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Offenlegungsunterlagen-Vorlage: was Sie je Größenklasse hinterlegen

Die beschränkte Bilanz einer Kleinst-BV und die verkürzte Bilanz mit Anhang einer kleinen BV, ausgefüllt mit denselben Zahlen, damit Sie sehen, was öffentlich wird und was nicht.

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Die kurze Antwort

Offenlegungsunterlagen sind die Unterlagen, die Sie bei der KVK (niederländische Handelskammer) hinterlegen. Sie sind kürzer als der Jahresabschluss, den die Geschäftsführung aufstellt: Eine Kleinst-juristische Person hinterlegt nur eine beschränkte Bilanz, eine kleine juristische Person eine beschränkte Bilanz mit Anhang. Unten stehen beide als ausgefülltes Muster, mit den Unterschieden für mittelgroß und groß.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

FristBinnen acht Tagen nach der Feststellung (Art. 2:394 Abs. 1 BW)
Spätestes DatumZwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (Art. 2:394 Abs. 3 BW)
Noch nicht festgestelltZwei Monate nach der Aufstellungsfrist hinterlegt die Geschäftsführung den aufgestellten Jahresabschluss, mit diesem Vermerk (Art. 2:394 Abs. 2 BW)
Immer angebenDen Tag der Feststellung

Das Beispiel: Zeilmakerij De Kreek B.V.

Zeilmakerij De Kreek B.V. ist eine fiktive Werkstatt mit vier Arbeitnehmern und € 183.700 Aktiva: eine Kleinst-juristische Person. Um den Unterschied zu zeigen, steht darunter dieselbe Bilanz in der Form, die eine kleine juristische Person hinterlegt.

Die Muster stehen als Tabelle auf der Seite; eine Datei liefern wir nicht dazu.

Muster Kleinst: die beschränkte Bilanz

Bilanz31-12-2025 (€)31-12-2024 (€)
Anlagevermögen62.40058.100
Umlaufvermögen121.300104.700
Summe Aktiva183.700162.800
Eigenkapital96.25081.900
Rückstellungen4.0004.000
Verbindlichkeiten83.45076.900
davon mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr51.45040.900
davon mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr32.00036.000
Summe Passiva183.700162.800

Das sind die Posten nach Art. 2:395a Abs. 4 BW. Unter der Bilanz vermerkt De Kreek, dass bei den sonstigen Betriebskosten keine Abgrenzungsposten aufgenommen sind, wenn das so ist (Abs. 3); eine NV ergänzt Angaben zu eigenen Aktien. Sonst geht nichts mit: keine Gewinn- und Verlustrechnung und kein Anhang (Abs. 6 und 8).

Muster klein: verkürzte Bilanz mit Anhang

Bilanz vor Ergebnisverwendung31-12-2025 (€)
Anlagevermögen62.400
Sachanlagen58.400
Finanzanlagen4.000
Umlaufvermögen121.300
Vorräte37.800
Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzung49.200
Liquide Mittel34.300
Summe Aktiva183.700
Eigenkapital96.250
Eingezahltes und eingefordertes Kapital1.000
Sonstige Rücklagen80.900
Unverteilter Gewinn14.350
Rückstellungen4.000
Langfristige Verbindlichkeiten32.000
Kurzfristige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung51.450
Summe Passiva183.700

Zu dieser Bilanz gehört der Anhang einer kleinen juristischen Person: die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der Teil der Verbindlichkeiten, der länger als ein und länger als fünf Jahre läuft, die bestellten Sicherheiten, die Verpflichtungen außerhalb der Bilanz und die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer. Die Gewinn- und Verlustrechnung bleibt intern, und die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag dürfen in der öffentlichen Fassung fehlen (Art. 2:396 Abs. 8 BW).

Vom aufgestellten Jahresabschluss zu den Offenlegungsunterlagen

  1. Bestimmen Sie die Größenklasse an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen.
  2. Legen Sie in Ihrer Tabellenkalkulation ein Blatt Offenlegung an, das nur auf das Blatt Bilanz verweist. Tippen Sie keine Beträge ab.
  3. Fassen Sie die Zeilen auf die Ebene Ihrer Klasse zusammen und lassen Sie weg, was nicht öffentlich sein muss.
  4. Kontrolle 1: Summe Aktiva der Offenlegungsunterlagen minus Summe Aktiva der festgestellten Bilanz ist null.
  5. Kontrolle 2: dasselbe für das Eigenkapital. Im Beispiel: 1.000 plus 80.900 plus 14.350 ist 96.250.
  6. Kontrolle 3: Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr plus Verbindlichkeiten über einem Jahr ergibt die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten: 51.450 plus 32.000 ist 83.450.
  7. Geben Sie den Tag der Feststellung an und reichen Sie ein nach der Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Hinterlegung.

Was je Größenklasse öffentlich wird

KlasseÖffentlichBleibt intern
KleinstNicht mehr als die beschränkte Bilanz (Art. 2:395a Abs. 8 BW)Gewinn- und Verlustrechnung und alles Übrige
KleinDie beschränkte Bilanz und der AnhangGewinn- und Verlustrechnung; Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
MittelgroßBilanz und Anhang mit weniger Aufgliederung, Gewinn- und Verlustrechnung ab dem Bruttobetriebsergebnis, Lagebericht und sonstige Angaben (Art. 2:397 Abs. 3 und 5 BW)Einige sonstige Angaben (Art. 2:397 Abs. 7 BW)
GroßDer vollständige Jahresabschluss, der Lagebericht und die sonstigen Angaben (Art. 2:394 Abs. 1 und 4 BW)Nichts

Fehler bei Offenlegungsunterlagen

  • Den aufgestellten Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung hinterlegen, obwohl die Klasse das nicht verlangt. Das Gesetz lässt hinterlegte Unterlagen sieben Jahre aufbewahren (Art. 2:394 Abs. 6 BW).
  • Beträge umgruppieren oder runden, sodass die Offenlegungsbilanz nicht mehr zur festgestellten Bilanz aufgeht.
  • Bei einer Kleinst-BV die Aufteilung der Verbindlichkeiten nach Laufzeit weglassen.
  • Den Tag der Feststellung vergessen.
  • Mit der Hinterlegung warten, weil die Gesellschafter noch nicht beschlossen haben, bis über das späteste Datum hinaus.

Offenlegungsunterlagen in Jaarrekening.io

Jaarrekening.io leitet aus dem Jahresabschluss, aufgebaut aus Ihrer XAF-Auditfile oder Summen- und Saldenliste, eine Offenlegungsfassung ab, die auf das beschränkt ist, was Ihre Größenklasse öffentlich machen muss, und überwacht die Fristen. Die Software versendet nichts an die KVK. Für jede Größenklasse kann sie für die Geschäftsjahre 2023–2026 eine XBRL-Datei als Validierungskandidat erstellen; lassen Sie diese vor der Verwendung extern prüfen. Die einer großen juristischen Person reicht der Accountant mit SBR-Software ein. Registrieren können Sie sich über Kostenlos starten.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung oder Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleiben in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Muss eine Kleinst-BV die Gewinn- und Verlustrechnung hinterlegen?

Nein. Die Hinterlegungspflicht nach Art. 2:394 BW gilt für eine Kleinst-juristische Person nur für die beschränkte Bilanz (Art. 2:395a Abs. 8 BW). Die Gewinn- und Verlustrechnung stellen Sie dennoch für die Gesellschafterversammlung auf.

Darf eine kleine BV freiwillig den vollständigen Jahresabschluss hinterlegen?

Das ist zulässig: Die Befreiungen sind ein Recht, keine Pflicht. Bedenken Sie aber, dass Umsatz, Marge und Personalkosten damit für jedermann abrufbar werden.

Was hinterlege ich, wenn der Jahresabschluss noch nicht festgestellt ist?

Ist er zwei Monate nach Ablauf der Aufstellungsfrist noch nicht festgestellt, macht die Geschäftsführung den aufgestellten Jahresabschluss unverzüglich öffentlich und vermerkt darauf, dass er noch nicht festgestellt ist (Art. 2:394 Abs. 2 BW).

Müssen die Offenlegungsunterlagen unterzeichnet sein?

Das Originalexemplar des Jahresabschlusses wird unterzeichnet. Auf anderen Exemplaren genügen die Namen der Unterzeichner; fehlt auf dem Original eine Unterschrift, geben Sie den Grund an (Art. 15 Besluit modellen jaarrekening).

Ändert sich die Klasse sofort, wenn ich in einem Jahr eine Grenze überschreite?

Nein. Das Gesetz betrachtet zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage. Erst wenn Sie zweimal hintereinander die Kriterien einer anderen Klasse erfüllen, ändert sich, was Sie hinterlegen. Für eine neue juristische Person zählt der erste Bilanzstichtag (Art. 2:398 Abs. 1 BW).

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