Gesetz: Titel 9 Buch 2 BW

Artikel 2:379 BW: die Liste der Kapitalbeteiligungen im Anhang

Artikel 2:379 BW verlangt im niederländischen Jahresabschluss eine Liste der Gesellschaften, an denen das Unternehmen mit einem Fünftel oder mehr beteiligt ist oder für die es als Gesellschafter voll haftet.

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Die kurze Antwort

Artikel 2:379 BW verpflichtet zur Angabe jeder Gesellschaft, an der das Unternehmen zusammen mit seinen Töchtern mindestens ein Fünftel des gezeichneten Kapitals hält, und jeder Gesellschaft, in der es voll haftender Gesellschafter ist: Name, Sitz und Anteil, manchmal auch Eigenkapital und Ergebnis. Er gilt für mittelgroße und große Unternehmen; kleine und Kleinstunternehmen sind befreit.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

SchwelleEin Fünftel oder mehr des gezeichneten Kapitals, für eigene Rechnung, allein oder zusammen mit Tochtergesellschaften; oder volle Haftung als Gesellschafter
Anwendbar aufMittelgroß und groß. Klein: nein (Art. 2:396 Abs. 5 BW), wohl aber Name und Sitz der Gesellschaft, die den Konzernteil konsolidiert. Kleinst: nein (Art. 2:395a Abs. 6 BW)
BefreiungWirtschaftsminister (Minister van Economische Zaken), bei begründeter Befürchtung eines ernsthaften Nachteils, jeweils für höchstens fünf Jahre (Absatz 4)
ZusammenhangMit Art. 2:414 BW für den Konzernabschluss; beide Listen dürfen gemeinsam aufgenommen und gesondert hinterlegt werden (Absatz 5)
AusarbeitungRJ 214 (Finanzanlagen) und RJ 217 (Konsolidierung)

Absatz 1: wer in die Liste kommt

1. Das Unternehmen gibt Name, Sitz und den gehaltenen Anteil am gezeichneten Kapital jeder Gesellschaft an:

a. an der es allein oder zusammen mit einer oder mehreren Tochtergesellschaften für eigene Rechnung mindestens ein Fünftel des gezeichneten Kapitals hält oder halten lässt, oder

b. in der es als Gesellschafter den Gläubigern gegenüber für die Schulden voll haftet.

Art. 2:379 Abs. 1 BW (Text gültig ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

Was das bedeutet. Sie zählen die Beteiligung des Unternehmens und die seiner Tochtergesellschaften zusammen. Hat die BV selbst 12% und eine Tochter 9%, sind es zusammen 21%, und die Gesellschaft kommt in die Liste. Es geht um den gehaltenen Teil des gezeichneten Kapitals, unabhängig von der Anteilsgattung, und auch um ausländische Gesellschaften. "Sitz" ist bei einer juristischen Person der satzungsmäßige Sitz. Ist das Unternehmen geschäftsführender Gesellschafter einer vof oder cv, steht diese Gesellschaft in der Liste, auch ohne Kapitalbeteiligung. Ob die Beteiligung eine Beteiligung im Sinne von Art. 2:24c BW ist, spielt für Absatz 1 keine Rolle: Die Schwelle von einem Fünftel entscheidet.

RJ 214.808 empfiehlt, beim Namen auch die Rechtsform zu nennen, wenn sie sich nicht aus dem Namen ergibt. In der Praxis ist die Liste eine Tabelle mit Name, satzungsmäßigem Sitz, Beteiligung in Prozent und, wo nötig, Eigenkapital und Ergebnis.

Absatz 2: wann auch Eigenkapital und Ergebnis

2. Von jeder in Buchstabe a von Absatz 1 genannten Gesellschaft gibt das Unternehmen auch den Betrag des Eigenkapitals und des Ergebnisses laut ihrem zuletzt festgestellten Jahresabschluss an, es sei denn:

a. das Unternehmen konsolidiert die Finanzdaten der Gesellschaft;

b. das Unternehmen bilanziert die Gesellschaft in seiner Bilanz oder Konzernbilanz gemäß Artikel 389 Absätze 1 bis einschließlich 7;

c. das Unternehmen konsolidiert die Finanzdaten der Gesellschaft wegen vernachlässigbarer Bedeutung oder aufgrund von Artikel 408 nicht; oder

d. weniger als die Hälfte des Kapitals der Gesellschaft wird für Rechnung des Unternehmens gehalten und die Gesellschaft macht ihre Bilanz rechtmäßig nicht öffentlich.

Art. 2:379 Abs. 2 BW (Text gültig ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

Was das bedeutet. Eigenkapital und Ergebnis geben Sie nur an, wenn der Leser diese Zahlen sonst nirgends aus dem Jahresabschluss entnehmen kann. Ist die Gesellschaft in der Konsolidierung oder steht sie zum Nettovermögenswert in der Bilanz, sind die Zahlen bereits verarbeitet, und die Pflicht entfällt. Das gilt auch, wenn Sie sie zu Recht aus der Konsolidierung lassen (Art. 2:407 BW wegen vernachlässigbarer Bedeutung oder Art. 2:408 BW). Die vierte Ausnahme ist eng: Die Beteiligung ist kleiner als die Hälfte und die Gesellschaft muss ihre Bilanz nicht öffentlich machen. Eine niederländische BV macht ihre Bilanz fast immer öffentlich, auch als Kleinstgesellschaft; bei einer Minderheitsbeteiligung an einer niederländischen BV, die Sie zu Anschaffungskosten bewerten, geben Sie die Zahlen also meist an.

Sie übernehmen die Zahlen aus dem zuletzt festgestellten Jahresabschluss dieser Gesellschaft. Betrifft dieser ein anderes Jahr als Ihren, nennen Sie, welches Jahr es ist.

Absatz 3: der Konzern über dem Unternehmen

3. Es sei denn, eine solche Gesellschaft pflegt ihre Beteiligung an dem Unternehmen rechtmäßig nicht anzugeben, gibt das Unternehmen an:

a. Name und Sitz der Gesellschaft, die an der Spitze seines Konzerns steht, und

b. Name und Sitz jeder Gesellschaft, die seine Finanzdaten in ihrem offengelegten Konzernabschluss konsolidiert, sowie den Ort, an dem Abschriften davon zu höchstens den Selbstkosten erhältlich sind.

Art. 2:379 Abs. 3 BW (Text gültig ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

Was das bedeutet. Eine Tochter blickt hier nach oben: Wer steht an der Spitze des Konzerns, welche Mutter nimmt sie in einen offengelegten Konzernabschluss auf, und wo ist dieser erhältlich? Bei einer niederländischen Mutter ist das meist das Handelsregister. Für eine Tochter, die die Konzernbefreiung nach Artikel 2:403 nutzt, knüpft das an die Hinterlegung des Konzernabschlusses der Mutter an.

Absatz 4 und 5: Befreiung und gesonderte Hinterlegung

4. Unser Minister für Wirtschaft (Minister van Economische Zaken) kann auf Antrag von den Verpflichtungen nach den Absätzen 1, 2 und 3 befreien, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass durch die Angabe ein ernsthafter Nachteil entstehen kann. Diese Befreiung kann jeweils für höchstens fünf Jahre erteilt werden. Im Anhang wird angegeben, dass eine Befreiung erteilt oder beantragt wurde. Während der Antragsprüfung ist die Offenlegung nicht erforderlich.

5. Die in diesem Artikel und in Artikel 414 verlangten Angaben dürfen gemeinsam aufgenommen werden. Das Unternehmen darf den Teil des Anhangs, der diese Angaben enthält, gesondert zur Einsicht für jedermann beim Handelsregister hinterlegen, sofern beide Teile des Anhangs aufeinander verweisen.

Art. 2:379 Abs. 4 und 5 BW (Text gültig ab 1. Juli 2026) (nichtamtliche Übersetzung)

Was das bedeutet. Wer nachweislich Schaden erleidet, wenn eine Beteiligung bekannt wird, etwa weil ein Wettbewerber damit eine Ausschreibung beeinflussen kann, beantragt beim Minister die Befreiung. Sie gilt höchstens fünf Jahre und muss danach neu beantragt werden. Im Anhang steht, dass eine Befreiung besteht oder beantragt ist; solange der Antrag läuft, muss die Liste nicht öffentlich sein. Absatz 5 ist praktisch für Konzerne mit vielen Töchtern: Die Liste nach Artikel 2:379 und die nach Artikel 2:414 dürfen eine Liste sein, die Sie als gesondertes Dokument beim Handelsregister hinterlegen, mit einem Verweis hin und zurück.

Welche Klasse die Liste angeben muss

KlasseArtikel 2:379
Kleinst (Bilanzsumme ≤ € 450.000, Nettoumsatz ≤ € 900.000, < 10 Arbeitnehmer)Nicht anwendbar: Abschnitt 5 gilt nicht (Art. 2:395a Abs. 6 BW)
Klein (Bilanzsumme ≤ € 7,5 Mio., Nettoumsatz ≤ € 15 Mio., < 50 Arbeitnehmer)Nicht anwendbar (Art. 2:396 Abs. 5 BW). Wohl aber: Name und Sitz der Mutter, die den Konzernteil des kleinen Unternehmens in einen Konzernabschluss einbezieht
Mittelgroß (Bilanzsumme ≤ € 25 Mio., Nettoumsatz ≤ € 50 Mio., < 250 Arbeitnehmer)Vollständig; Art. 2:397 BW kennt hier keine Befreiung
Groß (Bilanzsumme > € 25 Mio., Nettoumsatz > € 50 Mio., ≥ 250 Arbeitnehmer)Vollständig, zusammen mit Art. 2:414 BW, wenn ein Konzernabschluss besteht

Eine kleine Holding muss ihre Töchter also nicht aufzählen, zeigt aber, dass es sie gibt: Die Beteiligungen stehen als Finanzanlagen in der Bilanz. Für die Jahre 2025 bis einschließlich 2027 ist Artikel 2:379 nicht geändert worden; die letzte Anpassung, in Absatz 5, war redaktionell. RJ 217 ist für Geschäftsjahre ab 2027 neu gegliedert, mit den Angabevorschriften zusammen in einem eigenen Abschnitt; laut RJ ohne beabsichtigte inhaltliche Änderung. Siehe RJ 214 und RJ 217.

Fallbeispiel: eine mittelgroße Holding mit vier Beteiligungen

Beheer Vlietland BV (fiktiv) ist mittelgroß und stellt einen Konzernabschluss auf. Sie hat zum 31. Dezember 2026 diese Beteiligungen:

Gesellschaft (satzungsmäßiger Sitz)BeteiligungBehandlungWas Vlietland angibt
Vlietland Productie BV (Gouda)100%KonsolidiertName, Sitz, 100%; kein Eigenkapital und Ergebnis (Absatz 2 Buchst. a)
Installatietechniek Delta BV (Breda)30%NettovermögenswertName, Sitz, 30%; keine Zahlen (Absatz 2 Buchst. b)
Coating Noord BV (Assen)12% direkt + 9% über Vlietland Productie = 21%AnschaffungskostenName, Sitz, 21%, sowie Eigenkapital € 640.000 und Ergebnis € 85.000 laut festgestelltem Jahresabschluss 2025
Exploitatie Vlietland CV (Gouda)Geschäftsführender GesellschafterKonsolidiertName und Sitz, mit dem Hinweis, dass Vlietland voll haftender Gesellschafter ist (Absatz 1 Buchst. b)

Eine Beteiligung von 15% an einem Softwareunternehmen bleibt außerhalb der Liste: Sie liegt unter der Schwelle, und es zählt keine Tochter mit. Coating Noord BV ist klein und hinterlegt ihre Bilanz, daher gilt die Ausnahme von Absatz 2 Buchst. d nicht. Wäre Vlietland eine kleine BV gewesen, hätte sie keine dieser Zeilen angeben müssen; wohl aber hätte sie, wenn sie selbst unter einer konsolidierenden Mutter stünde, Name und Sitz dieser Mutter genannt.

Was bei der Liste oft schiefgeht

  • Nur direkte Beteiligungen zählen und indirekte Beteiligungen über Töchter beim Fünftel-Test vergessen.
  • Eigenkapital und Ergebnis einer konsolidierten Tochter angeben (überflüssig) und bei einer Minderheitsbeteiligung zu Anschaffungskosten weglassen (verpflichtend).
  • Den Ort der Besucheradresse eintragen statt des satzungsmäßigen Sitzes.
  • Eine vof oder cv, in der das Unternehmen geschäftsführender Gesellschafter ist, nicht aufnehmen, weil es keine Anteile gibt.
  • Bei einer kleinen Tochter den Namen der konsolidierenden Mutter vergessen; diese eine Angabe bleibt für klein verpflichtend.

So funktioniert es bei Jaarrekening.io

Der Anhang erhält bei mittelgroß und groß einen Abschnitt Kapitalbeteiligungen; bei klein fragt die App nur nach der Gesellschaft, die den Konzern konsolidiert. Haben Sie eine Befreiung des Ministers, halten Sie diese fest, und der Anhang gibt das an. Der erste Jahresabschluss in Ihrem Konto ist kostenlos, für jede Größenklasse.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleiben in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Muss eine kleine BV ihre Beteiligungen im Anhang aufzählen?

Nein. Artikel 2:379 BW gilt nicht für ein kleines Unternehmen (Art. 2:396 Abs. 5 BW). Gehört die kleine BV zu einem Konzern, nennt sie aber Name und Sitz der Muttergesellschaft, die ihren Konzernteil in einen Konzernabschluss einbezieht.

Ab welcher Beteiligung muss eine Gesellschaft in die Liste?

Ab einem Fünftel des gezeichneten Kapitals, das das Unternehmen allein oder zusammen mit seinen Tochtergesellschaften für eigene Rechnung hält (Art. 2:379 Abs. 1 Buchst. a BW). Außerdem steht jede Gesellschaft in der Liste, in der das Unternehmen als Gesellschafter voll haftet, etwa eine vof oder cv, deren geschäftsführender Gesellschafter es ist.

Wann muss ich auch Eigenkapital und Ergebnis einer Beteiligung angeben?

Wenn die Gesellschaft nicht konsolidiert ist und nicht zum Nettovermögenswert in der Bilanz steht und die Ausnahmen von Artikel 2:379 Abs. 2 BW nicht greifen. In der Praxis ist das vor allem eine Minderheitsbeteiligung von einem Fünftel bis zur Hälfte, die zu Anschaffungskosten bewertet ist. Die Zahlen stammen aus dem zuletzt festgestellten Jahresabschluss dieser Gesellschaft.

Darf die Beteiligungsliste gesondert hinterlegt werden?

Ja. Artikel 2:379 Abs. 5 BW erlaubt es, die Angaben nach Artikel 2:379 und 2:414 gemeinsam in einen Teil des Anhangs aufzunehmen, der gesondert beim Handelsregister hinterlegt wird, sofern die beiden Teile des Anhangs aufeinander verweisen.

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