Darf mein Jahresabschluss in Dollar statt Euro sein?
Ja, wenn die Tätigkeiten oder die internationale Konzernstruktur dies rechtfertigen. Ein Dollar-Bankkonto allein macht diese Wahl nicht von selbst angemessen.
Die kurze Antwort
Ja, wenn die Tätigkeiten oder die internationale Konzernstruktur dies rechtfertigen. Ein Dollar-Bankkonto allein macht diese Wahl nicht von selbst angemessen.
Grundlage: Art. 2:362 Abs. 7 und 2:384 Abs. 5 BW
Wann passt ein Jahresabschluss in Dollar?
Art. 2:362 Abs. 7 BW erlaubt eine Fremdwährung, wenn die Tätigkeiten der juristischen Person oder die internationale Verzweigung des Konzerns dies rechtfertigen. Dollar kann daher möglich sein. Die Wahl erfordert eine inhaltliche Begründung. Sie folgt nicht automatisch aus der Vorliebe eines Gesellschafters oder der Standardeinstellung einer Software.
Betrachten Sie, in welcher Währung das Unternehmen wirtschaftlich funktioniert. Denken Sie an Verkaufspreise, Einkauf, Finanzierung und das Umfeld, in dem Zahlungsströme entstehen. Eine niederländische Beratungs-BV mit nahezu allen Kosten und Umsätzen in Euro bekommt nicht automatisch einen passenden Dollar-Jahresabschluss, weil ein Kunde in Dollar zahlt. Ein international tätiges Unternehmen kann in einer anderen Lage sein. Lassen Sie die Beurteilung zum anwendbaren Rechnungslegungssystem passen und halten Sie sie fest. Unterscheiden Sie dabei zwischen der Währung einzelner Transaktionen und der Währung, in der der gesamte Jahresabschluss dargestellt wird. Das sind zwei verschiedene Entscheidungen in der Verarbeitung.
Wie erläutern Sie Umrechnung und Kurse?
Arbeiten Sie als Nächstes die Umrechnung sorgfältig aus. Art. 2:384 Abs. 5 BW verlangt die Angabe der Methoden zur Umrechnung von Beträgen in Fremdwährung und zur Behandlung von Kursdifferenzen, soweit die anwendbaren Rechnungslegungsregeln diese Erläuterung verlangen. Prüfen Sie, welche Kurse für welche Posten verwendet wurden. Ein Berichtszeitraum kann nicht ohne Weiteres zum selben Kurs umgerechnet werden wie jeder Bilanzbetrag. Bewahren Sie die Kursquellen und Berechnungen bei der Akte auf. Lassen Sie bei einem Konzern auch beurteilen, wie ausländische Beteiligungen im Einzel- und im Konzernabschluss behandelt werden. Eine Tabelle mit einem einzigen Wechselkurs reicht dafür oft nicht aus.
Verwechseln Sie den handelsrechtlichen Jahresabschluss nicht mit der steuerlichen Erlaubnis. Für die Körperschaftsteuer gibt es gesonderte Regeln zur Erklärung in funktionaler Währung. Die handelsrechtliche Wahl gibt dafür nicht automatisch die Erlaubnis. Besprechen Sie die steuerlichen Folgen und etwaige Antragsvoraussetzungen mit Ihrem Berater oder der Belastingdienst (niederländische Steuerverwaltung), bevor Sie die Buchführung umbauen. Prüfen Sie außerdem, ob die Berichtssoftware die gewählte Währung in Beträgen, Erläuterungen und digitaler Ausgabe unterstützt. Das Währungssymbol zu ändern, ohne die zugrunde liegenden Einheiten und Umrechnungen anzupassen, ergibt keinen richtigen Jahresabschluss. Testen Sie daher die vollständige Ausgabe mit bekannten Beträgen.
Was gilt gesondert für die Körperschaftsteuererklärung?
Bei einer Änderung gegenüber dem Vorjahr muss der Vergleich verständlich bleiben. Dokumentieren Sie den Grund, die verwendete Umrechnung und die Auswirkung auf die Darstellung. Geben Sie einer Bank oder einem Gesellschafter an, ob eine Entwicklung durch das Betriebsergebnis oder durch Kursbewegungen verursacht wird. Bewahren Sie auch die Abstimmung mit der Buchführung auf, die möglicherweise in einer anderen Währung geführt wird. Für eine einfache inländische BV kann die Berichterstattung in Euro praktisch am übersichtlichsten bleiben. Wählen Sie Dollar, wenn Tatsachen und Regeln dies tragen, und organisieren Sie dann von Anfang an sowohl die finanzielle Verarbeitung als auch die technische und steuerliche Abstimmung.
Quellen
Häufige Fragen
Darf eine BV frei eine Darstellungswährung wählen?
Die Fremdwährung muss zu den Tätigkeiten oder zur internationalen Konzernstruktur passen.
Welche Methoden gehören zur Umrechnung?
Halten Sie die verwendeten Kurse und die Behandlung von Kursdifferenzen fest.
Gilt die steuerliche Erlaubnis automatisch mit?
Nein. Für Steuererklärungen in funktionaler Währung bestehen eigene steuerliche Voraussetzungen.
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