Richtlinien (RJ)

RJ 105: IFRS oder Dutch GAAP im niederländischen Jahresabschluss

Eine niederländische juristische Person darf ihren Jahresabschluss nach EU-IFRS aufstellen. Titel 9 entfällt dann nicht: Rücklagen, Lagebericht, Prüfung und Hinterlegung bleiben gesetzlich geregelt.

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Die kurze Antwort

Eine juristische Person mit Wertpapieren an einem geregelten Markt muss ihren Konzernabschluss nach EU-IFRS aufstellen. Jede andere juristische Person darf wählen (Art. 2:362 Abs. 8 BW), aber der Einzelabschluss folgt IFRS nur, wenn der Konzernabschluss dies ebenfalls tut. RJ 105 arbeitet die vier Kombinationen aus und nennt die Titel-9-Regeln, die auch bei IFRS gelten.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

Gesetzliche GrundlageArt. 2:362 Abs. 8, 9 und 10 BW; für börsennotierte Unternehmen die IAS-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002
RichtlinieRJ 105, neu für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026 (RJ-Uiting 2025-4); zuvor waren die Regeln über die Bundel verstreut
IFRS*Die Standards des IASB und Interpretationen des IFRS IC, wie die Europäische Union sie übernommen hat
GrößenbefreiungenEntfallen bei IFRS: Abschnitt 11 von Titel 9 steht nicht in Abs. 9 (RJ 315.104)
Immer angebenNach welchen Standards der Jahresabschluss aufgestellt wurde (Art. 2:362 Abs. 10 BW), auch bei Dutch GAAP

Wer IFRS anwenden muss und wer wählen darf

Für eine juristische Person mit Aktien oder Anleihen an einem geregelten Markt entscheidet Europa: Der Konzernabschluss folgt den von der EU übernommenen IFRS. RJ 105 nennt das IFRS*, mit Sternchen, um den Unterschied zur Fassung des IASB selbst zu machen. Für alle anderen juristischen Personen eröffnet Titel 9 die Wahl.

8. Eine juristische Person kann den Jahresabschluss nach den vom International Accounting Standards Board festgelegten und von der Europäischen Kommission genehmigten Standards aufstellen, sofern die juristische Person dabei alle für sie geltenden festgelegten und genehmigten Standards anwendet. Eine juristische Person, die den Konzernabschluss nach diesem Titel aufstellt, kann den Einzelabschluss nicht nach den festgelegten und genehmigten Standards aufstellen. Eine juristische Person, die den Konzernabschluss nach den in Satz 1 dieses Absatzes genannten Standards aufstellt, kann im Einzelabschluss die Bewertungsgrundlagen anwenden, die sie auch im Konzernabschluss angewandt hat.

Art. 2:362 Abs. 8 BW (Text geltend ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

IFRS ist also alles oder nichts, und der Konzernabschluss geht vor: Erst wenn dieser IFRS folgt, darf es der Einzelabschluss auch. Stellt eine juristische Person keinen Konzernabschluss auf, darf der Einzelabschluss selbstständig IFRS folgen (RJ 105.103).

RJ 105 betrifft nicht das Entlehnen eines einzelnen Standards, etwa IAS 19 für Pensionen über RJ 271: Der Jahresabschluss bleibt dann Titel 9 (RJ 105.104). Wer nicht IFRS wählt, darf auch nicht unter Berufung auf IFRS von Titel 9 abweichen (RJ 105.105). Davon unabhängig lässt Art. 2:362 Abs. 1 BW einer internationalen Gruppe zu, die Normen eines anderen EU-Mitgliedstaats zu befolgen; das fällt außerhalb von RJ 105.

Die vier Kombinationen von RJ 105

KombinationKonzernabschlussEinzelabschlussFolge für das Eigenkapital
1Titel 9Titel 9Konzern- und Einzel-Eigenkapital meist gleich
2IFRS*Titel 9 mit eigenen niederländischen GrundlagenUnterschiede entstehen; die Überleitung steht im Anhang des Einzelabschlusses (Art. 2:389 Abs. 10 BW)
3IFRS*Titel 9, mit den Bewertungsgrundlagen aus dem KonzernabschlussGrundsätzlich gleich; Darstellung und Anhang bleiben niederländisch
4IFRS*IFRS*Beide IFRS, ergänzt um die Artikel aus Abs. 9

Kombination 3 ist bei Gruppen beliebt, die bereits nach IFRS berichten: ein Satz Bewertungen, mit einem Einzelabschluss in der niederländischen Aufstellung. Die Werte stammen aus IFRS, Gliederung und Anhang aus Titel 9 und dem Besluit modellen jaarrekening (Verordnung über die Jahresabschlussmodelle). Eine Rückstellung steht daher in der Einzelbilanz als eigener Posten, auch wenn die IFRS-Bilanz sie unter die Verbindlichkeiten schiebt (RJ 105.315).

Auch bei Kombination 3 kann das Eigenkapital abweichen, etwa bei einer Beteiligung von weniger als 100%: Der Konzernabschluss eliminiert Zwischengewinne vollständig, der Einzelabschluss anteilig (RJ 105.306). Einen solchen Unterschied erläutern Sie im Anhang.

Was von Titel 9 weiter gilt

9. Die juristische Person, die den Jahresabschluss nach den in Absatz 8 genannten Standards aufstellt, wendet von diesem Titel nur die Abschnitte 7 bis einschließlich 10 und die Artikel 362 Absatz 6 vorletzter Satz, Absatz 7 letzter Satz und Absatz 10, 365 Absatz 2, 373, 379 Absätze 1 und 2, 380b Buchstabe d, 382, 382a, 383, 383b bis einschließlich 383e, 389 Absätze 8 und 10 sowie 390 an. Banken wenden zudem Artikel 421 Absatz 5 an. Versicherer wenden zudem Artikel 441 Absatz 10 an.

Art. 2:362 Abs. 9 BW (nichtamtliche Übersetzung)

In einfachen Worten: IFRS bestimmt die Zahlen, Titel 9 regelt, was darum herum liegt. Lagebericht, sonstige Angaben, Prüfung und Hinterlegung gelten weiter. Der Kapitalschutz ebenfalls: gesetzliche Rücklagen für Entwicklungskosten, Umrechnungsdifferenzen und Neubewertungen sowie die Gliederung des Eigenkapitals. Hinzu kommen Angaben, die IFRS nicht kennt, etwa die KVK-Nummer, die Zahl der Arbeitnehmer, die Honorare des Wirtschaftsprüfers, die Vergütung von Geschäftsführung und Aufsicht und die Überleitung zwischen Einzel- und Konzern-Eigenkapital.

Was in Abs. 9 fehlt, ist Abschnitt 11 mit den Größenbefreiungen. Wer freiwillig IFRS anwendet, verliert die Befreiungen für Gestaltung und Offenlegung (RJ 315.104). In Abschnitt 11 steht auch die Befreiung von Lagebericht und Prüfung für klein (Art. 2:396 Abs. 7 BW); besprechen Sie mit Ihrem Wirtschaftsprüfer, was das für Sie bedeutet, bevor Sie wählen. Und was sich zwischen Aufstellung und Feststellung noch zeigt, verarbeitet die Geschäftsführung bei IFRS, indem sie den Jahresabschluss neu aufstellt (RJ 105.110).

Neubewertungsrücklage: die Bremse für Ausschüttungen bei IFRS

Weil Art. 2:390 BW auch bei IFRS gilt, bildet der Einzelabschluss eine Neubewertungsrücklage dort, wo IFRS über den Anschaffungskosten bewertet, ohne dass ein Gewinn realisiert ist. Das spielt eine Rolle bei:

  • einem Vermögenswert, der beim Übergang mit dem beizulegenden Zeitwert als fiktiven Anschaffungskosten angesetzt wurde (IFRS 1); die Rücklage nimmt mit Abschreibung oder Verkauf ab, direkt zu den sonstigen Rücklagen (RJ 105.304 und 105.403);
  • Schuldinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Gesamtergebnis, bei denen die Rücklage negativ werden darf; bei Eigenkapitalbeteiligungen wird ein Rückgang direkt von den freien Rücklagen abgezogen (RJ 105.313 und 105.404);
  • der Neubewertung einer bestehenden Beteiligung bei einem schrittweisen Erwerb oder Verlust der Beherrschung, sofern keine häufigen Marktnotierungen vorliegen (RJ 105.310 und 105.311).

Eine negative Neubewertungsrücklage wird von den frei ausschüttbaren Rücklagen abgezogen, und der Anhang sagt das; RJ 105.317 macht daraus eine bestimmte Aussage.

Fallbeispiel: Kade Logistiek Holding BV wählt Kombination 2 oder 3

Kade Logistiek Holding BV (fiktiv) hat drei Töchter und stellt ab dem Geschäftsjahr 2026 einen Konzernabschluss nach IFRS auf, weil ihr Finanzierer das verlangt. Das Übergangsdatum ist der 1. Januar 2025. An diesem Datum setzt die Gruppe ein Distributionszentrum mit einem Buchwert von € 2.400.000 mit seinem beizulegenden Zeitwert von € 3.100.000 als fiktiven Anschaffungskosten an. Der Mehrwert von € 700.000 ergibt eine latente Steuerverbindlichkeit von € 175.000. Die Restnutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

Zum 31. Dezember 2026Kombination 2Kombination 3
Eigenkapital konzernweit (IFRS)€ 6.200.000€ 6.200.000
Mehrwert nach zwei Jahren Abschreibung: € 700.000 − 2 × € 28.000nicht in der Einzelbilanz€ 644.000
Darauf latente Steuer: € 175.000 − 2 × € 7.000nicht in der Einzelbilanz€ 161.000
Eigenkapital einzeln€ 5.717.000€ 6.200.000
Neubewertungsrücklage (€ 644.000 − € 161.000)–€ 483.000
Spielraum für Ausschüttung im Bilanztest€ 5.717.000€ 6.200.000 − € 483.000 = € 5.717.000

Angenommen, dies sei der einzige Unterschied zwischen beiden Systemen. In Kombination 2 bleibt das Gebäude im Einzelabschluss zu den alten Anschaffungskosten stehen. Das Eigenkapital des Einzelabschlusses ist dann € 483.000 niedriger als das konsolidierte, und der Anhang leitet beide ineinander über. In Kombination 3 ist das Eigenkapital gleich, aber derselbe Betrag ist in der Neubewertungsrücklage gebunden. Jedes Jahr werden € 21.000 (€ 28.000 zusätzliche Abschreibung minus € 7.000 Steuer) direkt in die sonstigen Rücklagen aufgelöst. Der Spielraum für Dividenden ist in beiden Fällen also gleich groß; nur die Darstellung unterscheidet sich. Ob eine Ausschüttung auch vertretbar ist, prüft die Geschäftsführung zusätzlich mit dem Ausschüttungstest nach Art. 2:216 BW.

Kade ist groß. Wäre sie klein gewesen und hätte sie auch im Einzelabschluss IFRS gewählt (Kombination 4), hätte sie die Befreiungen von Abschnitt 11 verloren.

IFRS je Größenklasse

KlasseIFRS erlaubt?Was Sie aufgeben
Kleinst und kleinJa, aber selten sinnvollDas leichte Regime von Art. 2:395a und 2:396 BW und die RJk
MittelgroßJaDie Befreiungen von Art. 2:397 BW
GroßJaNichts; aber Doppelarbeit bei Kombination 2
BörsennotiertVerpflichtend für den KonzernabschlussKombination 1; für den Einzelabschluss bleibt die Wahl zwischen 2, 3 und 4

Von 2025 bis 2027: was sich ändert

  • Geschäftsjahr 2025: Kapitel 105 gab es noch nicht. Die Regeln zu den Kombinationen, zur Neubewertungsrücklage und zu Abs. 9 standen in anderen Kapiteln, unter anderem RJ 100 und RJ 240. Inhaltlich galt dasselbe.
  • Geschäftsjahr 2026: RJ 105 bündelt diese Regeln für Berichtsjahre ab dem 1. Januar 2026. Der Rat veröffentlichte den Entwurf in RJ-Uiting 2025-4 (8. Mai 2025) und machte ihn am 2. Juli 2025 unverändert endgültig.
  • Geschäftsjahr 2027: RJ 105 ist unverändert. Im Zuge von IFRS 18 hat der Rat jedoch andere Kapitel angepasst, etwa RJ 115 und RJ 360 (RJ-Uiting 2026-6); diese gelten für alle, die weiter Dutch GAAP anwenden.

Häufige Fehler

  • Den Einzelabschluss nach IFRS aufstellen, während der Konzernabschluss Titel 9 folgt. Abs. 8 schließt das aus.
  • Beim Übergang fiktive Anschaffungskosten ansetzen, ohne Neubewertungsrücklage im Einzelabschluss.
  • Nach einem freiwilligen Wechsel zu IFRS dennoch eine verkürzte Offenlegungsfassung hinterlegen.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Jaarrekening.io stellt nur Jahresabschlüsse nach Titel 9 mit der RJ oder der RJk auf; einen IFRS-Jahresabschluss erstellt die App nicht, und bei einer Börsennotierung endet die Jahresabschluss-Route. Der Anhang nennt das angewandte System; eine kleine juristische Person wählt dort zwischen der RJk und der vollständigen RJ. Wählt Ihre Gruppe Kombination 2, können Sie den niederländischen Einzelabschluss in der App erstellen; die Überleitung zum IFRS-Eigenkapital liefern Sie selbst.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Abschlussprüfung. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Darf eine kleine BV ihren Jahresabschluss nach IFRS aufstellen?

Ja, Art. 2:362 Abs. 8 BW erlaubt das jeder juristischen Person. Aber Abs. 9 nennt Abschnitt 11 von Titel 9 nicht, sodass die Größenbefreiungen entfallen (RJ 315.104). Die BV (niederländische GmbH) wendet dann alle von der EU übernommenen Standards an, mit dem vollständigen IFRS-Anhang, plus die Titel-9-Artikel aus Abs. 9.

Was ist der Unterschied zwischen Kombination 2 und Kombination 3?

In beiden Fällen ist der Konzernabschluss IFRS und der Einzelabschluss Titel 9. Bei Kombination 2 verwendet der Einzelabschluss eigene niederländische Bewertungsgrundlagen, sodass das Eigenkapital vom Konzernabschluss abweichen kann. Bei Kombination 3 übernimmt er die IFRS-Bewertungen, sodass das Eigenkapital grundsätzlich gleich ist; Gliederung und Anhang bleiben niederländisch.

Muss ein IFRS-Jahresabschluss ebenfalls bei der KVK hinterlegt werden?

Ja. Abschnitt 10 von Titel 9, mit der Hinterlegungspflicht aus Art. 2:394 BW, gilt nach Art. 2:362 Abs. 9 BW weiter. Das gilt auch für den Lagebericht (Abschnitt 7), die sonstigen Angaben (Abschnitt 8) und den Bestätigungsvermerk (Abschnitt 9).

Muss eine niederländische Tochter eines IFRS-Konzerns selbst IFRS anwenden?

Nein. Eine nicht börsennotierte Tochter wählt selbst zwischen Titel 9 und IFRS. Viele Töchter bleiben bei Titel 9 oder nutzen die Konzernbefreiung nach Art. 2:403 BW, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.

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