassenprüfungsausschuss dem Vorstand Entlastung?

Nein. Der Kassenprüfungsausschuss berät. Über die Genehmigung der Unterlagen und über die Entlastung beschließt die Mitgliederversammlung, in zwei getrennten Beschlüssen.

Was, wenn der Vorstand den Kassenprüfungsausschuss nicht unterstützen will?

Der Vorstand ist verpflichtet, alle erbetenen Auskünfte zu geben und die Kasse, die Wertsachen und die Bücher zu zeigen (Art. 2:48 Abs. 2 BW). Weigert er sich, melden Sie das in Ihrem Bericht an die Versammlung, die entscheiden kann, ob eine Genehmigung dann möglich ist.

Weiterlesen

Niederländischen Jahresabschluss aufstellen?

Ihr erster Jahresabschluss ist kostenlos, für jede Größenklasse. Erstellen Sie ein Konto und stellen Sie den niederländischen Jahresabschluss Ihres in den Niederlanden eingetragenen Unternehmens nach Titel 9 Buch 2 BW auf.

Kostenlos starten