Kann ein Accountant meinen selbst erstellten Jahresabschluss prüfen?
Ja, mit einem passenden Auftrag. Klären Sie, ob Sie Beratung, Erstellung, prüferische Durchsicht oder Prüfung brauchen: Sie führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Die kurze Antwort
Ja, mit einem passenden Auftrag. Klären Sie, ob Sie Beratung, Erstellung, prüferische Durchsicht oder Prüfung brauchen: Sie führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Grundlage: Art. 2:362 und 2:393 BW; NBA Standaard 4410
Welchen Auftrag meinen Sie mit Prüfen?
Sie können einen selbst aufgestellten Jahresabschluss einem Accountant vorlegen. Das Wort 'Prüfen' allein ist für einen guten Auftrag zu vage. Wollen Sie Fehler in einigen Posten besprechen, eine Bescheinigung über die Erstellung erhalten oder Sicherheit für einen Geldgeber? Vereinbaren Sie dieses Ziel vorab, damit Arbeiten und Kosten darauf abgestimmt werden können.
Liefern Sie nicht nur das PDF. Fügen Sie die Summen- und Saldenliste, Korrekturbuchungen, den vorherigen Jahresabschluss und Nachweise zu wichtigen Posten bei. Denken Sie an Darlehen, Abschreibungen, die Steuerberechnung und die Bewertung von Forderungen. Ein Accountant kann einen Betrag im Bericht nicht gut beurteilen, ohne zu wissen, woher er stammt. Kennzeichnen Sie auch die Posten, an denen Sie selbst zweifeln, und erläutern Sie, welche Entscheidungen Sie getroffen haben. Das ermöglicht einen gezielten Auftrag. Die Kanzlei entscheidet anschließend, ob sie den Auftrag annehmen kann und welche zusätzlichen Informationen für die vereinbarte Arbeit nötig sind.
Welche Quelldaten braucht der Accountant?
Die NBA (die niederländische Berufsorganisation der Accountants) unterscheidet verschiedene Accountant-Produkte. Ein Erstellungsauftrag ist kein Assurance-Auftrag und gibt daher kein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ab. Ein Auftrag zur prüferischen Durchsicht oder zur Prüfung hat ein anderes Ziel und andere Tätigkeiten. Für eine gesetzliche Prüfung ist Art. 2:393 BW einschlägig; eine kurze beratende Kontrolle kann sie nicht ersetzen. Verwenden Sie daher keine Formulierung wie 'vom Accountant genehmigt', wenn nur einige Abstimmungen besprochen wurden. Fragen Sie, welches Dokument Sie am Ende erhalten und was eine Bank oder ein Gesellschafter daraus ableiten darf und was nicht.
Selbst vorzubereiten kann Arbeit sparen, aber nur, wenn die Vorbereitung brauchbar und nachvollziehbar ist. Ein Bericht mit unklaren manuellen Überschreibungen kann sogar mehr Untersuchung erfordern. Besprechen Sie daher, bevor Sie alles ausarbeiten, die gewünschte Struktur und die Dateien. Zeigen Sie ein Beispiel und fragen Sie, welche Kontrollen Sie selbstständig durchführen können. Sie können zum Beispiel Banksalden abstimmen und Belege ordnen, während der Accountant komplexe Bewertungsfragen behandelt. Erwarten Sie nicht, dass ein Accountant gegen einen geringen Betrag ohne eigene Arbeiten einen Vermerk hinzufügt. Der Vermerk muss zu einem tatsächlich durchgeführten und dokumentierten Auftrag passen.
Welche Bescheinigung erhalten Sie am Ende?
Halten Sie den Umfang im Auftragsbestätigungsschreiben fest und bitten Sie um einen Preis oder Kostenvoranschlag mit Bedingungen. Benennen Sie, wer vorgeschlagene Korrekturen einarbeitet, wer die Endfassung festlegt und wer die Hinterlegung übernimmt. Die Geschäftsführung bleibt für den Jahresabschluss und die gelieferten Informationen verantwortlich. Lesen Sie daher auch die angepasste Fassung selbst und lassen Sie sich wesentliche Änderungen erläutern. Ist das Ziel ein Finanzierungsantrag, stimmen Sie das verlangte Accountant-Produkt zuerst mit dem Geldgeber ab. So kaufen Sie genau die nötige Unterstützung und vermeiden, dass ein billiger 'Check' später den Erwartungen des Empfängers nicht genügt.
Quellen
Häufige Fragen
Ist eine Bescheinigung über die Erstellung ein Prüfungsurteil?
Nein. Die Erstellung gibt keine Sicherheit über die Zahlen.
Kann ein Accountant nur das PDF beurteilen?
Je nach Auftrag kann er auch Summen- und Saldenliste, Korrekturen und Belege brauchen.
Wer bleibt für den Jahresabschluss verantwortlich?
Die Geschäftsführung bleibt für Inhalt und formalen Abschluss verantwortlich.
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