Richtlinien (RJ)

RJ 650 und RJk C2: der Jahresabschluss einer spendensammelnden Organisation

Eine gemeinnützige Organisation legt gegenüber ihren Spendern Rechenschaft ab. RJ 650 gibt dafür eine feste Gliederung vor: woher das Geld kam, wofür es ausgegeben wurde und was noch vorhanden ist.

✓ RJ 650 und RJk C2 je Geschäftsjahr erklärt ✓ Buchhaltung für Stiftungen in der App; kein Jahresabschluss nach RJ 650

Die kurze Antwort

RJ 650 gilt für niederländische spendensammelnde Organisationen mit Gesamterträgen von € 1.000.000 oder mehr; darunter folgt die Organisation RJk C2, wenn die Erträge zwei Jahre in Folge unter dieser Grenze bleiben. Beide schreiben ein Modell vor: eingeworbene Erträge nach Quelle, Aufwendungen aufgeteilt nach Zweck, Werbung und Verwaltung sowie Rücklagen und Fonds getrennt. Dazu gilt RJ 640 oder RJk C1.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

SpendensammelndPrivate Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, die für ihren Zweck neben anderen Quellen Geld beim Publikum einwirbt
Grenze RJk C2Gesamterträge auf konsolidierter Basis zwei Jahre in Folge unter € 1.000.000 (Geschäftsjahre ab 2025, bereits ab 2024 anwendbar)
Herkunft der GrenzeAnerkennungsregelung für gemeinnützige Organisationen (CBF); keine mittlere Kategorie
GesetzKeine eigene gesetzliche Regelung; Art. 2:10 BW für jede Stiftung
FassungFür das Geschäftsjahr 2027: RJ 650 (geändert 2026) und C2 aus der RJk-Ausgabe 2027

Wer spendensammelnd ist

Eine Organisation, die zu mehr als einem kleinen Teil von Spenden des Publikums lebt, fällt unter RJ 650 oder RJk C2. Das ist der Fall, wenn das Geld freiwillig gegeben wird, wenn keine oder keine angemessene Gegenleistung gegenübersteht und wenn der Geber daraus keinen Anspruch auf Pflege oder Hilfe herleitet (RJk C1.107). Ein Musikverein, der Mitgliedsbeiträge erhebt, ist also nicht spendensammelnd; eine Stiftung, die von Haus zu Haus für die Forschung sammelt, schon.

Das Kapitel steht nicht für sich allein. Eine spendensammelnde Organisation wendet RJ 650 und RJ 640 gemeinsam an, und wo sie kollidieren, geht 650 vor; für den Lagebericht folgt sie nur 650 (RJ 650.102). Für die kleine Variante gilt dasselbe mit RJk C2 und C1. Titel 9 gilt formal nicht, wirkt aber über die Richtlinien weiter, außer den Abschnitten über Prüfung, Offenlegung, Größenbefreiungen, juristische Personen unterschiedlicher Art, Banken und Versicherer (RJ 650.102).

RJ 650 oder RJk C2: die Grenze von € 1.000.000

Eine spendensammelnde Organisation ist klein, wenn ihre Erträge, für die gesamte Gruppe zusammengerechnet, zwei Jahre in Folge unter € 1.000.000 bleiben (RJk C2.101). Die Grenze stammt aus der Anerkennungsregelung für gemeinnützige Organisationen und ist unabhängig von den Größenklassen des Titels 9. Bis 2025 lag sie bei € 500.000. Der Rat hob sie in RJ-Uiting 2025-1 für Berichtsjahre ab dem 1. Januar 2025 an, mit der Möglichkeit, sie bereits auf 2024 anzuwenden, auch bei den Vergleichszahlen (RJ 650.101a).

Das CBF ordnet anerkannte gemeinnützige Organisationen anhand der Summe der Erträge aus einem Jahresabschluss nach RJ 650 oder RJk C2 in Kategorien ein; eine Organisation wechselt erst dann die Kategorie, wenn sie zwei Jahre in Folge eine Grenze überschreitet. Für die ANBI-Veröffentlichung gilt eine andere Grenze: Eine spendensammelnde ANBI mit mehr als € 50.000 Erträgen ist eine große ANBI und verwendet das Standardformular der niederländischen Steuerverwaltung (Belastingdienst) oder den Erkenningspaspoort des CBF.

Das Modell in Kürze

BestandteilRJ 650 (groß)RJk C2 (klein)
BilanzAktiva nach Liquidität; im Anhang je Posten, ob der Vermögensgegenstand dem Betrieb, unmittelbar dem Zweck oder der Anlage dientMuster-Bilanz; die zweckbezogene Gliederung der Aktiva ist nicht vorgeschrieben
RücklagenKontinuitätsrücklage, satzungsmäßige Rücklagen, zweckgebundene Rücklagen, Neubewertungsrücklage, sonstige RücklagenZweckgebundene Rücklagen und sonstige Rücklagen
FondsZweckgebundene Fonds, getrennt von den RücklagenEbenso
ErträgeEingeworbene Erträge nach Quelle: Privatpersonen, Unternehmen, Lotterieorganisationen, staatliche Zuschüsse, verbundene und andere Organisationen ohne Gewinnstreben; daneben Gegenleistungen und sonstige ErträgeDieselben Quellen
AufwendungenAufwendungen für jeden Zweck, Werbekosten, Kosten für Verwaltung und AdministrationEbenso
Aufteilung nach KostenartVerpflichtend nach dem Muster des Anhangs Ausgaben (Anlage 3)Nicht vorgeschrieben
WerbekostenAls Prozentsatz der eingeworbenen Erträge im AnhangKein Prozentsatz vorgeschrieben
AnlageergebnisZinsen, Dividenden, Kursergebnisse und Kosten einzelnSaldo der Finanzerträge und -aufwendungen
Vergütung von Geschäftsführung und AufsichtJe Person, mit Stunden und TeilzeitprozentsatzEbenso, soweit zutreffend

Alle Erträge stehen brutto in der Ertrags- und Aufwandsrechnung, und Kosten für die Einwerbung eines Ertrags sind Aufwendungen (RJ 650.311). Eine Ausnahme: Beim Verkauf von Artikeln zeigt die Organisation den Rohgewinn, mit Umsatz und Herstellungskosten im Anhang. Zahlt die Zielgruppe einen Eigenbeitrag, wird er sichtbar von den Aufwendungen abgezogen (RJ 650.316). Das Budget steht neben den tatsächlichen Zahlen, mit einer Analyse der Abweichungen.

Aufwendungen zurechnen: Zweck, Werbung und Verwaltung

Werbekosten sind alle Kosten, um irgendjemanden zu einer Spende zu bewegen. Kommunikation gehört dazu, es sei denn, es ist Aufklärung, die ein satzungsmäßiges Ziel verfolgt, auf Bewusstseinsbildung oder anderes Verhalten bei der Zielgruppe gerichtet ist und einer festen Politik folgt (RJ 650.323 und 650.324). Einen Brief, der aufklärt und um Geld bittet, dürfen Sie aufteilen. Verwaltung und Administration sind die übrigen internen Kosten.

Wie Sie zurechnen, steht im Anhang und ändert sich nicht von Jahr zu Jahr. Bei mehreren Zielen rechnen Sie je Hauptgruppe zu, abgestimmt auf die Satzung und darauf, was die Organisation bei der Einwerbung verspricht (RJ 650.320 und 650.321). Entfällt später ein Teil eines zugesagten Projektbeitrags, wird das sichtbar von den gewährten Beiträgen abgezogen (RJ 650.322).

Rücklagen und Fonds

  • Alle Zuführungen und Entnahmen laufen über die Ergebnisverwendung. Eine Ausgabe aus einem Fonds ist also zunächst ein Aufwand (RJ 650.203).
  • Eine Kontinuitätsrücklage deckt Risiken ab, damit die Organisation ihre Verpflichtungen auch in schlechten Jahren erfüllen kann. Wer sie bildet, nennt die gewünschte Höhe und die Annahmen (RJ 650.306).
  • Eine Rücklage für die Finanzierung von Aktiva bindet Eigenmittel, die in Gebäuden oder Ausstattung stecken (RJ 650.308).
  • Eine Spende, die nur verwaltet werden darf und deren Ertrag dem Zweck zugutekommt, ist ein zweckgebundener Fonds.
  • Bringt eine Aktion mehr ein, als der Zweck braucht, oder entfällt die Zweckbindung einer Spende, meldet die Organisation das in dem Jahr, in dem es sich zeigt, und der Mehrbetrag geht in die sonstigen Rücklagen oder, auf Beschluss der Geschäftsführung, in eine zweckgebundene Rücklage (RJ 650.310).
  • Eine Investition aus einer Sonderaktion wird aktiviert; der Erlös geht in einen zweckgebundenen Fonds, der mit der Abschreibung aufgelöst wird (RJ 650.201).

Fallbeispiel: Stichting Waterputten Sahel

Die Stichting Waterputten Sahel (fiktiv) baut Brunnen in Westafrika und hält Aufklärungsvorträge an niederländischen Schulen. Ihre Erträge betrugen € 1.620.000 im Jahr 2025 und € 1.840.000 im Jahr 2026: zwei Jahre über der Grenze, also RJ 650.

Erträge und Aufwendungen 2026 im Modell von RJ 650Betrag
Privatpersonen: Spenden und Schenkungen € 820.000, Nachlässe € 230.000, Sammlungen € 100.000€ 1.150.000
Unternehmen€ 260.000
Lotterieorganisationen€ 300.000
Schwesterorganisation in Belgien€ 80.000
Summe der eingeworbenen Erträge€ 1.790.000
Verkauf Kalender: Umsatz € 70.000 abzüglich Herstellungskosten € 20.000€ 50.000
Summe der Erträge€ 1.840.000
Ausgaben für das Ziel Brunnen− € 1.210.000
Ausgaben für das Ziel Aufklärung− € 110.000
Werbekosten− € 290.000
Kosten für Verwaltung und Administration− € 150.000
Saldo vor Finanzerträgen und -aufwendungen€ 80.000
Zinsen € 6.000, Kursergebnis € 14.000, Verwaltungskosten Geldanlagen − € 4.000€ 16.000
Saldo der Erträge und Aufwendungen€ 96.000
Zuführung zur Kontinuitätsrücklage / zum zweckgebundenen Fonds Mali / zu den sonstigen Rücklagen€ 40.000 / € 45.000 / € 11.000

Die Werbekosten betragen € 290.000 / € 1.790.000 = 16,2% der eingeworbenen Erträge; diese Quote steht im Anhang (RJ 650.326). Die Personalkosten von € 420.000 verteilt die Stiftung im Muster des Anhangs Ausgaben: € 180.000 Brunnen, € 60.000 Aufklärung, € 100.000 Werbung und € 80.000 Verwaltung. Der zweckgebundene Fonds Mali enthält Spenden, die Spender für eine Region gaben und die Ende 2026 noch nicht ausgegeben waren.

Angenommen, eine Aktion für das Dorf Kaya brachte € 130.000 ein und der Brunnen kostete € 105.000. Dann meldet die Stiftung 2026, dass € 25.000 übrig sind, und dieser Betrag geht in die sonstigen Rücklagen, es sei denn, die Geschäftsführung macht daraus eine zweckgebundene Rücklage. Wäre die Stiftung 2025 und 2026 unter € 1.000.000 geblieben, hätte sie RJk C2 befolgt: ohne verpflichtende Aufteilung nach Kostenart, ohne vorgeschriebene Werbequote und mit einfacheren Rücklagen.

Lagebericht

Weil die Zahlen nur einen Teil der Geschichte erzählen, wiegt der Lagebericht schwer. RJ 650.404 bis 650.416 fragen unter anderem nach Mission und Struktur, wer leitet und beaufsichtigt, was von den Zielen erreicht wurde, dem gewünschten und tatsächlichen Verhältnis zwischen Zweckausgaben, Werbung und Verwaltung, der Politik für Rücklagen und Geldanlagen, den größten Risiken und dem Budget für das kommende Jahr. Ohne Aufsichtsrat beschreibt die Geschäftsführung, wie die Aufsicht geregelt ist.

Änderungen für die Geschäftsjahre 2025, 2026 und 2027

  • Geschäftsjahr 2025: Grenze von € 1.000.000 für RJk C2 (RJ-Uiting 2025-1); die Überarbeitung von 2024 zu Erträgen und Lagebericht (RJ-Uitingen 2024-8 bis 2024-10, endgültig in 2024-19) gilt.
  • Geschäftsjahr 2026: RJ 650 in der Fassung von 2025; inhaltlich gleich wie 2025 für die Punkte auf dieser Seite.
  • Geschäftsjahr 2027: Die besonderen Bestimmungen von 650 und C2 gehen ausdrücklich den anderen Kapiteln vor (RJ-Uiting 2026-5A und 5B). Gegenüber der Ausgabe für 2025 sagt C2 jetzt auch, dass Zuschüsse anderer Stellen als des Staates analog zu RJk B17 bilanziert werden.

Passt Jaarrekening.io für eine gemeinnützige Organisation?

Nein, nicht für den Jahresabschluss. Das Modell von RJ 650 und RJk C2, mit Erträgen nach Quelle und Ausgaben nach Zweck, erstellt Jaarrekening.io nicht; wer beim Anlegen einer Stiftung Spendenwerbung wählt, gelangt nicht auf die Jahresabschluss-Route. Die Buchhaltung der Stiftung können Sie dagegen in der App führen. Die praktischen Schritte für die ANBI-Veröffentlichung stehen unter Jahresabschluss gemeinnützige Organisation.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Accountant. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleibt die Geschäftsführung verantwortlich.

Häufige Fragen

Wann darf eine gemeinnützige Organisation RJk C2 statt RJ 650 anwenden?

Wenn die Erträge der Organisation, einschließlich der Konzernteile, zwei Jahre in Folge unter € 1.000.000 bleiben (RJk C2.101). Diese Grenze gilt für Berichtsjahre ab dem 1. Januar 2025 und darf bereits auf 2024 angewendet werden.

Wie berechnet man die Werbekostenquote?

Teilen Sie die Werbekosten durch die Summe der eingeworbenen Erträge. Erträge aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen und sonstige Erträge zählen im Nenner nicht mit. RJ 650.326 verlangt die Quote im Anhang; RJk C2 schreibt sie nicht vor.

Was ist der Unterschied zwischen einer Kontinuitätsrücklage und einem zweckgebundenen Fonds?

Eine Kontinuitätsrücklage bildet die Geschäftsführung selbst, um Rückschläge aufzufangen; sie nennt dabei die gewünschte Höhe. Ein zweckgebundener Fonds entsteht, weil ein Geber das Geld an einen engeren Zweck gebunden hat; die Geschäftsführung kann diese Bindung nicht aufheben.

Zählt Aufklärungsarbeit als Ausgabe für den satzungsgemäßen Zweck?

Nur wenn Aufklärung ein satzungsmäßiges Ziel ist, auf Bewusstseinsbildung oder Verhaltensänderung bei der Zielgruppe gerichtet ist und einer einheitlichen Politik folgt. Kommunikation zur Mittelbeschaffung sind Werbekosten; gemischte Aktivitäten dürfen Sie aufteilen (RJ 650.323 bis 650.325).

Muss eine spendensammelnde Stiftung bei der KVK hinterlegen?

Meistens nicht. Die Hinterlegung folgt aus Titel 9, der für eine Stiftung nur gilt, wenn ihr Unternehmen zwei Jahre in Folge die Umsatzgrenze von Art. 2:360 Abs. 3 BW erreicht. Eine ANBI (gemeinnützige Einrichtung) veröffentlicht ihre Finanzberichterstattung allerdings binnen sechs Monaten im Internet.

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Eine Stiftung mit Unternehmen?

Fällt Ihre Stiftung unter Art. 2:360 Abs. 3 BW, folgt sie in Jaarrekening.io der gewöhnlichen Jahresabschluss-Route. Ein Konto legen Sie selbst an.

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