Frage und Antwort

Acht Tage nach der Feststellung und spätestens zwölf Monate: und was ist mit dreizehn?

Zwei Fristen gelten nebeneinander: acht Tage ab der Feststellung und zwölf Monate ab dem Ende des Geschäftsjahres. Die kürzere gewinnt. Eine Frist von dreizehn Monaten steht nicht im Gesetz.

✓ Erster Jahresabschluss kostenlos ✓ Von Kleinst- bis zu großen Unternehmen ✓ Dutch GAAP: Titel 9 Buch 2 BW ✓ Primäre Datenbank in der EU

Die kurze Antwort

Hinterlegen Sie innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung (Art. 2:394 Abs. 1 BW) und spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (Abs. 3). Beim Kalenderjahr 2025 ist das spätestens der 31. Dezember 2026. Eine Frist von dreizehn Monaten steht nicht im Gesetz, und die KVK (niederländische Handelskammer) nennt sie nicht. Ist der Jahresabschluss nicht festgestellt, gilt Absatz 2.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

RechtsgrundlageArt. 2:394 Abs. 1, 2 und 3 BW und Art. 2:210 BW (BV)
Nach der FeststellungAcht Tage
Äußerste GrenzeZwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres; für das Kalenderjahr 2025: 31. Dezember 2026
Aufstellung (BV)Fünf Monate, durch die Gesellschafterversammlung um höchstens fünf Monate verlängerbar

Die drei Absätze nebeneinander

1. Die juristische Person ist verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung offenzulegen. [...] Der Tag der Feststellung muss angegeben sein.

Art. 2:394 Abs. 1 BW (Fassung ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

2. Ist der Jahresabschluss nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der für die Aufstellung vorgeschriebenen Frist gemäß den gesetzlichen Vorschriften festgestellt, so legt die Geschäftsführung den aufgestellten Jahresabschluss unverzüglich auf die in Absatz 1 vorgeschriebene Weise offen; auf dem Jahresabschluss wird vermerkt, dass er noch nicht festgestellt ist.

Art. 2:394 Abs. 2 BW (erster Satz) (nichtamtliche Übersetzung)

3. Spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres muss die juristische Person den Jahresabschluss auf die in Absatz 1 vorgeschriebene Weise offengelegt haben.

Art. 2:394 Abs. 3 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Absatz 1 läuft ab einem Ereignis (der Feststellung), Absatz 3 ab einem festen Datum (dem Ende des Geschäftsjahres). Welche der beiden Fristen zuerst abläuft, ist Ihre Frist. Absatz 2 ist die Auffangregel für einen Jahresabschluss, der nicht rechtzeitig festgestellt wird.

Woher kommen dreizehn Monate?

Wir haben keinen Gesetzesartikel und keine KVK-Seite mit dreizehn Monaten gefunden. Die KVK schreibt, dass "für alle Rechtsformen" höchstens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres gelten. Eine mögliche Erklärung ist das Zusammenzählen. Eine BV darf zehn Monate für die Aufstellung brauchen (fünf plus höchstens fünf), die Versammlung hat danach zwei Monate für die Feststellung, und dann folgen acht Tage. Das sind zwölf Monate und acht Tage: eine Woche über der Grenze. Absatz 3 schneidet bei zwölf Monaten ab; wer die Fristen addiert, kommt also zu spät. Das ist unsere Lesart der Rechnung und keine Quelle, die dreizehn Monate nennt.

Zur Sicherheit: Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr zählen Sie ab dem Enddatum Ihres Geschäftsjahres. Endet das Geschäftsjahr am 30. Juni 2025, ist die Grenze der 30. Juni 2026.

Die Termine bei einer BV mit Kalenderjahr 2025

SituationAufstellung spätestensFeststellung, sonst Absatz 2Hinterlegung spätestens
Kein Aufschub31. Mai 2026Zieldatum 31. Juli 2026, zwei Monate nach der Aufstellungsfrist; danach hinterlegt die Geschäftsführung unverzüglich die nicht festgestellte FassungBei Feststellung am 31. Juli: 8. August 2026
Maximaler Aufschub der Aufstellung31. Oktober 2026Zieldatum 31. Dezember 2026; danach Absatz 231. Dezember 2026: Absatz 3 geht den acht Tagen vor
Alle Gesellschafter sind Geschäftsführer; alle Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder unterzeichnen31. Oktober 2026, die Unterzeichnung ist die Feststellung (Art. 2:210 Abs. 5)Am selben Tag8. November 2026

Die KVK nennt dieselben Termine: ohne Aufschub der 8. August, mit maximalem Aufschub der 31. Dezember und bei einer BV, deren Gesellschafter alle Geschäftsführer sind, der 8. November. Letzteres gilt nur, wenn die Satzung den schnellen Weg nicht ausschließt und alle übrigen Versammlungsberechtigten zugestimmt haben. Achtung: Der 8. August 2026 ist ein Samstag und der 8. November 2026 ein Sonntag. Ob ein Wochenende die Frist verschiebt, haben wir nicht geprüft; hinterlegen Sie lieber vor dem Wochenende.

Fallbeispiel: drei Feststellungstermine bei derselben BV

Die Studio Kuiper BV (fiktiv, Kleinstunternehmen: Bilanzsumme ≤ € 450.000, Nettoumsatz ≤ € 900.000, < 10 Arbeitnehmer) hat das Kalenderjahr als Geschäftsjahr. Die Bilanzsumme für 2025 beträgt € 188.000. Der Gesellschafter-Geschäftsführer (DGA) hat drei Optionen; das Ergebnis unterscheidet sich je nach Datum.

FeststellungAbsatz 1 (acht Tage)Absatz 3 (zwölf Monate)Hinterlegung spätestens
18. Mai 202626. Mai 202631. Dezember 202626. Mai 2026
20. Dezember 202628. Dezember 202631. Dezember 202628. Dezember 2026
29. Dezember 20266. Januar 202731. Dezember 202631. Dezember 2026: Absatz 3 geht vor

Wer am 29. Dezember feststellt, hat also zwei Tage und nicht acht. Wer am 18. Mai feststellt, hat die früheste Frist, obwohl Absatz 3 erst gut sieben Monate später abliefe. Planen Sie deshalb ab dem Feststellungsdatum und nicht ab dem 31. Dezember.

Andere Rechtsformen und Missverständnisse

Die zwölf Monate aus Absatz 3 gelten für jedes Unternehmen, das hinterlegen muss. Die Aufstellungs- und Feststellungsfristen unterscheiden sich: Die NV folgt Artikel 2:101, die Genossenschaft und die Stiftung oder der Verein mit einem Unternehmen haben sechs Monate mit höchstens vier Monaten Verlängerung. Steht Ihre Situation nicht in der Tabelle, lesen Sie den letzten Termin für die Hinterlegung.

  • "Ich habe bis zu dreizehn Monate." Nein: zwölf, und bei früherer Feststellung die acht Tage.
  • "Die acht Tage gelten nur, wenn ich will." Nein, sie gelten ab der Feststellung.
  • "Eine Verlängerung der Aufstellung verlängert die Hinterlegung." Nein, Absatz 3 bleibt bestehen.
  • "Ohne Feststellung muss ich nicht hinterlegen." Nein, Absatz 2 verpflichtet zur Hinterlegung des aufgestellten Jahresabschlusses; siehe einen nicht festgestellten Jahresabschluss hinterlegen.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Jaarrekening.io berechnet diese Termine je Geschäftsjahr und Rechtsform und zeigt sie auf der Hinterlegungsseite an. Die App übermittelt nichts an die KVK; Sie hinterlegen selbst oder über Ihren Accountant. Der erste Jahresabschluss in Ihrem Konto ist kostenlos, für jede Größenklasse.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen weder eine steuerliche oder rechtliche Beratung noch eine Abschlussprüfung. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Häufige Fragen

Innerhalb wie vieler Tage nach der Feststellung muss ich den Jahresabschluss hinterlegen?

Innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung (Art. 2:394 Abs. 1 BW), unter Angabe des Tages der Feststellung. Außerdem muss der Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres hinterlegt sein; was zuerst abläuft, ist die Frist.

Habe ich nach dem Geschäftsjahr zwölf oder dreizehn Monate für die Hinterlegung?

Zwölf. Art. 2:394 Abs. 3 BW und die KVK nennen zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres. Eine Frist von dreizehn Monaten haben wir nicht gefunden. Für das Kalenderjahr 2025 ist der letzte Tag der 31. Dezember 2026.

Was ist der letzte Termin bei einer BV mit Kalenderjahr, wenn der maximale Aufschub genutzt wurde?

Der 31. Dezember des Folgejahres. Die Aufstellung kann bis zum 31. Oktober verlängert sein, die Versammlung hat danach zwei Monate für die Feststellung, aber Absatz 3 macht den 31. Dezember zur absoluten Grenze.

Was ist die früheste Frist, wenn alle Gesellschafter zugleich Geschäftsführer sind?

Die Unterzeichnung durch alle Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder ist dann zugleich die Feststellung (Art. 2:210 Abs. 5 BW), sofern alle anderen Versammlungsberechtigten informiert wurden und zugestimmt haben und die Satzung dies nicht ausschließt. Unterzeichnen Sie am 31. Oktober 2026 (dem letzten Tag der verlängerten Aufstellung), ist die Frist der 8. November; unterzeichnen Sie früher, läuft die Achttagesfrist früher ab.

Muss ich hinterlegen, wenn der Jahresabschluss nicht festgestellt ist?

Ja, nach Absatz 2: Ist er nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Aufstellungsfrist festgestellt, legt die Geschäftsführung den aufgestellten Jahresabschluss unverzüglich offen, mit dem Vermerk, dass er noch nicht festgestellt ist.

Weiterlesen

Niederländischen Jahresabschluss aufstellen?

Ihr erster Jahresabschluss ist kostenlos, für jede Größenklasse. Erstellen Sie ein Konto und stellen Sie den niederländischen Jahresabschluss Ihres in den Niederlanden eingetragenen Unternehmens nach Titel 9 Buch 2 BW auf.

Kostenlos starten