Wo weise ich das Verrechnungskonto des DGA in der Bilanz aus?
Als Forderung, wenn der DGA an die BV zahlen muss, und als Verbindlichkeit im umgekehrten Fall. Beurteilen Sie außerdem Laufzeit, Zins und Rückzahlbarkeit.
Die kurze Antwort
Als Forderung, wenn der DGA an die BV zahlen muss, und als Verbindlichkeit im umgekehrten Fall. Beurteilen Sie außerdem Laufzeit, Zins und Rückzahlbarkeit.
Grundlage: Art. 2:370 und 2:375 BW; niederländische Steuerverwaltung (Belastingdienst), Kontokorrent und Darlehen
Ist das Verrechnungskonto eine Forderung oder eine Verbindlichkeit?
Betrachten Sie das Verrechnungskonto (rekening-courant) aus Sicht der BV. Hat die BV dem DGA (Gesellschafter-Geschäftsführer) Geld vorgestreckt, hat sie grundsätzlich eine Forderung. Hat der DGA betriebliche Kosten für die BV bezahlt, kann die BV eine Verbindlichkeit haben. Die Bezeichnung des Sachkontos sagt nicht automatisch, welche Seite am Bilanzstichtag zutrifft.
Erstellen Sie eine Aufstellung von Anfangsbestand, Privatzahlungen, betrieblichen Vorschüssen, Rückzahlungen und Zinsen. Stimmen Sie sie mit der Bank und den zugrunde liegenden Belegen ab. Prüfen Sie, ob Posten tatsächlich vorübergehend verrechnet werden oder faktisch ein langfristiges Darlehen darstellen. Die niederländische Steuerverwaltung (Belastingdienst) macht diese Unterscheidung ausdrücklich. Eine strukturelle Finanzierung bleibt nicht allein deshalb ein gewöhnliches Verrechnungskonto, weil sie in der Buchhaltung so heißt. Halten Sie fremdübliche Darlehensbedingungen fest, wenn die Art des Verhältnisses das verlangt. Betrachten Sie auch die Rückzahlungsfähigkeit des DGA; eine nicht vollständig einbringliche Forderung erfordert eine andere Beurteilung als ein verfügbares Bankguthaben.
Wie gliedern Sie Zahlungen des DGA auf?
Die bekannte Grenze von € 17.500 betrifft eine bestimmte steuerliche Zinsregel für kleine, kurzfristige Beträge, die hin und her verrechnet werden. Nach Angaben der Belastingdienst darf der Saldo dafür während des gesamten Jahres diese Grenze nicht überschreiten. Ein niedriger Endstand allein genügt also nicht. Die Regelung gilt nicht für ein echtes Darlehen mit beispielsweise vereinbarter langer Laufzeit. Sie bedeutet auch nicht, dass Sie den Saldo aus der Bilanz weglassen dürfen. Beurteilen Sie Zins und Ausweis getrennt. Holen Sie steuerlichen Rat ein, wenn der Saldo im Laufe des Jahres stark schwankt oder strukturell ansteigt.
Ordnen Sie die Forderung oder Verbindlichkeit nach ihrer Art und den anwendbaren Rechnungslegungsregeln zu. Art. 2:370 und 2:375 BW enthalten Regeln für Forderungen und Verbindlichkeiten, mit Vereinfachungen je nach Größenklasse. Eine vertragliche Laufzeit kann für die Einordnung als kurz- oder langfristig maßgeblich sein. Buchen Sie Beträge nicht ohne Grundlage gegen das Eigenkapital aus, nur damit die Bilanz ruhiger wirkt. Eine etwaige Verrechnung mit einer Dividende erfordert einen eigenen Beschluss und eine eigene steuerliche Behandlung. Sorgen Sie dafür, dass die Aufstellung des Verrechnungskontos zu den Vereinbarungen passt, damit das finanzielle Verhältnis zwischen Gesellschafter und BV erkennbar bleibt.
Wann spielt die Grenze von € 17.500 eine Rolle?
Lassen Sie den DGA die Aufstellung vor Abschluss durchsehen, besonders wenn betriebliche und private Zahlungen durcheinandergeraten sind. Notieren Sie Diskussionspunkte und klären Sie sie mit Belegen. Berechnen Sie etwaige Zinsen nach den tatsächlichen Vereinbarungen und beurteilen Sie, ob diese fremdüblich sind. Bewahren Sie die Berechnung und relevante Verträge beim Jahresabschluss auf. Prüfen Sie im nächsten Geschäftsjahr, dass der Anfangsbestand exakt zum endgültigen Endstand passt. So vermeiden Sie, dass ein alter ungeklärter Betrag jedes Jahr weitergeschoben wird. Ein Verrechnungskonto ist ein finanzielles Verhältnis, das erklärbar sein muss, kein Sammelbecken für unbekannte Buchungen.
Quellen
Häufige Fragen
Aus wessen Sicht ordnen Sie den Saldo zu?
Aus Sicht der BV: Ein Vorschuss an den DGA ist für sie eine Forderung.
Ist € 17.500 eine Bilanzbefreiung?
Nein. Die Grenze betrifft eine bestimmte steuerliche Zinsregel, nicht das Weglassen des Postens.
Was, wenn der DGA der BV Geld vorgestreckt hat?
Dann beurteilen Sie auf Seiten der BV eine Verbindlichkeit gegenüber dem DGA.
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