Art. 2:386 BW: Abschreibungen, Goodwill und Entwicklungskosten
Art. 2:386 BW regelt im niederländischen Jahresabschluss, wie Sie abschreiben: jedes Jahr, auch in einem schlechten Jahr, nach einem festen System, mit einer harten Frist für Gründungskosten und einem Auffangnetz von zehn Jahren für Goodwill und Entwicklungskosten.
Die kurze Antwort
Art. 2:386 BW bestimmt, dass Sie unabhängig vom Gewinn des Jahres abschreiben, die Methode erläutern und Anlagevermögen mit begrenzter Nutzungsdauer jährlich entsprechend dieser Nutzungsdauer abschreiben. Gründungs- und Emissionskosten schreiben Sie in höchstens fünf Jahren ab; Goodwill und Entwicklungskosten nach ihrer Nutzungsdauer, und in höchstens zehn Jahren, wenn diese nicht verlässlich schätzbar ist.
Aktualisiert am 30. Oktober 2026
Eckdaten
| Stellung im Gesetz | Abschnitt 6 von Titel 9 |
| Für wen | Jede Klasse als Bewertungsregel; der Anhang nach Absatz 2 und die Gründe nach Absatz 3 nicht für Kleinst (Art. 2:395a Abs. 6 BW) |
| Fristen | Gründung und Ausgabe von Anteilen: höchstens fünf Jahre. Goodwill und Entwicklung: Nutzungsdauer; nicht verlässlich schätzbar: höchstens zehn Jahre |
| Ausgestaltung | RJ 210 (immaterielle Vermögensgegenstände), RJ 212 (Sachanlagen), RJ 216 (Goodwill bei Übernahmen); RJk B1 und B2 |
Absatz 1, 2 und 4: Abschreiben ist keine Wahl
1. Die Abschreibungen erfolgen unabhängig vom Ergebnis des Geschäftsjahres.
2. Die Methoden, nach denen die Abschreibungen berechnet wurden, werden im Anhang dargelegt.
4. Auf Anlagevermögen mit begrenzter Nutzungsdauer wird jährlich nach einem System abgeschrieben, das auf die erwartete künftige Nutzungsdauer abgestimmt ist.
Was bedeutet das. Ein Lieferwagen, eine Maschine oder Software verliert jedes Jahr an Wert, auch in einem Jahr mit enttäuschendem Gewinn. Ein Jahr auszulassen, um die Zahlen aufzubessern, ist also nicht erlaubt (Absatz 1). Sie wählen ein System, das dazu passt, wie der Vermögenswert genutzt wird: linear, degressiv oder nach Produktionseinheiten, und wenden es jährlich an (Absatz 4). Im Anhang nennen Sie die verwendete Methode (Absatz 2); bei immateriellen Vermögensgegenständen überlässt es das RJk Ihnen, ob Sie zusätzlich Nutzungsdauern oder Prozentsätze nennen (RJk B1.119). Grund und Boden und andere Vermögenswerte ohne begrenzte Nutzungsdauer schreiben Sie nicht ab.
RJ 212 arbeitet das für Sachanlagen aus: Abschreibung ab Inbetriebnahme, Berücksichtigung eines Restwerts, und wesentliche Bestandteile mit deutlich anderer Nutzungsdauer, etwa Dach und Installationen eines Gebäudes, gesondert abschreiben (RJ 212.418). Eine Änderung der geschätzten Nutzungsdauer ist eine Schätzungsänderung, die Sie ab diesem Zeitpunkt verarbeiten, keine Änderung der Bewertungsmethode.
Absatz 3: Gründungskosten, Entwicklung und Goodwill
3. Die aktivierten Kosten im Zusammenhang mit der Gründung und mit der Ausgabe von Anteilen werden in höchstens fünf Jahren abgeschrieben. Die Entwicklungskosten, soweit aktiviert, und die aktivierten Kosten des Goodwills werden entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer abgeschrieben. In Ausnahmefällen, in denen die Nutzungsdauer von Entwicklungskosten und Goodwill nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden diese Kosten über einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren abgeschrieben. In solchen Fällen werden im Anhang die Gründe für die Abschreibungsdauer der Kosten des Goodwills angegeben.
Was bedeutet das. Aktivieren Sie die Notarkosten der Gründung oder die Kosten einer Anteilsemission, sind diese innerhalb von fünf Jahren weg. Für aktivierte Entwicklungskosten und erworbenen Goodwill gilt die erwartete Nutzungsdauer. Nur wenn sich diese wirklich nicht verlässlich schätzen lässt, greifen Sie auf einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren zurück; für Goodwill erläutern Sie dann, warum Sie diese Dauer wählen. Für aktivierte Gründungs- und Entwicklungskosten halten Sie eine gesetzliche Rücklage, solange sie in der Bilanz stehen (Art. 2:365 Abs. 2 BW); siehe Art. 2:365. Die RJ empfiehlt übrigens, Kosten der Gründung und der Aktienausgabe nicht zu aktivieren, weil sie die Kriterien eines immateriellen Vermögenswerts nicht erfüllen; wer sie nicht aktiviert, belastet sie nach Steuern dem Agio (RJ 240.214).
Die RJ fügt eine Vermutung hinzu: Die Nutzungsdauer von Goodwill und anderen immateriellen Vermögensgegenständen beträgt nicht mehr als zwanzig Jahre. Wer länger abschreibt, muss erklären, warum die Vermutung nicht greift (RJ 216.403; RJk B1.115). Die Zehnjahresgrenze des Gesetzes ist also keine Standardfrist, sondern ein Auffangnetz für den Ausnahmefall. Ausgestaltung: RJ 210 und RJ 216.
Absatz 5: der aktivierte Teil einer Schuld
5. Auf den gemäß Artikel 375 Absatz 5 aktivierten Teil einer Schuld wird bis zur Tilgung jährlich ein angemessener Teil abgeschrieben.
Was bedeutet das. Müssen Sie bei der Tilgung mehr zurückzahlen, als Sie erhalten haben, etwa bei einem Darlehen von € 950.000 mit einer Rückzahlung von € 1.000.000, darf dieser Unterschied von € 50.000 nach Art. 2:375 Abs. 5 BW als Aktivum in der Bilanz stehen. Absatz 5 verpflichtet Sie, diesen Betrag über die Laufzeit abzuschreiben. Bei der Effektivzinsmethode, die RJ 254 und RJ 290 für Darlehen kennen, steckt der Unterschied in den fortgeführten Anschaffungskosten des Darlehens selbst; das Ergebnis über die Laufzeit ist gleich.
Abschreiben und Erläutern je Klasse
| Klasse | Abschreiben (Absatz 1, 3, 4, 5) | Erläutern (Absatz 2, Schluss Absatz 3) |
|---|---|---|
| Kleinst (Bilanzsumme ≤ € 450.000, Nettoumsatz ≤ € 900.000, < 10 Arbeitnehmer) | Ja; in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Zeile mit Wertminderungen (Art. 2:395a Abs. 5 BW) | Nein (Art. 2:395a Abs. 6 BW) |
| Klein (Bilanzsumme ≤ € 7,5 Mio., Nettoumsatz ≤ € 15 Mio., < 50 Arbeitnehmer) | Ja | Ja |
| Mittelgroß (Bilanzsumme ≤ € 25 Mio., Nettoumsatz ≤ € 50 Mio., < 250 Arbeitnehmer) | Ja | Ja |
| Groß (Bilanzsumme > € 25 Mio., Nettoumsatz > € 50 Mio., ≥ 250 Arbeitnehmer) | Ja | Ja |
Bei steuerlichen Bewertungsmethoden (Kleinst und klein) folgt die Abschreibung den steuerlichen Regeln. Steuerlich ist die Abschreibung auf Goodwill auf 10% der Anschaffungskosten pro Jahr begrenzt (Art. 3.30 Abs. 2 Wet IB 2001, über Art. 8 Wet Vpb 1969 auch für die BV), sodass die steuerliche Frist mindestens zehn Jahre beträgt; handelsrechtlich kann sie kürzer sein, was bei handelsrechtlichen Bewertungsmethoden eine latente Steuer ergibt. Der Gesetzestext von Art. 2:386 ist in den Geschäftsjahren 2025, 2026 und 2027 derselbe; RJ 210 wurde für Geschäftsjahre ab 2026 angepasst, RJk B1 ist seit 2021 unverändert.
Fallbeispiel: eine Übernahme mit Goodwill und eine neue Maschine
Installatiebedrijf Brouwer BV (fiktiv, klein) übernimmt am 1. April 2026 die Tätigkeiten eines Konkurrenten und zahlt € 600.000 mehr als den beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden. Die Geschäftsführung erwartet, die Kundenbeziehungen und das Personal acht Jahre zu nutzen. Am 1. Juli 2026 kauft Brouwer eine Biegemaschine für € 250.000 mit einem erwarteten Restwert von € 10.000 und einer Nutzungsdauer von acht Jahren.
| Vermögenswert | Methode | Abschreibung 2026 | Buchwert 31. Dezember 2026 |
|---|---|---|---|
| Goodwill € 600.000 | 8 Jahre linear, ab 1. April: € 75.000 pro Jahr × 9/12 | € 56.250 | € 543.750 |
| Biegemaschine € 250.000 | (250.000 − 10.000) / 8 = € 30.000 pro Jahr × 6/12 | € 15.000 | € 235.000 |
Kontrolle: 600.000 − 56.250 = 543.750 und 250.000 − 15.000 = 235.000. Kann die Geschäftsführung die Nutzungsdauer des Goodwills nicht verlässlich schätzen, schreibt sie in höchstens zehn Jahren ab: € 60.000 pro Jahr, € 45.000 für die neun Monate 2026. Der Anhang nennt dann die Gründe für diese Frist. Für die Körperschaftsteuer schreibt Brouwer den Goodwill in mindestens zehn Jahren ab; bei acht Jahren handelsrechtlich entsteht 2026 eine temporäre Differenz von € 11.250 (56.250 − 45.000).
Fehler beim Abschreiben
- In einem Verlustjahr die Abschreibung auslassen oder senken, um das Ergebnis aufzubessern.
- Goodwill standardmäßig in zehn Jahren abschreiben, obwohl die erwartete Nutzungsdauer kürzer ist; zehn Jahre sind das Maximum für den Ausnahmefall.
- Goodwill in mehr als zwanzig Jahren abschreiben, ohne zu begründen, warum die Vermutung der RJ nicht greift.
- Aktivierte Entwicklungskosten ohne gesetzliche Rücklage stehen lassen.
- Eine überarbeitete Nutzungsdauer rückwirkend verarbeiten, als wäre es eine Änderung der Bewertungsmethode.
Quellen
- Art. 2:386 BW: Abschreibungen (wetten.overheid.nl)
- Art. 2:365 BW: immaterielle Vermögensgegenstände und gesetzliche Rücklage (wetten.overheid.nl)
- Art. 2:375 BW: aktivierter Teil einer Schuld (wetten.overheid.nl)
- Art. 3.30 Wet IB 2001: Abschreibung auf Betriebsmittel, Goodwill höchstens 10% pro Jahr (wetten.overheid.nl)
- RJ-Bündel für mittelgroße und große juristische Personen (rjnet.nl)
- RJk-Bündel für Kleinst- und kleine juristische Personen (rjnet.nl)
Häufige Fragen
In wie vielen Jahren muss Goodwill abgeschrieben werden?
Nach der erwarteten Nutzungsdauer (Art. 2:386 Abs. 3 BW). Die RJ geht davon aus, dass diese nicht länger als zwanzig Jahre ist; eine längere Frist müssen Sie begründen. Ist die Nutzungsdauer in einem Ausnahmefall nicht verlässlich schätzbar, schreiben Sie in höchstens zehn Jahren ab und nennen die Gründe im Anhang.
Darf ich in einem Verlustjahr weniger abschreiben?
Nein. Abschreibungen erfolgen unabhängig vom Ergebnis des Geschäftsjahres (Art. 2:386 Abs. 1 BW). Eine andere Nutzungsdauer ist erlaubt, wenn sich die Schätzung ändert, aber wegen der Nutzung des Vermögenswerts und nicht wegen des Ergebnisses, und Sie verarbeiten das ab diesem Zeitpunkt.
In welcher Frist schreibe ich Gründungskosten ab?
Aktivierte Kosten der Gründung und der Ausgabe von Anteilen schreiben Sie in höchstens fünf Jahren ab (Art. 2:386 Abs. 3 BW). Solange sie aktiviert sind, halten Sie eine gesetzliche Rücklage in Höhe des Buchwerts (Art. 2:365 Abs. 2 BW).
Muss eine Kleinst-BV die Abschreibungsmethode erläutern?
Nein. Eine Kleinst-juristische-Person hat keinen Anhang nach Abschnitt 5 und 6 (Art. 2:395a Abs. 6 BW). Sie schreibt aber nach Art. 2:386 ab und zeigt Abschreibungen und Wertminderungen zusammen in einer Zeile der Gewinn- und Verlustrechnung.
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