Frage und Antwort

Woraus besteht ein niederländischer Jahresabschluss?

Drei Bestandteile und eine Reihe von Dokumenten, die oft dafür gehalten werden. Was das Gesetz einen Jahresabschluss nennt und was je Größenklasse dabei herauskommt.

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Die kurze Antwort

Ein niederländischer Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang (Art. 2:361 Abs. 1 BW). Der Lagebericht und die sonstigen Angaben gehören nicht dazu, werden aber, wo erforderlich, gleichzeitig hinterlegt. Kleinst-Rechtspersonen legen eine beschränkte Bilanz offen; kleine Rechtspersonen die Bilanz mit Anhang, ohne Gewinn- und Verlustrechnung.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

GesetzArt. 2:361 Abs. 1 BW: Der Einzelabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Anhang
Nicht dabeiLagebericht (Art. 2:391 BW), sonstige Angaben (Art. 2:392 BW) und Bestätigungsvermerk (nur bei einer Prüfung)
Stiftung, Verein, GenossenschaftGenossenschaften sowie Stiftungen und Vereine unter Art. 2:360 Abs. 3: eine Betriebsrechnung statt der Gewinn- und Verlustrechnung, wenn das dem Einblick dient (Art. 2:361 Abs. 2 BW)
KonzernNeben dem Einzelabschluss auch ein Konzernabschluss, wenn die juristische Person ihn aufstellt

Die drei Bestandteile

Unter Jahresabschluss versteht man: den Einzelabschluss, der aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Anhang besteht, und den Konzernabschluss, wenn die juristische Person einen Konzernabschluss aufstellt.

Art. 2:361 Abs. 1 BW, gültig ab 1. Juli 2026 (nichtamtliche Übersetzung)
  • Die Bilanz gibt die Höhe und Zusammensetzung des Vermögens am Bilanzstichtag wieder: was die juristische Person hat (Aktiva) und womit das finanziert ist (Eigenkapital und Verbindlichkeiten).
  • Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt, wie das Ergebnis des Geschäftsjahres aus Erträgen und Aufwendungen entstanden ist. Für Genossenschaften, Stiftungen und Vereine unter Art. 2:360 Abs. 3 heißt sie Betriebsrechnung, wenn das dem Einblick dient.
  • Der Anhang beschreibt die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, schlüsselt Posten auf und enthält die Angaben, die das Gesetz vorschreibt, etwa die Zahl der Arbeitnehmer, die Vergütung der Geschäftsführer und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Zusammen müssen sie einen solchen Einblick geben, dass ein verantwortbares Urteil über Vermögen und Ergebnis gebildet werden kann (Art. 2:362 Abs. 1 BW). Siehe welchen Anforderungen ein Jahresabschluss genügen muss.

Was je Größenklasse hinzukommt oder entfällt

KlasseVon der Geschäftsführung aufgestelltÖffentlich (hinterlegt)Zusätzliches
Kleinst (Bilanzsumme ≤ € 450.000, Umsatz ≤ € 900.000, < 10 Arbeitnehmer)Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in beschränkter Form; kein Anhang, einige Angaben unter der Bilanz (Art. 2:395a BW)Die beschränkte Bilanz mit den AngabenKein Lagebericht, keine Prüfung
Klein (≤ € 7,5 Mio., ≤ € 15 Mio., < 50)Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ein beschränkter Anhang (Art. 2:396 BW)Bilanz mit Anhang, ohne Gewinn- und Verlustrechnung (Art. 2:396 Abs. 8 BW)Kein Lagebericht, keine Prüfung
Mittelgroß (≤ € 25 Mio., ≤ € 50 Mio., < 250)Vollständiger JahresabschlussBilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, etwas vereinfacht (Art. 2:397 BW)Lagebericht, sonstige Angaben und Bestätigungsvermerk
GroßVollständiger JahresabschlussVollständiger JahresabschlussLagebericht, sonstige Angaben, Bestätigungsvermerk

Die Grenzen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, und eine juristische Person fällt in eine Klasse, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt. Das Gesetz regelt das in Art. 2:395a bis 2:397 BW; eine Erläuterung steht unter wann werde ich eine kleine Rechtsperson.

Was oft mit dem Jahresabschluss verwechselt wird

  • Der Lagebericht (Art. 2:391 BW) ist ein gesondertes Dokument über den Geschäftsgang und die Erwartungen. Er gehört nicht zum Jahresabschluss, wird aber zusammen mit ihm hinterlegt. Siehe Unterschied zwischen Jahresabschluss und Jahresbericht.
  • Die sonstigen Angaben (Art. 2:392 BW), etwa die satzungsmäßige Regelung zur Ergebnisverwendung und der Bestätigungsvermerk.
  • Die Steuererklärung nimmt den Jahresabschluss als Ausgangspunkt, ist aber ein anderes Dokument.
  • Eine Kapitalflussrechnung ist nicht für jede juristische Person verpflichtend; siehe muss ich eine Kapitalflussrechnung aufstellen.

Fallbeispiel: zwei BVs, zwei Jahresabschlüsse

Die Studio Kustlicht BV ist Kleinst: Bilanzsumme € 310.000, Nettoumsatz € 540.000, 4 Arbeitnehmer. Sie stellt eine beschränkte Bilanz auf, mit den für Kleinst verpflichtenden Angaben unter der Bilanz, und eine beschränkte Gewinn- und Verlustrechnung für den internen Gebrauch. Hinterlegung: die Bilanz mit den Angaben.

Die Machinefabriek Rijnland BV hat eine Bilanzsumme von € 14 Millionen, einen Nettoumsatz von € 31 Millionen und 140 Arbeitnehmer: mittelgroß. Ihr Jahresabschluss besteht aus einer vollständigen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Daneben hat sie einen Lagebericht, die sonstigen Angaben und einen Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers. Hinterlegung: alle Unterlagen, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in der vereinfachten Form, die Art. 2:397 zulässt.

Beide haben also 'einen Jahresabschluss', doch der Umfang reicht von einer Seite mit Angaben bis zu einem Dokument von Dutzenden Seiten.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Die App stellt die Bestandteile auf, die Ihre Größenklasse verlangt: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und, wo nötig, den Lagebericht. Außerdem erstellt sie eine Offenlegungsfassung, beschränkt auf das, was Ihre Klasse offenlegen muss. Bei Kleinst ist das die Bilanz, bei klein die Bilanz mit Anhang ohne Gewinn- und Verlustrechnung.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Art und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses liegen weiterhin in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Woraus besteht ein Jahresabschluss nach dem Gesetz?

Aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Anhang (Art. 2:361 Abs. 1 BW). Bei einem Konzern kommt der Konzernabschluss hinzu, wenn die juristische Person ihn aufstellt.

Gehört der Lagebericht zum Jahresabschluss?

Nein. Der Lagebericht (Art. 2:391 BW) ist ein gesondertes Dokument, das gleichzeitig mit dem Jahresabschluss hinterlegt wird (Art. 2:394 Abs. 4 BW). Kleine und Kleinst-Rechtspersonen müssen ihn nicht aufstellen.

Besteht der Jahresabschluss einer Kleinst-BV aus einem Anhang?

Nein. Eine Kleinst-Rechtsperson hat keinen Anhang; sie gibt einige Angaben unter der Bilanz an (Art. 2:395a BW).

Welche Bestandteile hinterlegt eine kleine BV?

Die Bilanz mit Anhang, ohne Gewinn- und Verlustrechnung (Art. 2:396 Abs. 8 BW). Die Gewinn- und Verlustrechnung muss sie nicht offenlegen.

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Jahresbericht?

Der Jahresabschluss enthält die Zahlen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Der Jahresbericht (Lagebericht) ist die Erzählung über den Geschäftsgang, die Risiken und die Erwartungen.

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