Frage & Antwort

Ist mein vorläufiger Körperschaftsteuerbescheid die Steuerlast?

Nein. Der vorläufige Bescheid ist eine Vorauszahlung. Berechnen Sie die Steuerlast und verrechnen Sie geleistete Vorauszahlungen für die verbleibende Steuerposition.

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Die kurze Antwort

Nein. Der vorläufige Bescheid ist eine Vorauszahlung. Berechnen Sie die Steuerlast und verrechnen Sie geleistete Vorauszahlungen für die verbleibende Steuerposition.

Grundlage: Art. 2:362 und 2:375 BW

Wie berechnen Sie die Vpb-Last?

Ein vorläufiger Körperschaftsteuerbescheid (Vpb) beruht auf einer Schätzung und kann von der Steuer auf das tatsächliche Jahresergebnis abweichen. Sie können die gezahlten Raten daher nicht ohne Weiteres als endgültige Steuerlast ansetzen. Erstellen Sie eine Berechnung der Steuerposition und stimmen Sie sie mit Bescheiden und Zahlungen je Geschäftsjahr ab.

Beginnen Sie mit dem handelsrechtlichen Ergebnis und bestimmen Sie, welche steuerlichen Anpassungen nötig sind. Nicht jeder handelsrechtliche Kostenposten ist steuerlich abzugsfähig, und manche steuerlichen Vergünstigungen haben kein direktes Gegenstück in der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei einer Organschaft (fiscale eenheid) oder Verlustverrechnung wird die Berechnung komplizierter. Verwenden Sie die Sätze und Regeln des betreffenden Steuerjahres, nicht automatisch die des Jahres, in dem Sie den Jahresabschluss aufstellen. Lassen Sie die Berechnung von einem Fachkundigen prüfen, wenn besondere Posten eine Rolle spielen. Ziel ist eine begründete Schätzung der geschuldeten Steuer, auch wenn der endgültige Bescheid noch nicht eingegangen ist.

Was tun Sie mit gezahlten vorläufigen Bescheiden?

Angenommen, die berechnete laufende Steuer für ein Jahr beträgt in einem einfachen Beispiel € 8.000 und € 6.000 wurden bereits über vorläufige Bescheide gezahlt. Dann kann eine noch zu zahlende Position von € 2.000 verbleiben. Die Steuerlast wird nicht € 6.000, nur weil dieser Betrag vom Bankkonto abgebucht wurde. Halten Sie auch Bescheide älterer Jahre getrennt. Eine Zahlung im laufenden Jahr kann ein früheres Steuerjahr betreffen. Ohne Aufgliederung kann eine solche Zahlung die aktuelle Steuerlast zu Unrecht verändern. Verwenden Sie daher eine Aufstellung mit Jahr, Bescheidnummer, Betrag, Zahlung und offenem Saldo.

Art. 2:362 BW ist der Ausgangspunkt für das Bild von Ergebnis und Vermögen. Art. 2:375 BW nennt Verbindlichkeiten aus Steuern. Bei handelsrechtlichen Bewertungsmethoden können zudem latente Steuerpositionen aufgrund temporärer Differenzen relevant sein; das ist eine andere Frage als die Verrechnung von Vorauszahlungen. Ein Kleinst- oder kleines Unternehmen, das zulässige steuerliche Bewertungsgrundlagen anwendet, muss dieses Regime konsequent beurteilen. Setzen Sie nicht automatisch einen latenten Posten in einen Bericht, nur weil die Vorlage dafür eine Zeile hat. Besprechen Sie, welche Methode in Ihrer Akte gilt und welche Posten dadurch wirklich nötig sind.

Wie vergleichen Sie mit dem endgültigen Bescheid?

Vergleichen Sie später die endgültige Erklärung und den Bescheid mit der Berechnung im Jahresabschluss. Untersuchen Sie Unterschiede und bestimmen Sie, wie sie zu verarbeiten sind. Ein neuer Bescheid ist nicht per se der Beweis, dass der frühere Jahresabschluss falsch war; es kann neue Informationen oder eine geänderte Beurteilung geben. Bewahren Sie die steuerliche Berechnung und die Abstimmung mit den vorläufigen Zahlungen in der Endakte auf. Beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Änderung des vorläufigen Bescheids über den dafür geltenden Weg. Das hilft der Liquiditätsplanung, ersetzt aber nicht die jährliche Berechnung und Rechenschaft über die Steuerlast.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen weder Steuer- oder Rechtsberatung noch eine Prüfung durch einen Accountant. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des niederländischen Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich (Art. 2:362 Abs. 1 BW).

Häufige Fragen

Ist der vorläufige Bescheid eine endgültige Gewinnberechnung?

Nein. Die niederländische Steuerverwaltung (Belastingdienst) stützt diesen Bescheid auf eine Schätzung.

Was, wenn die berechnete Last höher ist als bereits gezahlt?

Die Differenz kann nach Beurteilung der übrigen Posten als noch zu zahlende Steuer ausgewiesen werden.

Muss eine spätere Abweichung untersucht werden?

Ja. Vergleichen Sie Erklärung und endgültigen Bescheid mit der Berechnung im Jahresabschluss.

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