Ist eine Dividende nach dem Bilanzstichtag schon eine Verbindlichkeit?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, wann eine wirksame Ausschüttungspflicht entsteht. Ein Dividendenwunsch oder -vorschlag ist noch keine Verbindlichkeit.
Die kurze Antwort
Nicht automatisch. Entscheidend ist, wann eine wirksame Ausschüttungspflicht entsteht. Ein Dividendenwunsch oder -vorschlag ist noch keine Verbindlichkeit.
Grundlage: Art. 2:216 und 2:373 BW
Wann entsteht eine Dividendenverpflichtung?
Eine beabsichtigte Dividende für das vergangene Jahr ist nicht von selbst am letzten Tag dieses Jahres eine Verbindlichkeit. Prüfen Sie, welche Beschlüsse am Bilanzstichtag bereits bestanden und welche erst später gefasst wurden. Bei einer BV ist neben dem Ausschüttungsbeschluss auch die Genehmigung der Geschäftsführung relevant. Der tatsächliche Zahlungstermin ist wiederum ein gesonderter Zeitpunkt.
Art. 2:216 BW regelt die Befugnis zu Ausschüttungen und die erforderliche Genehmigung der Geschäftsführung. Ein Ausschüttungsbeschluss hat keine Wirkung, solange die Geschäftsführung nicht genehmigt hat. Betrachten Sie daher Gesellschafterbeschluss, Beschluss der Geschäftsführung und etwaige Bedingungen zusammen. Eine E-Mail, in der der Gesellschafter-Geschäftsführer (DGA) sagt, er wolle im nächsten Jahr Geld entnehmen, ist nicht dasselbe wie eine bereits bestehende Ausschüttungsverpflichtung. Halten Sie den Zeitablauf fest, bevor Sie einen Buchungssatz erstellen. Bei unklaren oder bedingten Beschlüssen ist rechtlicher Rat sinnvoll, weil der rechtliche Status die buchhalterische Verarbeitung unmittelbar beeinflussen kann.
Wie verarbeiten Sie die Ergebnisverwendung?
Unterscheiden Sie als Nächstes zwischen Ergebnisverwendung und einem zu zahlenden Betrag. Das Jahresergebnis kann im Eigenkapital enthalten sein, während die Gesellschafter später eine Ausschüttung beschließen. Art. 2:373 BW ist für den Ausweis von Eigenkapital und Ergebnis relevant. Ob und wie ein Vorschlag zur Ergebnisverwendung im Jahresabschluss dargestellt wird, hängt vom anwendbaren System und Schema ab. Buchen Sie nicht vorab eine Verbindlichkeit, nur um verfügbare Rücklagen niedriger auszuweisen. Die Darstellung muss zu den Beschlüssen und zu den für Ihr Unternehmen geltenden Rechnungslegungsregeln passen.
Ein Dividendenbeschluss nach dem Bilanzstichtag kann für den Anhang und die Beurteilung der Finanzlage relevant sein. Prüfen Sie die Bedeutung als Ereignis nach dem Bilanzstichtag und beurteilen Sie die Wesentlichkeit. Bei einer großen Ausschüttung kann sich die Liquiditätslage nach dem Berichtsjahr stark ändern. Der Ausschüttungstest der Geschäftsführung muss zudem zur Lage rund um die Ausschüttung und zu absehbaren Zahlungsverpflichtungen passen. Eine positive Bilanz von vor Monaten genügt dafür nicht von selbst. Bewahren Sie die aktuellen Berechnungen und Beschlussunterlagen getrennt auf, damit sich Jahresabschlussakte und Dividendenakte gegenseitig stützen, ohne dasselbe Datum zu suggerieren.
Was vermerken Sie nach dem Bilanzstichtag?
Prüfen Sie bei Zahlung oder Verrechnung die vollständige buchhalterische Verarbeitung, einschließlich einer etwaigen Dividendensteuer und des Verrechnungskontos des Gesellschafters. Eine Netto-Banküberweisung kann niedriger sein als der brutto ausgeschüttete Betrag. Nutzen Sie für Steuersätze und Erklärungsfristen die aktuellen Informationen der Belastingdienst (niederländische Steuerverwaltung) und lassen Sie besondere Situationen beurteilen. Stimmen Sie nach der Verarbeitung das Eigenkapital und eine etwaige Verbindlichkeit mit den Beschlüssen ab. Für den ursprünglichen Jahresabschluss bleibt die Kernfrage, was am Bilanzstichtag bestand und welche spätere Information erläutert werden muss. Wenn Sie die vier Zeitpunkte Vorschlag, Beschluss, Genehmigung und Zahlung auseinanderhalten, vermeiden Sie falsche Verbindlichkeiten und Doppelbuchungen.
Quellen
Häufige Fragen
Ist ein Dividendenvorschlag am Bilanzstichtag schon eine Verbindlichkeit?
Nicht ohne eine an diesem Datum bestehende Verpflichtung; beurteilen Sie den späteren Beschluss gesondert.
Hat die Geschäftsführung bei der Ausschüttung eine Rolle?
Ja. Bei einer BV ist die Genehmigung eines Ausschüttungsbeschlusses durch die Geschäftsführung relevant.
Kann ein späterer Beschluss eine Erläuterung erfordern?
Ja. Ein wesentliches Ereignis nach dem Bilanzstichtag kann für die Leser wichtig sein.
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