Gesetz: Titel 9 Buch 2 BW

Art. 2:362 BW: das Einblicksgebot und die Wahlrechte im Jahresabschluss

Der Jahresabschluss muss nach im Rechtsverkehr anerkannten Maßstäben einen solchen Einblick geben, dass ein Leser sich ein verantwortbares Urteil über Vermögen und Ergebnis bilden kann, und soweit möglich über Solvenz und Liquidität. Darüber hinaus regelt Artikel 2:362 BW die Bilanz vor oder nach Gewinnverwendung, Ergänzen und Abweichen, den Grundsatz der Periodenabgrenzung, die Berichtigung nach der Feststellung, Sprache und Währung sowie die Wahl von IFRS.

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Die kurze Antwort

Der Jahresabschluss muss nach im Rechtsverkehr anerkannten Maßstäben einen solchen Einblick geben, dass ein Leser sich ein verantwortbares Urteil über Vermögen und Ergebnis bilden kann, und soweit möglich über Solvenz und Liquidität. Darüber hinaus regelt Artikel 2:362 BW die Bilanz vor oder nach Gewinnverwendung, Ergänzen und Abweichen, den Grundsatz der Periodenabgrenzung, die Berichtigung nach der Feststellung, Sprache und Währung sowie die Wahl von IFRS.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Kerndaten

FundstelleAbschnitt 2 von Titel 9
Aktueller Text seit27. Juni 2017 (Stb. 2017, 235); diese Änderung betraf die Mitteilung an die AFM (niederländische Finanzmarktaufsicht) in Absatz 6
GeschäftsjahreSeit 2017 derselbe Text, also gleich für 2025, 2026 und 2027; RJ 160 in der Fassung von 2025 gilt ab Geschäftsjahr 2026
AusführungRJ 110 (Zielsetzungen), RJ 160 (Absatz 6), RJ 122 (Absatz 7), RJ 100 und 105 (Absatz 8 bis 10); RJk A1, A4 und M1.202

Absatz 1: das Einblicksgebot

1. Der Jahresabschluss vermittelt nach Maßstäben, die im Rechtsverkehr als annehmbar gelten, einen solchen Einblick, dass ein verantwortbares Urteil über das Vermögen und das Ergebnis sowie, soweit die Art eines Jahresabschlusses dies zulässt, über die Solvenz und die Liquidität der juristischen Person gebildet werden kann. Rechtfertigt die internationale Verflechtung ihres Konzerns dies, kann die juristische Person den Jahresabschluss nach den Maßstäben aufstellen, die im Rechtsverkehr in einem der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften als annehmbar gelten, und den in Satz 1 genannten Einblick geben.

Art. 2:362 Abs. 1 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Was bedeutet das

Dies ist der Maßstab für den gesamten Jahresabschluss. Das Gesetz schreibt nicht jede Buchung vor; es verlangt, dass ein Leser, etwa eine Bank, ein Lieferant oder ein Gesellschafter, anhand der Zahlen ein verantwortbares Urteil bilden kann. Die Normen, die dabei als annehmbar gelten, sind in der Praxis die Richtlinien: die RJk für Kleinst- und kleine, die RJ für mittelgroße und große Unternehmen. Welchen rechtlichen Status sie haben, steht unter ist die RJ verbindlich.

Das Gebot gilt für jede Klasse, auch für Kleinst-Unternehmen. Wer alle einzelnen Vorschriften erfüllt, aber ein irreführendes Bild abgibt, genügt Absatz 1 nicht. Der zweite Satz, Maßstäbe eines anderen EU-Mitgliedstaats, ist für niederländische Konzernteile internationaler Konzerne gedacht und wird selten genutzt.

Absatz 2 und 3: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

2. Die Bilanz mit dem Anhang gibt getreu, klar und stetig die Größe des Vermögens und seine Zusammensetzung in Aktiv- und Passivposten am Ende des Geschäftsjahres wieder. Die Bilanz darf das Vermögen so wiedergeben, wie es sich unter Berücksichtigung der Gewinnverwendung oder der Verlustverarbeitung zusammensetzt, oder, solange diese nicht feststeht, unter Berücksichtigung des Vorschlags dazu. Am Anfang der Bilanz wird angegeben, ob die Ergebnisverwendung darin verarbeitet ist.

3. Die Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Anhang gibt getreu, klar und stetig die Größe des Ergebnisses des Geschäftsjahres und seine Herleitung aus den Posten der Erträge und Aufwendungen wieder.

Art. 2:362 Abs. 2 und 3 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Was bedeutet das

Getreu, klar und stetig sind drei Anforderungen: Die Zahlen stimmen mit der Wirklichkeit überein, der Leser kann ihnen folgen, und Sie wenden jedes Jahr dieselbe Methode an. Absatz 2 gibt eine Wahl. Sie zeigen die Bilanz vor Ergebnisverwendung, mit dem Ergebnis als letztem Posten des Eigenkapitals (Art. 11 Besluit modellen jaarrekening (Verordnung über Jahresabschlussmuster)), oder nach Verwendung, mit der vorgeschlagenen Dividende bereits als Schuld oder als eigenem Posten im Eigenkapital. Am Anfang der Bilanz geben Sie an, welche der beiden Varianten es ist.

Wie Sie eine vorgeschlagene Dividende zeigen, arbeitet RJ 160.208 für mittelgroße und große Unternehmen aus. Mittelgroße und große geben außerdem den Vorschlag zur Ergebnisverwendung an (Art. 2:380c BW); kleine sind davon befreit (Art. 2:396 Abs. 7 BW).

Absatz 4: Ergänzen und Abweichen

4. Erfordert die Vermittlung des in Absatz 1 genannten Einblicks dies, so macht die juristische Person im Jahresabschluss Angaben zur Ergänzung dessen, was in den besonderen Vorschriften dieses Titels und auf Grund dieses Titels verlangt wird. Ist dies zur Vermittlung dieses Einblicks notwendig, so weicht die juristische Person von diesen Vorschriften ab; der Grund dieser Abweichung wird im Anhang dargelegt, soweit nötig unter Angabe ihres Einflusses auf Vermögen und Ergebnis.

Art. 2:362 Abs. 4 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Was bedeutet das

Zwei Pflichten. Vermitteln die einzelnen Vorschriften zu wenig Einblick, ergänzen Sie. Und führt eine Vorschrift in einem besonderen Fall zu einem falschen Bild, weichen Sie davon ab, mit Grund und Wirkung im Anhang. RJ 110.106 bis 110.109 betonen, dass der Jahresabschluss letztlich an Absatz 1 gemessen wird. Abweichen ist die Ausnahme; eine Vorschrift, die Sie unpraktisch finden, ist kein Grund.

Auch eine Kleinst-Gesellschaft, die keinen Anhang aufstellen muss, kann wegen Absatz 4 etwas angeben müssen. RJk M1.202 nennt als Beispiele eine wesentliche Unsicherheit über die Unternehmensfortführung und einen Jahresabschluss auf Liquidationsbasis. Diese Ergänzung kommt dann auch in die offengelegte Bilanz (RJk M1.401).

Absatz 5: Erträge und Aufwendungen zurechnen

5. Die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres werden in den Jahresabschluss aufgenommen, gleichgültig, ob sie in diesem Geschäftsjahr zu Einnahmen oder Ausgaben geführt haben.

Art. 2:362 Abs. 5 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Was bedeutet das

Der Jahresabschluss arbeitet nach dem Periodenabgrenzungsprinzip, nicht auf Kassenbasis. Eine Rechnung für Dezember, die Sie im Januar bezahlen, ist ein Aufwand des Dezembers; eine im Voraus bezahlte Jahresmiete verteilen Sie auf die Monate. Daraus ergeben sich die Rechnungsabgrenzungsposten nach Art. 2:364 BW. Die einzige gesetzliche Ausnahme gilt für Kleinst-Unternehmen: Sie darf bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ohne Abgrenzungsposten arbeiten, wenn sie das unter der Bilanz angibt (Art. 2:395a Abs. 3 BW).

Absatz 6: was sich nach der Aufstellung zeigt

6. Der Jahresabschluss wird unter Berücksichtigung dessen festgestellt, was sich zwischen der Aufstellung des Jahresabschlusses und der Gesellschafterversammlung, in der er behandelt wird, über die finanzielle Lage am Bilanzstichtag gezeigt hat, soweit dies für den in Absatz 1 genannten Einblick unerlässlich ist. Zeigt sich danach, dass der Jahresabschluss diesen Einblick in erheblichem Maße verfehlt, so unterrichtet die Geschäftsführung unverzüglich die Mitglieder oder Gesellschafter und hinterlegt eine Mitteilung darüber beim Handelsregister; der Mitteilung wird ein Bestätigungsvermerk beigefügt, wenn der Jahresabschluss nach Artikel 393 geprüft wurde. Eine juristische Person, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne des Gesetzes über die Finanzaufsicht zugelassen sind, gilt als der Pflicht nachgekommen, die in Satz 2 genannte Mitteilung beim Handelsregister zu hinterlegen, wenn sie die Mitteilung auf Grund von Artikel 5:25m Absatz 5 dieses Gesetzes an die Stichting Autoriteit Financiële Markten gesandt hat.

Art. 2:362 Abs. 6 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Was bedeutet das

Es gibt drei Zeiträume. Was Sie vor der Aufstellung über die Lage am Bilanzstichtag erfahren, verarbeiten Sie ganz normal (Art. 2:384 Abs. 2 BW). Was sich zwischen Aufstellung und Feststellung zeigt, verarbeiten Sie nur, wenn es für den Einblick unerlässlich ist; die Geschäftsführung stellt den Jahresabschluss dann neu auf. Was sich nach der Feststellung zeigt, ändert den festgestellten Jahresabschluss nicht. Verfehlt dieser dadurch den Einblick in erheblichem Maße, informiert die Geschäftsführung die Gesellschafter sofort und hinterlegt eine Mitteilung bei der KVK (RJ 160.104 und 160.203; RJk A4.103 und A6.107).

Das gilt für jede Größenklasse. Nur bei einem geprüften Jahresabschluss gehört zur Mitteilung ein Bestätigungsvermerk. Wie Sie einen Fehler danach im folgenden Jahr berichtigen, steht in RJ 150 Fehlerberichtigung und für Kleinst- und kleine Unternehmen in RJk A3; siehe auch einen hinterlegten Jahresabschluss korrigieren.

Fallbeispiel: die Insolvenz des größten Abnehmers

Die Velmoor Groothandel BV (fiktiv, klein) stellt den Jahresabschluss 2025 am 15. April 2026 auf. Das Eigenkapital beträgt € 140.000, der Gewinn vor Steuern € 60.000. In der Bilanz steht eine Forderung von € 85.000 gegen den größten Abnehmer. Am 20. Mai 2026, drei Wochen vor der Gesellschafterversammlung vom 10. Juni, wird dieser Abnehmer insolvent; der Insolvenzverwalter erwartet eine Quote von 10 %.

Auswirkung (vor Steuern)Aufgestellt am 15. AprilNach Überarbeitung
Forderung gegen den Abnehmer€ 85.000€ 8.500
Abwertung–€ 76.500
Ergebnis vor Steuern€ 60.000− € 16.500
Eigenkapital€ 140.000€ 63.500

Die Insolvenz sagt etwas über die Lage am 31. Dezember: Der Abnehmer war damals schon nicht mehr gesund. Die Auswirkung dreht den Gewinn in einen Verlust und mehr als halbiert das Eigenkapital; das ist für den Einblick unerlässlich. Die Geschäftsführung stellt den Jahresabschluss neu auf, und die Versammlung stellt die überarbeitete Fassung fest. Die steuerliche Auswirkung bleibt hier der Einfachheit halber außer Betracht.

Wäre die Insolvenz erst am 1. Juli bekannt geworden, nach der Feststellung, bliebe der Jahresabschluss 2025 bestehen. Die Abwertung fiele dann in 2026. Nur wenn der festgestellte Jahresabschluss dadurch den Einblick in erheblichem Maße verfehlt, folgen die Unterrichtung der Gesellschafter und die Mitteilung bei der KVK.

Absatz 7: Fremdwährung und andere Sprache

7. Rechtfertigt die Tätigkeit der juristischen Person oder die internationale Verflechtung ihres Konzerns dies, so darf der Jahresabschluss oder nur der Konzernabschluss in einer fremden Währung aufgestellt werden. Die Posten werden in niederländischer Sprache bezeichnet, es sei denn, die Gesellschafterversammlung hat die Verwendung einer anderen Sprache beschlossen.

Art. 2:362 Abs. 7 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Was bedeutet das

Ein Jahresabschluss in Dollar oder Pfund ist erlaubt, aber nur mit Grund: die Tätigkeiten selbst oder der internationale Konzern. Arbeitet eine BV in der Praxis in Euro, ist ein einzelner ausländischer Kunde keine Rechtfertigung. Mittelgroße und große Unternehmen erläutern die Wahl; RJ 122.301 und 122.504 arbeiten die Umrechnung und den Anhang aus. Das gezeichnete Kapital steht in der gewählten Währung zum Kurs am Bilanzstichtag (Art. 2:373 Abs. 5 BW). Mehr zur Abwägung lesen Sie unter Jahresabschluss in Dollar.

Die Posten stehen auf Niederländisch, es sei denn, die Gesellschafterversammlung wählt eine andere Sprache. Ein englischsprachiger Jahresabschluss erfordert also einen Beschluss, nicht nur eine Übersetzung; siehe Jahresabschluss auf Englisch.

Absatz 8 bis 10: IFRS

8. Eine juristische Person kann den Jahresabschluss nach den vom International Accounting Standards Board festgelegten und von der Europäischen Kommission gebilligten Standards aufstellen, sofern sie dabei alle für sie geltenden festgelegten und gebilligten Standards anwendet. Eine juristische Person, die den Konzernabschluss nach diesem Titel aufstellt, kann den Einzelabschluss nicht nach den festgelegten und gebilligten Standards aufstellen. Eine juristische Person, die den Konzernabschluss nach den in Satz 1 dieses Absatzes genannten Standards aufstellt, kann im Einzelabschluss die Bewertungsgrundlagen anwenden, die sie auch im Konzernabschluss angewandt hat.

9. Die juristische Person, die den Jahresabschluss nach den in Absatz 8 genannten Standards aufstellt, wendet von diesem Titel nur die Abschnitte 7 bis 10 und die Artikel 362 Absatz 6 vorletzter Satz, Absatz 7 letzter Satz und Absatz 10, 365 Absatz 2, 373, 379 Absätze 1 und 2, 380b Buchstabe d, 382, 382a, 383, 383b bis 383e, 389 Absätze 8 und 10 und 390 an. Banken wenden zusätzlich Artikel 421 Absatz 5 an. Versicherer wenden zusätzlich Artikel 441 Absatz 10 an.

10. Die juristische Person gibt im Anhang an, nach welchen Standards der Jahresabschluss aufgestellt wurde.

Art. 2:362 Abs. 8 bis 10 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Was bedeutet das

Jede juristische Person darf statt Titel 9 die in der EU anerkannten IFRS befolgen, dann aber vollständig. Es gibt eine Reihenfolge: Der Einzelabschluss darf nur dann IFRS folgen, wenn es der Konzernabschluss ebenfalls tut. Umgekehrt darf ein Konzern mit einem IFRS-Konzernabschluss im Einzelabschluss Titel 9 mit den IFRS-Bewertungsgrundlagen befolgen; diese Kombination behandelt RJ 105, gültig ab Geschäftsjahr 2026 (RJ 100.103 und 100.104).

Auch unter IFRS gilt ein Teil von Titel 9 weiter, darunter die gesetzlichen Rücklagen (Art. 2:365 Abs. 2, 2:373, 2:389 Abs. 8 und 2:390 BW), der Lagebericht und die Offenlegung. Für eine gewöhnliche BV ist IFRS selten sinnvoll; die Wahl spielt bei börsennotierten Gesellschaften eine Rolle, die IFRS für den Konzernabschluss schon verpflichtend befolgen, und bei Töchtern von IFRS-Konzernen. Siehe IFRS oder niederländische Rechnungslegung.

Nach Größenklasse

AbsatzKleinstKleinMittelgroß und groß
1, 3 und 5: Einblick und PeriodenabgrenzungGilt, mit der Ausnahme für Abgrenzungsposten nach Art. 2:395a Abs. 3GiltGilt
2: Ergebnisverwendung am Anfang der BilanzGiltGilt; keine Angabe des VerwendungsvorschlagsGilt, mit dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung (Art. 2:380c)
4: Ergänzen und AbweichenNur in Ausnahmefällen (RJk M1.202)GiltGilt
6: Berichtigung nach der FeststellungMitteilung; ein Bestätigungsvermerk nur bei einer Prüfung nach Art. 2:393Wie KleinstMitteilung mit Bestätigungsvermerk
7: Währung und SpracheGiltGiltGilt; Grund einer anderen Währung erläutern (RJ 122.504)

Häufige Fehler

  • Am Anfang der Bilanz nicht angeben, ob die Ergebnisverwendung verarbeitet ist.
  • Einen festgestellten Jahresabschluss mit anderen Zahlen erneut hinterlegen. Die festgestellte Fassung bleibt; bei erheblichem Verfehlen folgt eine Mitteilung, und die Berichtigung kommt im nächsten Jahr.
  • In Dollar berichten, ohne dass die Tätigkeiten oder der Konzern das rechtfertigen.
  • Den Jahresabschluss auf Englisch aufstellen ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Jaarrekening.io stellt die Bilanz vor Ergebnisverwendung auf, mit dem Ergebnis als letztem Posten des Eigenkapitals; eine Bilanz nach Verwendung bietet die App noch nicht an. Der Jahresabschluss ist in Euro. Führt eine mittelgroße oder große juristische Person ihre Buchhaltung in einer anderen Währung, warnt die KI-Prüfung, dass die Zahlen zuerst in Euro umgerechnet werden müssen.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen weder Steuer- oder Rechtsberatung noch eine Prüfung durch einen Accountant. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Einblicksgebot von Art. 2:362 Abs. 1 BW?

Dass ein Leser anhand des Jahresabschlusses ein verantwortbares Urteil über Vermögen und Ergebnis bilden können muss, und soweit möglich über Solvenz und Liquidität. Maßstab ist, was im Rechtsverkehr als annehmbar gilt; in der Praxis sind das die Richtlinien für die Rechnungslegung (Richtlijnen voor de jaarverslaggeving) des niederländischen Rechnungslegungsrats (RJ). Alle einzelnen Vorschriften zu erfüllen genügt nicht, wenn das Gesamtbild irreführt.

Darf ich den Jahresabschluss auf Englisch aufstellen?

Ja, wenn die Gesellschafterversammlung dies beschließt (Art. 2:362 Abs. 7 BW). Ohne diesen Beschluss werden die Posten auf Niederländisch bezeichnet. Bei der KVK hinterlegen Sie die niederländische Fassung oder, falls keine niederländische erstellt wurde, die Fassung auf Englisch, Französisch oder Deutsch (Art. 2:394 Abs. 1 BW). Halten Sie den Beschluss im Protokoll fest.

Darf eine niederländische BV ihren Jahresabschluss in Dollar aufstellen?

Nur wenn die Tätigkeit der juristischen Person oder die internationale Verflechtung ihres Konzerns das rechtfertigt (Art. 2:362 Abs. 7 BW). Eine BV, die überwiegend in Euro arbeitet, hat diese Rechtfertigung nicht. Wählen Sie eine andere Währung, steht das gezeichnete Kapital in dieser Währung zum Kurs am Bilanzstichtag, und mittelgroße und große Unternehmen erläutern die Wahl.

Kann ich einen festgestellten Jahresabschluss noch ändern?

Nein. Zeigt sich nach der Feststellung, dass er den Einblick in erheblichem Maße verfehlt, informiert die Geschäftsführung unverzüglich die Gesellschafter und hinterlegt eine Mitteilung bei der KVK, mit einem Bestätigungsvermerk, wenn der Jahresabschluss geprüft war (Art. 2:362 Abs. 6 BW). Die Berichtigung selbst verarbeiten Sie im nächsten Jahresabschluss.

Darf eine kleine BV IFRS anwenden?

Ja, Art. 2:362 Abs. 8 BW erlaubt IFRS für jede juristische Person, sofern alle in der EU anerkannten Standards vollständig angewandt werden. In der Praxis tut das eine kleine BV selten: IFRS ist aufwendiger und kennt keine Erleichterungen für kleine Unternehmen.

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