Richtlinien (RJ)

RJ 122 Fremdwährung: funktionale Währung, Umrechnung und Kursdifferenzen

Ein Einkauf in Dollar, ein Kunde, der in Pfund zahlt, oder eine Tochter im Ausland: So rechnen Sie Fremdwährungsbeträge im niederländischen Jahresabschluss in Euro um und wohin die Kursdifferenz gehört.

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Die kurze Antwort

RJ 122 regelt, wie Sie Geschäftsvorfälle in Fremdwährung und ausländische Beteiligungen in Euro abbilden. Einen Geschäftsvorfall buchen Sie zum Kurs des Transaktionstags. Am Bilanzstichtag rechnen Sie monetäre Posten zum Stichtagskurs um; die Kursdifferenz geht in die Gewinn- und Verlustrechnung. Eine ausländische Beteiligung rechnen Sie über eine Umrechnungsrücklage um. Kleinst- und kleine Unternehmen folgen RJk A2.4.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

RechtsgrundlageArt. 2:384 Abs. 5 BW (Erläuterung der Methoden), Art. 2:362 Abs. 7 BW (fremde Währung), Art. 2:389 Abs. 8 BW (Umrechnungsrücklage)
FassungRJ 122 (Fassung 2024) gilt seit dem Geschäftsjahr 2025, unverändert 2026 und 2027
Kleinst und kleinRJk A2.4 für Geschäftsvorfälle; für ausländische Geschäftstätigkeit und eine abweichende Darstellungswährung verweist sie auf RJ 122
Monetäre PostenStichtagskurs am Bilanzstichtag, Kursdifferenz im Ergebnis
Nicht monetäre Posten zu AnschaffungskostenHistorischer Kurs; keine Neuberechnung

Was das Gesetz verlangt

Die Grundsätze der Bewertung der Aktiva und der Passiva und der Ergebnisermittlung werden für jeden der Posten dargelegt. Die Grundsätze für die Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Beträgen werden dargelegt; ebenso wird angegeben, auf welche Weise Kursdifferenzen verarbeitet wurden.

Art. 2:384 Abs. 5 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Das Gesetz sagt also nicht, wie Sie umrechnen, wohl aber, dass Sie es erläutern. RJ 122 und, für Kleinst- und kleine Unternehmen, RJk A2.4 füllen die Methode aus. RJ 122 regelt auch, was Sie tun, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist: Dann schätzen Sie den Kurs, der in diesem Moment gelten würde (RJ 122.114).

Funktionale Währung, Darstellungswährung und lokale Währung

Die funktionale Währung ist die Währung des wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen (juristische Person) tätig ist (RJ 122.105 bis 122.110; RJk A2.403). Entscheidend ist, in welcher Währung die Verkaufspreise sowie die Personal- und Materialkosten überwiegend lauten. Danach prüfen Sie, in welcher Währung das Unternehmen Finanzierung aufnimmt und Geld hält. Für fast jede niederländische BV ist das der Euro.

Die lokale Währung ist die des Landes des satzungsmäßigen Sitzes, für eine niederländische BV also der Euro. Die Darstellungswährung ist die Währung, in der der Jahresabschluss erscheint. Eine andere Währung als der Euro ist zulässig, wenn die Tätigkeit oder der internationale Konzern dies rechtfertigt (Art. 2:362 Abs. 7 BW); siehe auch Jahresabschluss in Dollar. Die funktionale Währung ändert sich nur, wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, und dann prospektiv, ab dem Tag der Änderung (RJ 122.214 bis 122.216).

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

ZeitpunktWas Sie tunQuelle
TransaktionstagZum Kurs dieses Tages umrechnen; bei stabilen Kursen ist ein Wochen- oder Monatsdurchschnitt zulässigRJ 122.201 und 122.202; RJk A2.405
Bilanzstichtag, monetäre PostenBank, Forderungen, Verbindlichkeiten und in Geld zu erfüllende Rückstellungen zum Stichtagskurs umrechnenRJ 122.203; RJk A2.406
Bilanzstichtag, nicht monetäre Posten zu AnschaffungskostenVorräte, Maschinen, Anzahlungen und Goodwill behalten den Kurs des TransaktionstagsRJ 122.203; RJk A2.406
Bilanzstichtag, nicht monetäre Posten zum aktuellen WertZum Kurs am Tag der Bewertung umrechnenRJ 122.203; RJk A2.406
Kursdifferenz auf monetäre PostenIn der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres, in dem sie entstehtRJ 122.207; RJk A2.407
Kursdifferenz auf nicht monetäre Posten zum aktuellen WertFolgt der Wertänderung: über das Eigenkapital, wenn diese dort verläuftRJ 122.209; RJk A2.407

Ausländische Beteiligungen und Niederlassungen

Hat das Unternehmen eine Tochter, Beteiligung oder Zweigniederlassung mit einer anderen funktionalen Währung, rechnen Sie deren Zahlen um, bevor Sie sie in die Konsolidierung oder den Nettovermögenswert übernehmen (RJ 122.302 und 122.307):

  • Aktiva und Passiva zum Stichtagskurs an jedem Bilanzstichtag;
  • Erträge und Aufwendungen zu den Kursen der Transaktionstage oder zu einem Durchschnitt, wenn der Kurs nicht stark schwankt;
  • die Differenz geht in die Umrechnungsrücklage, eine gesetzliche Rücklage, die nicht ausschüttbar ist und negativ werden darf (Art. 2:389 Abs. 8 BW; Art. 2:373 Abs. 4 BW);
  • verkaufen Sie die Beteiligung, wird die angesammelte Differenz dennoch über das Ergebnis aufgelöst (RJ 122.311).

Werterhöhungen oder Wertminderungen von Beteiligungen aufgrund der Umrechnung des darin investierten Vermögens und des Ergebnisses aus der Währung der Beteiligung in die Währung, in der die juristische Person ihren Jahresabschluss aufstellt, werden zugunsten beziehungsweise zulasten einer Umrechnungsrücklage verbucht. Wechselkursdifferenzen auf Darlehen, die zur Absicherung des Währungsrisikos ausländischer Beteiligungen aufgenommen wurden, werden ebenfalls zugunsten beziehungsweise zulasten dieser Rücklage verbucht. Die Rücklage kann einen negativen Saldo haben.

Art. 2:389 Abs. 8, erste drei Sätze, BW (nichtamtliche Übersetzung)

Ein langfristiges Darlehen an die ausländische Tochter, das nicht kurzfristig getilgt wird, gehört faktisch zur Investition. Die Kursdifferenz darauf geht bei der Mutter in die Rücklage, bei der Tochter in das Ergebnis (RJ 122.211 bis 122.213). Bei Hyperinflation, mindestens 100 % über drei Jahre, gelten gesonderte Regeln (RJ 122.312).

Fallbeispiel: eine Maschine in Dollar und eine Tochter in England

Precisietechniek Arends BV (fiktiv, klein, funktionale Währung Euro) kauft am 15. Oktober 2026 in den Vereinigten Staaten eine Maschine für $ 110.000. Kurs an diesem Tag: € 1 = $ 1,10.

DatumEreignisKurs € 1 =Betrag in EuroKursergebnis
15-10-2026Maschine und Schuld gebucht$ 1,10€ 100.000–
15-11-2026Hälfte bezahlt: $ 55.000$ 1,12€ 49.107Gewinn € 893 (gebucht waren € 50.000)
31-12-2026Restschuld $ 55.000 umgerechnet$ 1,08€ 50.926Verlust € 926

Per Saldo bucht Arends 2026 einen Kursverlust von € 33. Die Maschine bleibt mit € 100.000, dem historischen Kurs, stehen und wird darauf abgeschrieben. Die Kursdifferenz von 2027 auf die Restschuld gehört zu 2027.

Arends hat außerdem eine englische Tochter, Arends UK Ltd, die sie zum Nettovermögenswert bewertet. Eigenkapital am 1. Januar 2026: £ 400.000 zu £ 0,85 je Euro = € 470.588. Gewinn 2026: £ 50.000 zu durchschnittlich £ 0,86 = € 58.140. Eigenkapital am 31. Dezember 2026: £ 450.000 zum Stichtagskurs £ 0,83 = € 542.169.

Umrechnungsdifferenz: € 542.169 − € 470.588 − € 58.140 = € 13.441, positiv, weil das Pfund stärker wurde. Dieser Betrag geht direkt in die Umrechnungsrücklage und nicht durch die Gewinn- und Verlustrechnung. Das Ergebnis aus der Beteiligung beträgt € 58.140.

Was jede Klasse im Anhang erläutert

KlasseAnhang
KleinstKein Anhang (Art. 2:395a Abs. 6 BW); die Umrechnung selbst folgt dennoch der RJk (M1.301).
KleinDie Grundsätze für die Umrechnung und die Verarbeitung von Kursdifferenzen, getrennt für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, müssen enthalten sein; ebenso eine Änderung der Darstellungswährung (RJk A2.409). Der Grund für eine abweichende Darstellungswährung: kann erwogen werden (A2.410).
Mittelgroß und großGrundsätze je Art (Geschäftsvorfälle, ausländische Geschäftstätigkeit, Goodwill aus ausländischen Übernahmen), der Betrag der Kursdifferenzen im Ergebnis, die Entwicklung der Umrechnungsrücklage und die Gründe für eine abweichende oder geänderte Währung (RJ 122.502 bis 122.505).

Häufige Fehler

  • Vorräte oder Maschinen in Fremdwährung jedes Jahr zum neuen Kurs neu berechnen. Nur monetäre Posten gehen zum Stichtagskurs.
  • Die Umrechnungsdifferenz auf eine ausländische Beteiligung über die Gewinn- und Verlustrechnung buchen.
  • Eine Anzahlung an einen ausländischen Lieferanten als monetären Posten behandeln. Sie liefert Waren, kein Geld, und behält den alten Kurs.
  • Die Umrechnungsrücklage ausschütten. Sie ist eine gesetzliche Rücklage.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Haben Sie Posten in Fremdwährung, fragt Jaarrekening.io, wie Sie umrechnen und wo die Kursdifferenzen verarbeitet sind, mit den Regeln aus RJk A2.405 bis A2.407 als Erläuterung. Diese Antworten gehen in die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Anhangs. Die Kurse und die Umrechnung selbst stammen aus Ihrer Buchhaltung.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen weder Steuer- oder Rechtsberatung noch eine Prüfung durch einen Accountant. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Häufige Fragen

Zu welchem Kurs rechne ich eine Fremdwährung am Bilanzstichtag um?

Monetäre Posten, etwa Bankkonten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, rechnen Sie zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag um. Nicht monetäre Posten zu Anschaffungskosten, etwa Vorräte und Maschinen, behalten den Kurs des Transaktionstags. Nicht monetäre Posten zum aktuellen Wert rechnen Sie zum Kurs am Tag der Bewertung um (RJ 122.203, RJk A2.406).

Wo buche ich Kursdifferenzen?

Kursdifferenzen auf monetäre Posten gehen in die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres, in dem sie entstehen. Umrechnungsdifferenzen auf das Eigenkapital einer ausländischen Beteiligung gehen direkt in die Umrechnungsrücklage im Eigenkapital (Art. 2:389 Abs. 8 BW). Beim Verkauf der Beteiligung wird der angesammelte Betrag dennoch über das Ergebnis aufgelöst.

Was ist die funktionale Währung?

Die Währung des wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen (juristische Person) tätig ist. Entscheidend ist, in welcher Währung die Verkaufspreise und die Kosten überwiegend lauten; danach, in welcher Währung die Finanzierung erfolgt und Zahlungsmittel gehalten werden (RJ 122.106 und 122.107). Für die meisten niederländischen BV (niederländische GmbH) ist das der Euro.

Ist die Umrechnungsrücklage ausschüttbar?

Nein. Die Umrechnungsrücklage ist eine gesetzliche Rücklage (Art. 2:373 Abs. 4 BW) und zählt nicht zum frei ausschüttbaren Vermögen. Sie kann nach Art. 2:389 Abs. 8 BW einen negativen Saldo haben.

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