Gesetz: Titel 9 Buch 2 BW

Artikel 2:378 BW: der Eigenkapitalspiegel

Artikel 2:378 BW verlangt im niederländischen Jahresabschluss eine Übersicht darüber, wie sich jeder Posten des Eigenkapitals im Geschäftsjahr verändert hat, sowie Angaben zu eigenen Anteilen und Einzahlungen.

✓ Erster Jahresabschluss kostenlos ✓ Von Kleinst- bis zu großen Unternehmen ✓ Dutch GAAP: Titel 9 Buch 2 BW ✓ Primäre Datenbank in der EU

Die kurze Antwort

Artikel 2:378 BW verpflichtet zu einer Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals: je Posten den Anfangsbestand, die Zugänge und Abgänge nach ihrer Art und den Endbestand. Dazu kommen Angaben zu Aktiengattungen, eigenen Anteilen und Einzahlungen. Ein kleines Unternehmen gibt die Übersicht nur für die Neubewertungsrücklage (Art. 2:396 Abs. 5 BW); für ein Kleinstunternehmen entfällt der Artikel.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

Stellung im GesetzAbschnitt 5 von Titel 9: besondere Vorschriften zum Anhang
Voll anwendbarMittelgroß und groß; diese Angaben dürfen nicht entfallen, weil sie klein wären (Art. 2:363 Abs. 3 BW)
KleinÜbersicht nur für die Neubewertungsrücklage; eine NV gibt jeden Kauf und Verkauf eigener Aktien an (Art. 2:396 Abs. 5 BW)
KleinstNicht anwendbar (Art. 2:395a Abs. 6 BW); eine NV gibt Geschäfte mit eigenen Aktien unter der Bilanz an (Art. 2:395a Abs. 4 BW)
AusarbeitungRJ 240 Eigenkapital (Ausgabe 2027 für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027) und RJk B8

Absatz 1: die Übersicht selbst

1. Die Entwicklung des Eigenkapitals im Laufe des Geschäftsjahres wird in einer Übersicht dargestellt. Daraus ergeben sich:

a. der Betrag jedes Postens zu Beginn des Geschäftsjahres;

b. die Zugänge und die Abgänge bei jedem Posten im Geschäftsjahr, aufgegliedert nach ihrer Art;

c. der Betrag jedes Postens am Ende des Geschäftsjahres.

Art. 2:378 Abs. 1 BW (Text gültig ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

Was das bedeutet. Die Posten sind die aus Artikel 2:373: gezeichnetes Kapital, Agio, Neubewertungsrücklage, andere gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen, sonstige Rücklagen und nicht verteiltes Ergebnis. Für jeden dieser Posten zeigen Sie, wo er begann, was im Jahr hinzukam und abging, und wo er endete. "Nach ihrer Art" bedeutet, dass Sie Veränderungen nicht saldieren: eine Dividendenausschüttung und der Gewinn dieses Jahres sind zwei Zeilen, auch wenn sie sich fast aufheben. Die übliche Form ist eine Tabelle mit den Posten als Spalten und den Veränderungen als Zeilen.

Die Übersicht gehört in den Anhang, nicht in die Bilanz selbst, und die Endbestände stimmen mit der Bilanz überein. RJ 240.601 verlangt die Übersicht auch für das Vorjahr.

Absatz 2: Aktiengattungen und eigene Anteile

2. In der Übersicht wird der Posten eingezahltes und eingefordertes Kapital nach Aktiengattungen aufgegliedert. Gesondert angegeben werden der Endbestand und die Angaben zur Entwicklung der Anteile am Kapital der juristischen Person und der Zertifikate darauf, die diese selbst oder eine Tochtergesellschaft für eigene Rechnung hält oder halten lässt. Angegeben wird, bei welchem Posten des Eigenkapitals der Anschaffungspreis oder Buchwert davon abgezogen wurde.

Art. 2:378 Abs. 2 BW (Text gültig ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

Was das bedeutet. Hat die BV Stamm- und Vorzugsanteile, stehen beide Gattungen getrennt in der Übersicht. Kauft die BV eigene Anteile zurück oder hält eine Tochter Anteile an ihrer Mutter, geben Sie die Zahl am Jahresende an, was im Jahr gekauft und verkauft wurde und zulasten welcher Rücklage der Kaufpreis gebucht wurde. Eigene Anteile stehen nie als Vermögenswert in der Bilanz (Art. 2:385 Abs. 5 BW); siehe Artikel 2:385.

Absatz 3 und 4: Einzahlungen und zusätzliche Angaben für die NV

3. Anzugeben ist, auf welche Weise Einzahlungen auf Anteile erfolgt sind, die im Geschäftsjahr fällig wurden oder freiwillig erfolgt sind, mit dem sachlichen Inhalt der im Geschäftsjahr vorgenommenen Rechtshandlungen, auf die einer der Artikel 94, 94c oder 204 anwendbar ist. Eine Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) gibt jeden Erwerb und jede Veräußerung eigener Aktien und Zertifikate darauf für ihre Rechnung an; dabei werden die Gründe des Erwerbs, die Zahl, der Nennbetrag und der vereinbarte Preis der an jedem Geschäft beteiligten Aktien und Zertifikate sowie der Teil des Kapitals, den sie vertreten, mitgeteilt.

4. Eine Aktiengesellschaft gibt die Angaben zur Zahl, Gattung und zum Nennbetrag der eigenen Aktien oder der Zertifikate darauf an:

a. die sie oder ein anderer für ihre Rechnung am Bilanzstichtag als Pfand hält;

b. die sie oder eine Tochtergesellschaft am Bilanzstichtag aufgrund eines Erwerbs unter Anwendung von Artikel 98 Absatz 5 hält.

Art. 2:378 Abs. 3 und 4 BW (Text gültig ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

Was das bedeutet. Der erste Satz von Absatz 3 gilt für die BV und die NV. Wurde im Jahr auf Anteile eingezahlt, sagen Sie, wie: in bar oder als Sacheinlage. Brachte ein Gesellschafter zum Beispiel sein Einzelunternehmen gegen Ausgabe von Anteilen ein, beschreiben Sie, was eingebracht wurde; das ist eine Rechtshandlung im Sinne von Art. 2:204 BW (BV) oder Art. 2:94 BW (NV). Für die NV kommen auch die Regelungen von Art. 2:94c BW hinzu: Ankäufe von Gütern eines Gründers in den ersten zwei Jahren.

Der zweite Satz von Absatz 3 und ganz Absatz 4 gelten nur für die NV: jeder Kauf oder Verkauf eigener Aktien mit Grund, Zahl, Nennbetrag, Preis und dem Teil des Kapitals, sowie die eigenen Aktien, die verpfändet wurden oder für ein Arbeitnehmerprogramm gehalten werden (Art. 2:98 Abs. 5 BW).

Was jede Größenklasse angeben muss

KlasseÜbersicht nach Absatz 1Übrige Angaben dieses Artikels
Kleinst (Bilanzsumme ≤ € 450.000, Nettoumsatz ≤ € 900.000, < 10 Arbeitnehmer)Nicht erforderlich: Abschnitt 5 gilt nicht (Art. 2:395a Abs. 6 BW)Nur eine NV gibt unter der Bilanz den Kauf und Verkauf eigener Aktien an (Art. 2:395a Abs. 4 BW; RJk M1.204)
Klein (Bilanzsumme ≤ € 7,5 Mio., Nettoumsatz ≤ € 15 Mio., < 50 Arbeitnehmer)Nur für die Neubewertungsrücklage (Art. 2:396 Abs. 5 BW)Absatz 3 (Einzahlungen; bei einer NV auch die Geschäfte mit eigenen Aktien) und Absatz 4 für die NV. Absatz 2 gehört zur Übersicht; das RJk-Bündel liest ihn in seiner Übersicht der Gliederungsvorschriften (D4) als mit befreit
Mittelgroß (Bilanzsumme ≤ € 25 Mio., Nettoumsatz ≤ € 50 Mio., < 250 Arbeitnehmer)Vollständig, für jeden PostenVollständig; die Angaben dürfen nicht wegen geringer Bedeutung entfallen (Art. 2:363 Abs. 3 BW)
Groß (Bilanzsumme > € 25 Mio., Nettoumsatz > € 50 Mio., ≥ 250 Arbeitnehmer)Vollständig, für jeden PostenVollständig; RJ 240 verlangt zusätzlich unter anderem den steuerlich nicht anerkannten Teil von eingezahltem Kapital und Agio

Was das Gesetz einem kleinen Unternehmen nicht auferlegt, darf es freiwillig geben. Viele kleine BVs nehmen die vollständige Übersicht trotzdem auf, weil sie den Ausschüttungstest und die Berichtigung eines Fehlers im Eigenkapital nachvollziehbar macht; die RJk nennt diese Praxis ebenfalls (RJk A3.106). Im offengelegten Anhang eines kleinen Unternehmens bleibt die Neubewertungsübersicht stehen, weil sie zum verpflichtenden Anhang gehört.

Wo die RJ den Artikel ausarbeitet

RJ 240 Eigenkapital wiederholt die Anforderungen dieses Artikels und fügt einige hinzu: Vergleichszahlen in der Übersicht (RJ 240.601), bei nicht voll eingezahltem Kapital vorzugsweise auch das gezeichnete Kapital je Aktiengattung (RJ 240.603), und für ein großes Unternehmen der Teil von Kapital oder Agio, den die Steuerverwaltung nicht als eingezahlt anerkennt (RJ 240.611). Die kumulative Auswirkung einer Methodenänderung oder Fehlerberichtigung erhält in der Übersicht eine eigene Zeile; die Anlage zu RJk A3 zeigt, wie. Für kleine Unternehmen arbeitet RJk B8 das Eigenkapital aus, innerhalb der Befreiung von Art. 2:396 Abs. 5. Eine Übersicht des Gesamtergebnisses (RJ 265) ist etwas anderes: Sie zeigt, welche Eigenkapitalveränderungen keine Geschäfte mit Gesellschaftern sind.

An Artikel 2:378 hat sich seit November 2015 nichts geändert; die Geschäftsjahre 2025, 2026 und 2027 kennen also dieselbe Verpflichtung. RJ 240 wurde überarbeitet; die Ausgabe, die für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027 gilt, ersetzt die Fassung von 2025. Schauen Sie bei einem Übergang daher auf die Ausgabe, die zum Geschäftsjahr gehört.

Fallbeispiel: ein mittelgroßer Großhandel mit Rückkauf und Neubewertung

Groothandel Rivierduin BV (fiktiv, mittelgroß) hat 90.000 Stamm- und 10.000 Vorzugsanteile zu je € 1. Im Jahr 2026 geschieht Folgendes: Der Gewinn für 2025 (€ 600.000) wird in € 200.000 Dividende und € 400.000 für die sonstigen Rücklagen aufgeteilt; die BV kauft 5.000 eigene Stammanteile für € 120.000 zurück; das zum aktuellen Wert bewertete Betriebsgebäude steigt um € 100.000 im Wert, worauf eine latente Steuer von € 25.800 lastet; die gesetzliche Rücklage für Beteiligungen steigt um € 30.000; der Gewinn für 2026 beträgt € 700.000.

Posten1. Januar 2026Veränderungen 202631. Dezember 2026
Gezeichnetes Kapital (Stamm € 90.000, Vorzug € 10.000)€ 100.000–€ 100.000
Agio€ 400.000–€ 400.000
Neubewertungsrücklage€ 250.000+ € 74.200 (Neubewertung € 100.000 − latente Steuer € 25.800)€ 324.200
Gesetzliche Rücklage für Beteiligungen€ 80.000+ € 30.000€ 110.000
Sonstige Rücklagen€ 1.900.000+ € 400.000 − € 120.000 (Rückkauf) − € 30.000€ 2.150.000
Nicht verteiltes Ergebnis€ 600.000− € 200.000 (Dividende) − € 400.000 + € 700.000€ 700.000
Summe€ 3.330.000+ € 454.200€ 3.784.200

Kontrolle: − 200.000 − 120.000 + 74.200 + 700.000 = + 454.200, und 3.330.000 + 454.200 = 3.784.200. Nach Absatz 2 gibt Rivierduin zusätzlich an, dass sie am 31. Dezember 2026 5.000 eigene Stammanteile hält (Nennwert € 5.000), alle im Jahr 2026 erworben, und dass der Kaufpreis von € 120.000 zulasten der sonstigen Rücklagen gebucht wurde. Wäre Rivierduin eine kleine BV, bliebe von der Tabelle nur die Zeile der Neubewertungsrücklage (€ 250.000, + € 74.200, € 324.200), neben der Angabe des einbehaltenen Teils des Ergebnisses, die Art. 2:396 Abs. 3 BW verlangt.

Fehler im Eigenkapitalspiegel

  • Endbestände, die nicht mit der Bilanz übereinstimmen, meist weil eine Dividende zwar von den Rücklagen abgebucht, aber nicht als Verbindlichkeit erfasst wurde.
  • Veränderungen zu einer einzigen Zeile "sonstige Veränderungen" saldieren, obwohl das Gesetz eine Aufgliederung nach Art verlangt.
  • Die Neubewertungsrücklage bei einer kleinen BV weglassen, weil "klein keine Übersicht braucht"; gerade diese Rücklage bleibt verpflichtend.
  • Den Rückkauf eigener Anteile aktivieren, statt ihn zulasten einer Rücklage zu buchen.
  • Eine Sacheinlage bei einer Kapitaleinzahlung nicht beschreiben, obwohl Absatz 3 den sachlichen Inhalt verlangt.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Im Arbeitsblatt Eigenkapital legen Sie je Posten den Anfangsbestand, die einzelnen Veränderungen und den Endbestand fest, mit Vergleichszahlen. Eine Differenz wird nicht stillschweigend als sonstige Veränderung weggebucht. Für mittelgroße und große Unternehmen ist die Übersicht ein verpflichtender Teil des Anhangs; bei einem kleinen Unternehmen mit Neubewertungsrücklage fragt die App die Entwicklung dieser Rücklage ab. Über Dividende und Ergebnisverwendung entscheidet die Geschäftsführung. Der erste Jahresabschluss in Ihrem Konto ist kostenlos, für jede Größenklasse.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleiben in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Muss eine kleine BV einen Eigenkapitalspiegel aufnehmen?

Nur für die Neubewertungsrücklage (Art. 2:396 Abs. 5 BW). Die Posten des Eigenkapitals stehen gesondert in der Bilanz, und die BV gibt den einbehaltenen Teil des Ergebnisses an (Art. 2:396 Abs. 3 BW). Eine vollständige Übersicht ist freiwillig zulässig.

Braucht eine Kleinst-BV einen Eigenkapitalspiegel?

Nein. Abschnitt 5 von Titel 9, in dem Artikel 2:378 steht, gilt nicht für eine Kleinstgesellschaft (Art. 2:395a Abs. 6 BW). Das Eigenkapital steht als ein Betrag in der Bilanz. Nur eine Kleinst-NV gibt unter der Bilanz den Kauf und Verkauf eigener Aktien an.

Darf der Eigenkapitalspiegel entfallen, wenn die Beträge klein sind?

Nein. Artikel 2:363 Abs. 3 BW erlaubt es, Angaben von vernachlässigbarer Bedeutung wegzulassen, macht aber ausdrücklich eine Ausnahme für die Artikel 378, 382 und 383.

Wo buche ich den Erwerb eigener Anteile?

Nicht als Vermögenswert in der Bilanz (Art. 2:385 Abs. 5 BW). Der Kaufpreis geht zulasten einer Rücklage, meist der sonstigen Rücklagen. Im Eigenkapitalspiegel geben Sie die Zahl der erworbenen Anteile an und zulasten welches Postens der Preis gebucht wurde (Art. 2:378 Abs. 2 BW).

Weiterlesen

Niederländischen Jahresabschluss aufstellen?

Ihr erster Jahresabschluss ist kostenlos, für jede Größenklasse. Erstellen Sie ein Konto und stellen Sie den niederländischen Jahresabschluss Ihres in den Niederlanden eingetragenen Unternehmens nach Titel 9 Buch 2 BW auf.

Kostenlos starten