Gesetz: Titel 9 Buch 2 BW

Art. 2:368 BW: der Anlagenspiegel des Anlagevermögens

Art. 2:368 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) verlangt bei jedem Posten des Anlagevermögens eine Übersicht vom Anfangsbestand zum Endbestand. Wer sie erstellen und wer sie offenlegen muss, unterscheidet sich stark nach Größenklasse.

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Die kurze Antwort

Art. 2:368 BW verlangt je Posten des Anlagevermögens einen lückenlosen Anlagenspiegel: Buchwert am Anfang, Investitionen und Abgänge, Neubewertungen, Abschreibungen und Wertminderungen, Buchwert am Ende. Zusätzlich nennen Sie je Posten die kumulierten Neubewertungen und Abschreibungen. Mittelgroße und große Unternehmen erstellen die Übersicht; klein gibt nur die Summe der Neubewertungen an; Kleinst nichts.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

FundstelleAbschnitt 3, § 2 (Aktiva)
Aktueller Text seit1. Januar 1984 (Stb. 1983, 663); der Text stammt aus der Einführung von Titel 9
GeschäftsjahreDie Übersicht verlangt 2025, 2026 und 2027 dasselbe
KonkretisierungRJ 210.501, RJ 212.702 und RJ 214.802–214.807; für klein RJk B2.131 (Summe der Neubewertungen)

Absatz 1: der lückenlose Anlagenspiegel

1. Die Entwicklung jedes Postens des Anlagevermögens während des Geschäftsjahres wird in einer lückenlosen Übersicht dargestellt. Daraus ergeben sich:

a. der Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres;

b. die Summe der Werte, zu denen die im Geschäftsjahr erworbenen Vermögensgegenstände bilanziert wurden, und die Summe der Buchwerte der Vermögensgegenstände, über die das Unternehmen am Ende des Geschäftsjahres nicht mehr verfügt;

c. die Neubewertungen des Geschäftsjahres gemäß Artikel 390 Absatz 1;

d. die Abschreibungen, die Wertminderungen und deren Rückgängigmachung im Geschäftsjahr;

e. der Buchwert am Ende des Geschäftsjahres.

Art. 2:368 Abs. 1 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Was bedeutet das

Lückenlos heißt: Anfangsbestand plus alle Veränderungen ist genau der Endbestand in der Bilanz. Die Übersicht steht je Posten, bei einem mittelgroßen Unternehmen also getrennt für Betriebsgebäude, Maschinen, andere Betriebsmittel und so weiter. Sie zeigt, wohin das Geld im Anlagevermögen ging: was hinzukam, was verkauft oder ausgebucht wurde und wie viel abgeschrieben wurde.

Die RJ verlangt mehr Detail als das Gesetz. Für Sachanlagen nennt RJ 212.702 unter anderem die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen am Anfang und Ende sowie gesondert Zugänge durch Übernahmen, außerplanmäßige Wertminderungen und Zuschreibungen sowie Kursdifferenzen. Bei Beteiligungen müssen der Ergebnisanteil und die erhaltenen Dividenden gesondert aus der Übersicht hervorgehen (RJ 214.804).

Absatz 2: kumulierte Neubewertungen und Abschreibungen

2. Ferner werden für jeden Posten des Anlagevermögens angegeben:

a. die Summe der Neubewertungen, die sich auf die am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände beziehen;

b. die Summe der Abschreibungen und Wertminderungen am Bilanzstichtag.

Art. 2:368 Abs. 2 BW (nichtamtliche Übersetzung)

Was bedeutet das

Neben der Entwicklung über das Jahr will der Leser wissen, wie der Buchwert aufgebaut ist: wie viel insgesamt auf das noch Vorhandene abgeschrieben wurde und wie viel Neubewertung darin steckt. Mit diesen beiden Beträgen kann er die ursprünglichen Anschaffungskosten zurückrechnen. Bewerten Sie alles zu Anschaffungskosten, ist die Summe der Neubewertungen null, und Sie nennen nur die kumulierten Abschreibungen.

Buchstabe a gilt für jede Klasse außer Kleinst. Auch ein kleines Unternehmen, das ein Gebäude zum aktuellen Wert bewertet, nennt also die Summe der Neubewertungen (Art. 2:396 Abs. 3 BW; RJk B2.131 Buchst. e). Mittelgroß darf sich in der offengelegten Fassung auf diese eine Angabe beschränken (Art. 2:397 Abs. 5 BW).

Fallbeispiel: der Anlagenspiegel der Maschinen

Dorstveld Kunststoffen BV (fiktiv, mittelgroß) bewertet ihre Maschinen zu Anschaffungskosten. Anfang 2025: Anschaffungskosten € 3.200.000 und kumulierte Abschreibungen € 1.450.000. 2025 kauft sie eine Spritzgießmaschine für € 480.000, verkauft eine alte Presse (Anschaffungskosten € 300.000, bereits € 270.000 abgeschrieben) und schreibt € 410.000 ab. Auf eine zweite Presse, die stillsteht, bucht sie eine außerplanmäßige Wertminderung von € 60.000.

Maschinen und AnlagenAnschaffungskostenKumulierte AbschreibungenBuchwert
Stand 1. Januar 2025€ 3.200.000€ 1.450.000€ 1.750.000
Investitionen+ € 480.000–+ € 480.000
Abgang alte Presse− € 300.000− € 270.000− € 30.000
Abschreibungen 2025–+ € 410.000− € 410.000
Außerplanmäßige Wertminderung–+ € 60.000− € 60.000
Stand 31. Dezember 2025€ 3.380.000€ 1.650.000€ 1.730.000

Kontrolle: € 1.750.000 + € 480.000 − € 30.000 − € 410.000 − € 60.000 = € 1.730.000, und € 3.380.000 − € 1.650.000 = € 1.730.000. Der Buchwert von € 30.000, der mit der alten Presse verschwindet, steht unter b; was Dorstveld beim Verkauf erhielt, kommt in die Gewinn- und Verlustrechnung. Die außerplanmäßige Wertminderung erläutert sie ebenfalls (Art. 2:387 Abs. 4 BW). Die Summe der Abschreibungen und Wertminderungen am Bilanzstichtag beträgt € 1.650.000 (Absatz 2 Buchst. b); die Summe der Neubewertungen null.

Als kleines Unternehmen hätte Dorstveld keinen Anlagenspiegel erstellen müssen; sie hätte unter anderem die Bewertungsgrundlagen, die Abschreibungsmethode und die Wertminderung angegeben (RJk B2.131 und B2.133). Als mittelgroßes Unternehmen erstellt sie die Übersicht im aufgestellten Jahresabschluss und darf sie bei der Hinterlegung weglassen.

Nach Größenklasse

KlasseIm aufgestellten JahresabschlussIn der offengelegten Fassung
KleinstKeine Übersicht und keine Angaben (Art. 2:395a Abs. 4 BW)Nichts
KleinNur die Summe der Neubewertungen (Absatz 2 Buchst. a); kein Anlagenspiegel (Art. 2:396 Abs. 3 BW)Ebenso
MittelgroßVollständige Übersicht je Posten und beide Angaben von Absatz 2, mit den zusätzlichen Regeln von RJ 212.702 und 214.804Nur die Summe der Neubewertungen (Art. 2:397 Abs. 5 BW)
GroßWie mittelgroßVollständig

Ein kleines Unternehmen darf den Anlagenspiegel natürlich freiwillig aufnehmen; RJk B2.132 empfiehlt, die wichtigsten übrigen Veränderungen zu nennen. Das hilft einer Bank, die die Investitionen verfolgen will.

Häufige Fehler

  • Eine Übersicht, die nicht zur Bilanz aufgeht, zum Beispiel weil eine Korrektur in der Bilanz, aber nicht in der Übersicht verarbeitet wurde.
  • Den Verkaufspreis eines verkauften Vermögensgegenstands als Abgang zeigen statt des Buchwerts.
  • Eine außerplanmäßige Wertminderung in den normalen Abschreibungen aufgehen lassen, obwohl das Gesetz sie gesondert verlangt.
  • Nur die Buchwerte zeigen, ohne kumulierte Abschreibungen (Absatz 2 Buchst. b).
  • Bei Beteiligungen den Ergebnisanteil und die Dividende in einer Zeile zusammenfassen.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Bei einem mittelgroßen oder großen Unternehmen mit Anlagevermögen fragt Jaarrekening.io den Anlagenspiegel ab; Sie tragen ihn ein oder lesen ihn aus Excel oder CSV ein. Die App prüft, ob er je Posten, je Gruppe und insgesamt zur Bilanz aufgeht. Bei der Freigabe der Offenlegungsfassung prüft die App, was die Klasse dort verlangt: bei groß die Übersicht und bei klein, mittelgroß und groß die Summe der Neubewertungen; ein mittelgroßes Unternehmen darf die Übersicht weglassen.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Accountant. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Häufige Fragen

Was ist ein Anlagenspiegel des Anlagevermögens?

Eine Übersicht je Posten, die vom Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres über Investitionen, Abgänge, Neubewertungen, Abschreibungen und Wertminderungen zum Buchwert am Ende läuft (Art. 2:368 Abs. 1 BW). Sie muss aufgehen: Der Endbestand entspricht der Bilanz.

Muss eine kleine BV einen Anlagenspiegel aufnehmen?

Nein. Von Art. 2:368 BW gibt ein kleines Unternehmen nur die Summe der Neubewertungen auf die am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände an (Art. 2:396 Abs. 3 BW). Bewertet es zu Anschaffungskosten, ist das null. Die freiwillige Aufnahme ist erlaubt.

Muss eine mittelgroße BV den Anlagenspiegel hinterlegen?

Nein. In der offengelegten Bilanz mit Anhang muss ein mittelgroßes Unternehmen von Art. 2:368 BW nur die Summe der Neubewertungen angeben (Art. 2:397 Abs. 5 BW). Im aufgestellten Jahresabschluss, den die Gesellschafterversammlung feststellt, gehört die vollständige Übersicht dagegen hinein.

Welcher Wert steht bei einem Abgang im Anlagenspiegel?

Der Buchwert des Vermögensgegenstands in dem Moment, in dem er das Unternehmen verlässt (Art. 2:368 Abs. 1 Buchst. b BW). Die Differenz zum Verkaufserlös ist ein Buchgewinn oder Buchverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung.

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