RJ 650 und RJk C2: der Jahresabschluss einer spendensammelnden Organisation
Eine gemeinnützige Organisation legt gegenüber ihren Spendern Rechenschaft ab. RJ 650 gibt dafür eine feste Gliederung vor: woher das Geld kam, wofür es ausgegeben wurde und was noch vorhanden ist.
Die kurze Antwort
RJ 650 gilt für niederländische spendensammelnde Organisationen mit Gesamterträgen von € 1.000.000 oder mehr; darunter folgt die Organisation RJk C2, wenn die Erträge zwei Jahre in Folge unter dieser Grenze bleiben. Beide schreiben ein Modell vor: eingeworbene Erträge nach Quelle, Aufwendungen aufgeteilt nach Zweck, Werbung und Verwaltung sowie Rücklagen und Fonds getrennt. Dazu gilt RJ 640 oder RJk C1.
Aktualisiert am 30. Oktober 2026
Eckdaten
| Spendensammelnd | Private Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, die für ihren Zweck neben anderen Quellen Geld beim Publikum einwirbt |
| Grenze RJk C2 | Gesamterträge auf konsolidierter Basis zwei Jahre in Folge unter € 1.000.000 (Geschäftsjahre ab 2025, bereits ab 2024 anwendbar) |
| Herkunft der Grenze | Anerkennungsregelung für gemeinnützige Organisationen (CBF); keine mittlere Kategorie |
| Gesetz | Keine eigene gesetzliche Regelung; Art. 2:10 BW für jede Stiftung |
| Fassung | Für das Geschäftsjahr 2027: RJ 650 (geändert 2026) und C2 aus der RJk-Ausgabe 2027 |
Wer spendensammelnd ist
Eine Organisation, die zu mehr als einem kleinen Teil von Spenden des Publikums lebt, fällt unter RJ 650 oder RJk C2. Das ist der Fall, wenn das Geld freiwillig gegeben wird, wenn keine oder keine angemessene Gegenleistung gegenübersteht und wenn der Geber daraus keinen Anspruch auf Pflege oder Hilfe herleitet (RJk C1.107). Ein Musikverein, der Mitgliedsbeiträge erhebt, ist also nicht spendensammelnd; eine Stiftung, die von Haus zu Haus für die Forschung sammelt, schon.
Das Kapitel steht nicht für sich allein. Eine spendensammelnde Organisation wendet RJ 650 und RJ 640 gemeinsam an, und wo sie kollidieren, geht 650 vor; für den Lagebericht folgt sie nur 650 (RJ 650.102). Für die kleine Variante gilt dasselbe mit RJk C2 und C1. Titel 9 gilt formal nicht, wirkt aber über die Richtlinien weiter, außer den Abschnitten über Prüfung, Offenlegung, Größenbefreiungen, juristische Personen unterschiedlicher Art, Banken und Versicherer (RJ 650.102).
RJ 650 oder RJk C2: die Grenze von € 1.000.000
Eine spendensammelnde Organisation ist klein, wenn ihre Erträge, für die gesamte Gruppe zusammengerechnet, zwei Jahre in Folge unter € 1.000.000 bleiben (RJk C2.101). Die Grenze stammt aus der Anerkennungsregelung für gemeinnützige Organisationen und ist unabhängig von den Größenklassen des Titels 9. Bis 2025 lag sie bei € 500.000. Der Rat hob sie in RJ-Uiting 2025-1 für Berichtsjahre ab dem 1. Januar 2025 an, mit der Möglichkeit, sie bereits auf 2024 anzuwenden, auch bei den Vergleichszahlen (RJ 650.101a).
Das CBF ordnet anerkannte gemeinnützige Organisationen anhand der Summe der Erträge aus einem Jahresabschluss nach RJ 650 oder RJk C2 in Kategorien ein; eine Organisation wechselt erst dann die Kategorie, wenn sie zwei Jahre in Folge eine Grenze überschreitet. Für die ANBI-Veröffentlichung gilt eine andere Grenze: Eine spendensammelnde ANBI mit mehr als € 50.000 Erträgen ist eine große ANBI und verwendet das Standardformular der niederländischen Steuerverwaltung (Belastingdienst) oder den Erkenningspaspoort des CBF.
Das Modell in Kürze
| Bestandteil | RJ 650 (groß) | RJk C2 (klein) |
|---|---|---|
| Bilanz | Aktiva nach Liquidität; im Anhang je Posten, ob der Vermögensgegenstand dem Betrieb, unmittelbar dem Zweck oder der Anlage dient | Muster-Bilanz; die zweckbezogene Gliederung der Aktiva ist nicht vorgeschrieben |
| Rücklagen | Kontinuitätsrücklage, satzungsmäßige Rücklagen, zweckgebundene Rücklagen, Neubewertungsrücklage, sonstige Rücklagen | Zweckgebundene Rücklagen und sonstige Rücklagen |
| Fonds | Zweckgebundene Fonds, getrennt von den Rücklagen | Ebenso |
| Erträge | Eingeworbene Erträge nach Quelle: Privatpersonen, Unternehmen, Lotterieorganisationen, staatliche Zuschüsse, verbundene und andere Organisationen ohne Gewinnstreben; daneben Gegenleistungen und sonstige Erträge | Dieselben Quellen |
| Aufwendungen | Aufwendungen für jeden Zweck, Werbekosten, Kosten für Verwaltung und Administration | Ebenso |
| Aufteilung nach Kostenart | Verpflichtend nach dem Muster des Anhangs Ausgaben (Anlage 3) | Nicht vorgeschrieben |
| Werbekosten | Als Prozentsatz der eingeworbenen Erträge im Anhang | Kein Prozentsatz vorgeschrieben |
| Anlageergebnis | Zinsen, Dividenden, Kursergebnisse und Kosten einzeln | Saldo der Finanzerträge und -aufwendungen |
| Vergütung von Geschäftsführung und Aufsicht | Je Person, mit Stunden und Teilzeitprozentsatz | Ebenso, soweit zutreffend |
Alle Erträge stehen brutto in der Ertrags- und Aufwandsrechnung, und Kosten für die Einwerbung eines Ertrags sind Aufwendungen (RJ 650.311). Eine Ausnahme: Beim Verkauf von Artikeln zeigt die Organisation den Rohgewinn, mit Umsatz und Herstellungskosten im Anhang. Zahlt die Zielgruppe einen Eigenbeitrag, wird er sichtbar von den Aufwendungen abgezogen (RJ 650.316). Das Budget steht neben den tatsächlichen Zahlen, mit einer Analyse der Abweichungen.
Aufwendungen zurechnen: Zweck, Werbung und Verwaltung
Werbekosten sind alle Kosten, um irgendjemanden zu einer Spende zu bewegen. Kommunikation gehört dazu, es sei denn, es ist Aufklärung, die ein satzungsmäßiges Ziel verfolgt, auf Bewusstseinsbildung oder anderes Verhalten bei der Zielgruppe gerichtet ist und einer festen Politik folgt (RJ 650.323 und 650.324). Einen Brief, der aufklärt und um Geld bittet, dürfen Sie aufteilen. Verwaltung und Administration sind die übrigen internen Kosten.
Wie Sie zurechnen, steht im Anhang und ändert sich nicht von Jahr zu Jahr. Bei mehreren Zielen rechnen Sie je Hauptgruppe zu, abgestimmt auf die Satzung und darauf, was die Organisation bei der Einwerbung verspricht (RJ 650.320 und 650.321). Entfällt später ein Teil eines zugesagten Projektbeitrags, wird das sichtbar von den gewährten Beiträgen abgezogen (RJ 650.322).
Rücklagen und Fonds
- Alle Zuführungen und Entnahmen laufen über die Ergebnisverwendung. Eine Ausgabe aus einem Fonds ist also zunächst ein Aufwand (RJ 650.203).
- Eine Kontinuitätsrücklage deckt Risiken ab, damit die Organisation ihre Verpflichtungen auch in schlechten Jahren erfüllen kann. Wer sie bildet, nennt die gewünschte Höhe und die Annahmen (RJ 650.306).
- Eine Rücklage für die Finanzierung von Aktiva bindet Eigenmittel, die in Gebäuden oder Ausstattung stecken (RJ 650.308).
- Eine Spende, die nur verwaltet werden darf und deren Ertrag dem Zweck zugutekommt, ist ein zweckgebundener Fonds.
- Bringt eine Aktion mehr ein, als der Zweck braucht, oder entfällt die Zweckbindung einer Spende, meldet die Organisation das in dem Jahr, in dem es sich zeigt, und der Mehrbetrag geht in die sonstigen Rücklagen oder, auf Beschluss der Geschäftsführung, in eine zweckgebundene Rücklage (RJ 650.310).
- Eine Investition aus einer Sonderaktion wird aktiviert; der Erlös geht in einen zweckgebundenen Fonds, der mit der Abschreibung aufgelöst wird (RJ 650.201).
Fallbeispiel: Stichting Waterputten Sahel
Die Stichting Waterputten Sahel (fiktiv) baut Brunnen in Westafrika und hält Aufklärungsvorträge an niederländischen Schulen. Ihre Erträge betrugen € 1.620.000 im Jahr 2025 und € 1.840.000 im Jahr 2026: zwei Jahre über der Grenze, also RJ 650.
| Erträge und Aufwendungen 2026 im Modell von RJ 650 | Betrag |
|---|---|
| Privatpersonen: Spenden und Schenkungen € 820.000, Nachlässe € 230.000, Sammlungen € 100.000 | € 1.150.000 |
| Unternehmen | € 260.000 |
| Lotterieorganisationen | € 300.000 |
| Schwesterorganisation in Belgien | € 80.000 |
| Summe der eingeworbenen Erträge | € 1.790.000 |
| Verkauf Kalender: Umsatz € 70.000 abzüglich Herstellungskosten € 20.000 | € 50.000 |
| Summe der Erträge | € 1.840.000 |
| Ausgaben für das Ziel Brunnen | − € 1.210.000 |
| Ausgaben für das Ziel Aufklärung | − € 110.000 |
| Werbekosten | − € 290.000 |
| Kosten für Verwaltung und Administration | − € 150.000 |
| Saldo vor Finanzerträgen und -aufwendungen | € 80.000 |
| Zinsen € 6.000, Kursergebnis € 14.000, Verwaltungskosten Geldanlagen − € 4.000 | € 16.000 |
| Saldo der Erträge und Aufwendungen | € 96.000 |
| Zuführung zur Kontinuitätsrücklage / zum zweckgebundenen Fonds Mali / zu den sonstigen Rücklagen | € 40.000 / € 45.000 / € 11.000 |
Die Werbekosten betragen € 290.000 / € 1.790.000 = 16,2% der eingeworbenen Erträge; diese Quote steht im Anhang (RJ 650.326). Die Personalkosten von € 420.000 verteilt die Stiftung im Muster des Anhangs Ausgaben: € 180.000 Brunnen, € 60.000 Aufklärung, € 100.000 Werbung und € 80.000 Verwaltung. Der zweckgebundene Fonds Mali enthält Spenden, die Spender für eine Region gaben und die Ende 2026 noch nicht ausgegeben waren.
Angenommen, eine Aktion für das Dorf Kaya brachte € 130.000 ein und der Brunnen kostete € 105.000. Dann meldet die Stiftung 2026, dass € 25.000 übrig sind, und dieser Betrag geht in die sonstigen Rücklagen, es sei denn, die Geschäftsführung macht daraus eine zweckgebundene Rücklage. Wäre die Stiftung 2025 und 2026 unter € 1.000.000 geblieben, hätte sie RJk C2 befolgt: ohne verpflichtende Aufteilung nach Kostenart, ohne vorgeschriebene Werbequote und mit einfacheren Rücklagen.
Lagebericht
Weil die Zahlen nur einen Teil der Geschichte erzählen, wiegt der Lagebericht schwer. RJ 650.404 bis 650.416 fragen unter anderem nach Mission und Struktur, wer leitet und beaufsichtigt, was von den Zielen erreicht wurde, dem gewünschten und tatsächlichen Verhältnis zwischen Zweckausgaben, Werbung und Verwaltung, der Politik für Rücklagen und Geldanlagen, den größten Risiken und dem Budget für das kommende Jahr. Ohne Aufsichtsrat beschreibt die Geschäftsführung, wie die Aufsicht geregelt ist.
Änderungen für die Geschäftsjahre 2025, 2026 und 2027
- Geschäftsjahr 2025: Grenze von € 1.000.000 für RJk C2 (RJ-Uiting 2025-1); die Überarbeitung von 2024 zu Erträgen und Lagebericht (RJ-Uitingen 2024-8 bis 2024-10, endgültig in 2024-19) gilt.
- Geschäftsjahr 2026: RJ 650 in der Fassung von 2025; inhaltlich gleich wie 2025 für die Punkte auf dieser Seite.
- Geschäftsjahr 2027: Die besonderen Bestimmungen von 650 und C2 gehen ausdrücklich den anderen Kapiteln vor (RJ-Uiting 2026-5A und 5B). Gegenüber der Ausgabe für 2025 sagt C2 jetzt auch, dass Zuschüsse anderer Stellen als des Staates analog zu RJk B17 bilanziert werden.
Passt Jaarrekening.io für eine gemeinnützige Organisation?
Nein, nicht für den Jahresabschluss. Das Modell von RJ 650 und RJk C2, mit Erträgen nach Quelle und Ausgaben nach Zweck, erstellt Jaarrekening.io nicht; wer beim Anlegen einer Stiftung Spendenwerbung wählt, gelangt nicht auf die Jahresabschluss-Route. Die Buchhaltung der Stiftung können Sie dagegen in der App führen. Die praktischen Schritte für die ANBI-Veröffentlichung stehen unter Jahresabschluss gemeinnützige Organisation.
Quellen
- RJ-Uiting 2025-1: Erhöhung des Grenzbetrags für kleine spendensammelnde Organisationen (rjnet.nl)
- RJ-Uiting 2024-19: überarbeitete Absätze für gemeinnützige Organisationen und Organisationen ohne Gewinnstreben
- RJ-Uiting 2026-5A: Vorrang der besonderen Bestimmungen von RJ 640 und 650
- CBF: Beschluss zur Kategorieneinteilung der Anerkennungsregelung
- Belastingdienst: Angaben einer ANBI veröffentlichen (Standardformular große ANBI)
- Art. 2:10 BW: Bilanz und Ertrags- und Aufwandsrechnung
Häufige Fragen
Wann darf eine gemeinnützige Organisation RJk C2 statt RJ 650 anwenden?
Wenn die Erträge der Organisation, einschließlich der Konzernteile, zwei Jahre in Folge unter € 1.000.000 bleiben (RJk C2.101). Diese Grenze gilt für Berichtsjahre ab dem 1. Januar 2025 und darf bereits auf 2024 angewendet werden.
Wie berechnet man die Werbekostenquote?
Teilen Sie die Werbekosten durch die Summe der eingeworbenen Erträge. Erträge aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen und sonstige Erträge zählen im Nenner nicht mit. RJ 650.326 verlangt die Quote im Anhang; RJk C2 schreibt sie nicht vor.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kontinuitätsrücklage und einem zweckgebundenen Fonds?
Eine Kontinuitätsrücklage bildet die Geschäftsführung selbst, um Rückschläge aufzufangen; sie nennt dabei die gewünschte Höhe. Ein zweckgebundener Fonds entsteht, weil ein Geber das Geld an einen engeren Zweck gebunden hat; die Geschäftsführung kann diese Bindung nicht aufheben.
Zählt Aufklärungsarbeit als Ausgabe für den satzungsgemäßen Zweck?
Nur wenn Aufklärung ein satzungsmäßiges Ziel ist, auf Bewusstseinsbildung oder Verhaltensänderung bei der Zielgruppe gerichtet ist und einer einheitlichen Politik folgt. Kommunikation zur Mittelbeschaffung sind Werbekosten; gemischte Aktivitäten dürfen Sie aufteilen (RJ 650.323 bis 650.325).
Muss eine spendensammelnde Stiftung bei der KVK hinterlegen?
Meistens nicht. Die Hinterlegung folgt aus Titel 9, der für eine Stiftung nur gilt, wenn ihr Unternehmen zwei Jahre in Folge die Umsatzgrenze von Art. 2:360 Abs. 3 BW erreicht. Eine ANBI (gemeinnützige Einrichtung) veröffentlicht ihre Finanzberichterstattung allerdings binnen sechs Monaten im Internet.
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Eine Stiftung mit Unternehmen?
Fällt Ihre Stiftung unter Art. 2:360 Abs. 3 BW, folgt sie in Jaarrekening.io der gewöhnlichen Jahresabschluss-Route. Ein Konto legen Sie selbst an.
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