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Forderungen in der Bilanz

Eine Rechnung, die noch nicht bezahlt ist, steht als Forderung in der Bilanz. Wie viel davon tatsächlich eingeht, müssen Sie am Bilanzstichtag einschätzen.

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Die kurze Antwort

Forderungen sind Beträge, die die juristische Person noch zu erhalten hat: Handelsdebitoren, Forderungen gegen Konzerngesellschaften und sonstige Forderungen (Art. 2:370 Abs. 1 BW). Sie bewerten sie zu fortgeführten Anschaffungskosten, bei kurzer Laufzeit meist der Rechnungsbetrag, und ziehen davon ab, was Sie voraussichtlich nicht einziehen.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

Gesetzliche GrundlageArt. 2:370 BW (Forderungen des Umlaufvermögens), Art. 2:367 BW (Forderungen unter den Finanzanlagen), Art. 2:387 Abs. 2 BW (niedrigerer Wert)
RichtlinieRJ 222 Forderungen und RJ 290 Finanzinstrumente; für Kleinst und klein RJk B5 Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzung
LaufzeitJe Gruppe der Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Art. 2:370 Abs. 2 BW)
Aktueller WertNicht zulässig für gewährte Darlehen und einzuziehende Forderungen außerhalb eines Handelsbestands (Besluit actuele waarde, Art. 10 Abs. 3)

Forderungen im Gesetz und in der RJ

Artikel 2:370 Abs. 1 BW nennt fünf Gruppen: Forderungen gegen Handelsdebitoren, gegen Konzerngesellschaften, gegen Beteiligungen und Beteiligte, eingeforderte Einzahlungen auf gezeichnetes Kapital und sonstige Forderungen. Darlehen und Vorschüsse an Gesellschafter geben Sie innerhalb der sonstigen Forderungen gesondert an. Die aktive Rechnungsabgrenzung, etwa im Voraus bezahlte Miete, steht gesondert, wenn Sie sie nicht unter den Forderungen ansetzen (Art. 2:364 Abs. 3 BW).

Eine Forderung, die dazu bestimmt ist, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen, etwa ein mehrjähriges Darlehen an eine Beteiligung, gehört zu den Finanzanlagen (Art. 2:367 BW). Der Rest ist kurzfristig. Saldieren mit Verbindlichkeiten gegenüber derselben Partei ist nicht zulässig, wenn das Gesetz gesonderte Posten vorschreibt (Art. 2:363 Abs. 2 BW).

Nach der RJ setzen Sie eine Forderung beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert an und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei einer gewöhnlichen Handelsforderung ist das der Rechnungsbetrag. Ist der Wert am Bilanzstichtag niedriger, werten Sie ab (Art. 2:387 Abs. 2 BW). Diese Abschreibung ist eine Berichtigung des Vermögensgegenstands und keine Rückstellung auf der Passivseite: Eine Wertminderung eines Vermögensgegenstands bringen Sie nicht durch eine Rückstellung zum Ausdruck (Art. 2:374 Abs. 2 BW). Der Begriff Rückstellung für zweifelhafte Debitoren ist also Sprachgebrauch.

Debitoren am Bilanzstichtag beurteilen

  • Je Posten oder je Gruppe. Große und auffällige Posten beurteilen Sie einzeln: Gibt es einen Streit, eine Zahlungsvereinbarung oder eine Insolvenz? Für den Rest funktioniert ein Prozentsatz je Altersgruppe, gestützt auf Ihre eigene Erfahrung.
  • Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Geht ein Kunde im Januar in die Insolvenz, sagt das meist etwas über die Lage am 31. Dezember. Sie verarbeiten es, wenn der Jahresabschluss noch nicht aufgestellt ist; siehe Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
  • Habensalden. Ein Debitor mit Habensaldo ist eine Verbindlichkeit und gehört zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten.
  • Gesellschafter und Gesellschafter-Geschäftsführer (DGA). Ein Kontokorrent mit Sollsaldo ist eine Forderung gegen den Gesellschafter; siehe Kontokorrent DGA.
  • Zinsen. Eine langfristige zinslose Forderung setzen Sie zum Barwert an; der Unterschied zum Nennbetrag ist Zinsertrag über die Laufzeit (RJ 290).

Rechenbeispiel: der Debitorenposten zum 31. Dezember

Eine BV hat am 31. Dezember 2025 offene Rechnungen über € 242.100. Ein Kunde, mit € 12.100 einschließlich € 2.100 USt., ist insolvent; der Insolvenzverwalter hat bestätigt, dass keine Auszahlung folgt.

AlterOffenErwarteter VerlustAbschreibung
Nicht fällig€ 150.0000%–
1 bis 30 Tage überfällig€ 50.0002%€ 1.000
31 bis 90 Tage überfällig€ 30.00010%€ 3.000
Insolventer Kunde€ 12.100100%, davon € 2.100 USt. zurückzufordern€ 10.000
Summe€ 242.100€ 14.000

Der Buchungssatz: Aufwand uneinbringliche Forderungen € 14.000 und Vorsteuer zurückzufordern € 2.100 an Wertberichtigung Debitoren € 16.100. In der Bilanz stehen die Handelsdebitoren mit € 242.100 − € 16.100 = € 226.000. Die USt. fordert die BV in der Voranmeldung für den Zeitraum zurück, in dem die Uneinbringlichkeit feststeht.

Forderungen je Größenklasse

Wie detailliert Sie Forderungen zeigen, hängt von der Klasse ab. Die Beträge in der ersten Spalte sind die Grenzen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024. Maßgeblich sind mindestens zwei der drei Kriterien, geprüft an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen; Art. 2:398 Abs. 1 BW regelt die Ausnahme für das erste und zweite Geschäftsjahr.

KlasseBilanz und AnhangBesonderheit
Kleinst (Bilanzsumme ≤ € 450.000, Nettoumsatz ≤ € 900.000, < 10 Arbeitnehmer)Nur die Summe des Umlaufvermögens; eingeforderte Einzahlungen gesondert (Art. 2:395a Abs. 4 BW)Aktive Rechnungsabgrenzung für sonstige Betriebskosten darf entfallen, mit Vermerk unter der Bilanz (Abs. 3). Steuerliche Grundsätze sind erlaubt (Abs. 7)
Klein (Bilanzsumme ≤ € 7,5 Mio., Nettoumsatz ≤ € 15 Mio., < 50 Arbeitnehmer)Forderungen als ein Posten; eingeforderte Einzahlungen gesondert; ein Gesamtbetrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (Art. 2:396 Abs. 3 BW)Die steuerliche Grundlage ist eine Alternative (Art. 2:396 Abs. 6 BW)
Mittelgroß (Bilanzsumme ≤ € 25 Mio., Nettoumsatz ≤ € 50 Mio., < 250 Arbeitnehmer)Alle Gruppen im aufgestellten Jahresabschluss; öffentlich mindestens die Forderungen gegen Konzerngesellschaften und Beteiligungen und die eingeforderten Einzahlungen (Art. 2:397 Abs. 5 BW)Laufzeit von mehr als einem Jahr für die Summe und für die gesondert gezeigten Posten
Groß (Bilanzsumme > € 25 Mio., Nettoumsatz > € 50 Mio., ≥ 250 Arbeitnehmer)Alle Gruppen mit Laufzeit je GruppeVollständige Angaben zu Finanzinstrumenten (RJ 290)

Steuerlich: Gewinn und USt.

Für die Gewinnsteuer folgt die Bewertung der guten kaufmännischen Praxis (Art. 3.25 Wet IB 2001, des niederländischen Einkommensteuergesetzes 2001). Begründen Sie eine Abwertung daher je Forderung oder mit Ihren eigenen Erfahrungszahlen.

Für die USt. gilt eine eigene Regel. Wenden Sie die Soll-Besteuerung an, fordern Sie die abgeführte USt. zurück, sobald sicher ist, dass die Forderung uneinbringlich ist. Sie gilt jedenfalls ein Jahr nach dem letzten Zahlungstermin als uneinbringlich; ohne vereinbarte Frist sind das dreißig Tage nach Erhalt der Rechnung. Die Erstattung verarbeiten Sie in der Anmeldung für den Zeitraum, in den dieser Zeitpunkt fällt. Zahlt der Kunde später doch, melden Sie die USt. auf den erhaltenen Teil wieder an.

Häufige Fehler bei Forderungen

  • Die Abschreibung für zweifelhafte Debitoren als Rückstellung unter den Passiva darstellen.
  • Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften gegeneinander aufrechnen, ohne dass die Salden abgestimmt sind.
  • Ein Darlehen an den Gesellschafter in den sonstigen Forderungen aufgehen lassen, ohne gesonderte Angabe.
  • Die Laufzeit von mehr als einem Jahr bei einem in Raten getilgten Darlehen nicht angeben.
  • Die USt.-Erstattung vergessen oder sie als Umsatzkorrektur im falschen Zeitraum buchen.

Offene Posten in Jaarrekening.io

Die Buchhaltung von Jaarrekening.io zeigt die offenen Posten je Debitor und weist auf Rechnungen hin, deren Zahlungsfrist ein Jahr oder länger abgelaufen ist, mit der USt., die Sie zurückfordern können. Die Abschreibung selbst buchen Sie als Memorialbuchung; die App schlägt keine Wertminderung vor. Im Anhang tragen Sie eine Übersicht der Forderungen nach Laufzeit ein.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung und keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleiben in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Wann schreibe ich eine Forderung endgültig ab?

Wenn feststeht, dass nichts mehr eingeht: nach einer Schlussverteilungsliste ohne Auszahlung, einem Erlass oder bei einer verjährten Forderung. Bis dahin behalten Sie die Forderung in der Buchführung und berichtigen ihren Wert mit einer Abwertung, die Sie zurücknehmen können, wenn der Kunde doch zahlt (Art. 2:387 Abs. 4 BW).

Wie behandle ich ein Darlehen an meine eigene Holding oder an den Gesellschafter-Geschäftsführer (DGA)?

Als Forderung, mit gesonderter Angabe von Darlehen und Vorschüssen an Gesellschafter (Art. 2:370 Abs. 1 Buchst. e BW, oder Art. 2:367 Buchst. f bei einem langfristigen Darlehen). Halten Sie Zins, Tilgung und Sicherheiten schriftlich fest und beurteilen Sie jedes Jahr, ob der Schuldner zurückzahlen kann.

Darf ich eine Forderung und eine Verbindlichkeit gegenüber demselben Kunden saldieren?

Im Jahresabschluss nicht, wenn das Gesetz gesonderte Posten vorschreibt (Art. 2:363 Abs. 2 BW). Ein Kunde, der auch Lieferant ist, steht also grundsätzlich bei den Debitoren und bei den Kreditoren; saldieren ist nur mit einem durchsetzbaren Aufrechnungsrecht und dem festen Vorhaben zulässig, netto oder gleichzeitig abzuwickeln (RJk A2.115). Das Aufrechnen bei der Zahlung selbst ist eine andere Sache; das regelt das Schuldrecht.

Was ist der Unterschied zwischen Debitoren und aktiver Rechnungsabgrenzung?

Debitoren sind fakturierte Beträge. Die aktive Rechnungsabgrenzung umfasst im Voraus bezahlte Kosten und noch zu erhaltende Beträge, für die keine Rechnung versandt wurde, etwa eine im Voraus bezahlte Versicherungsprämie oder noch zu fakturierender Umsatz.

Muss ich Zinsen auf ein zinsloses Darlehen an eine Tochter berechnen?

Für den Jahresabschluss setzen Sie das Darlehen nach RJ 290 zum beizulegenden Zeitwert an und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten; bei langer Laufzeit ohne Zins weicht der Barwert vom Nennbetrag ab. Steuerlich wird der Gewinn so ermittelt, als hätten nahestehende Parteien fremdübliche Bedingungen vereinbart (Art. 8b Wet Vpb 1969, niederländisches Körperschaftsteuergesetz). Halten Sie die Bedingungen deshalb fest.

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