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Offenlegungsfrist und Aufschub: bis wann dürfen Sie hinterlegen?

Drei Fristen folgen aufeinander: Aufstellen, Feststellen und Offenlegen. Die erste kann verlängert werden, die letzte nicht. Hier stehen die Regeln je Rechtsform, mit Daten für das Geschäftsjahr 2025.

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Die kurze Antwort

Eine BV oder NV stellt den Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach dem Geschäftsjahr auf; die Gesellschafterversammlung kann diese Frist wegen besonderer Umstände um höchstens fünf Monate verlängern. Nach der Feststellung hinterlegen Sie innerhalb von acht Tagen. Die äußerste Grenze liegt zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Einen Aufschub dieser Grenze gibt es nicht.

Aktualisiert am 30. Oktober 2026

Eckdaten

Gesetzliche GrundlageArt. 2:210 Abs. 1 BW (BV), Art. 2:101 Abs. 1 BW (NV), Art. 2:394 Abs. 1 bis 3 BW (Offenlegung)
AufstellenBV und NV: fünf Monate, Verlängerung um höchstens fünf. Genossenschaft, Stiftung und Verein: sechs Monate, Verlängerung um höchstens vier
HinterlegenInnerhalb von acht Tagen nach der Feststellung
Äußerster TerminZwölf Monate nach dem Geschäftsjahr; für das Geschäftsjahr 2025, das dem Kalenderjahr entspricht: 31. Dezember 2026
Aufschub der HinterlegungKennt das Gesetz nicht

Die Fristenkette

Das Gesetz kennt keine einzelne Offenlegungsfrist, sondern eine Reihe. Die Geschäftsführung stellt den Jahresabschluss auf und legt ihn den Gesellschaftern zur Einsicht vor. Die Gesellschafterversammlung stellt ihn fest. Innerhalb von acht Tagen danach macht die juristische Person ihn durch Hinterlegung beim Handelsregister öffentlich (Art. 2:394 Abs. 1 BW).

Zwei Auffangregeln verhindern, dass die Kette stecken bleibt. Ist der Jahresabschluss nicht binnen zwei Monaten nach Ablauf der Aufstellungsfrist festgestellt, macht die Geschäftsführung den aufgestellten Jahresabschluss unverzüglich öffentlich, mit dem Hinweis, dass er noch nicht festgestellt ist (Art. 2:394 Abs. 2 BW). Und was auch geschieht: spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres muss der Jahresabschluss öffentlich sein (Art. 2:394 Abs. 3 BW).

Sind alle Gesellschafter zugleich Geschäftsführer, gilt die Unterzeichnung durch alle Geschäftsführer und Aufsichtsräte als Feststellung, sofern die Satzung dies nicht ausschließt (Art. 2:210 Abs. 5 BW). Die acht Tage beginnen dann am Tag der Unterzeichnung.

Fristen je Rechtsform

RechtsformAufstellenVerlängerungFeststellenGrundlage
BV5 MonateHöchstens 5 Monate, durch die GesellschafterversammlungDurch die GesellschafterversammlungArt. 2:210 BW
NV5 MonateHöchstens 5 MonateDurch die GesellschafterversammlungArt. 2:101 BW
Börsennotierte Gesellschaft4 MonateNicht möglichDurch die GesellschafterversammlungArt. 2:101 Abs. 1 BW und Art. 2:210 Abs. 1 BW
Genossenschaft und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit6 MonateHöchstens 4 MonateSpätestens einen Monat nach der AufstellungsfristArt. 2:58 Abs. 1 BW
Verein mit Unternehmen6 MonateHöchstens 4 MonateSpätestens einen Monat nach der AufstellungsfristArt. 2:49 BW
Stiftung mit Unternehmen6 MonateHöchstens 4 MonateSpätestens einen Monat nach der AufstellungsfristArt. 2:300 BW

Die Verlängerung verlangt einen Beschluss und einen Grund: das Gesetz spricht von besonderen Umständen. Der äußerste Termin verschiebt sich dadurch nicht. Nach einer maximalen Verlängerung bleiben bei einer BV zwei Monate für Feststellung und Hinterlegung.

Was Aufschub ist und was nicht

Das Wort Aufschub wird für drei verschiedene Dinge verwendet.

  • Verlängerung der Aufstellungsfrist. Das ist der einzige Aufschub, den die juristische Person selbst über die Gesellschafterversammlung regeln kann.
  • Aufschub der Hinterlegung. Den gibt es nicht. Die KVK weist darauf hin, dass es nach dem Gesetz nicht möglich ist, einen Aufschub für die Hinterlegung des Jahresabschlusses zu erhalten.
  • Befreiung durch den Minister. Der Minister für Wirtschaft kann aus gewichtigen Gründen von der Pflicht zum Aufstellen, Vorlegen und Feststellen befreien (Art. 2:210 Abs. 8 BW); die Offenlegungspflicht entfällt dann (Art. 2:394 Abs. 5 BW). Das ist für Ausnahmefälle gedacht.

Der Aufschub für die Körperschaftsteuererklärung steht hiervon getrennt. Ihn gewährt die niederländische Steuerverwaltung (Belastingdienst), und er ändert nichts an den Fristen von Buch 2 BW; siehe Aufschub der Körperschaftsteuer und die KVK.

Rechenbeispiel: vier Szenarien für das Geschäftsjahr 2025

Eine BV hat ein Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr 2025 entspricht. Die Aufstellungsfrist endet am 31. Mai 2026 und nach maximaler Verlängerung am 31. Oktober 2026.

SzenarioFeststellungSpäteste Hinterlegung
Keine Verlängerung; die Gesellschafterversammlung stellt am 15. Juni 2026 fest15. Juni 202623. Juni 2026
Keine Verlängerung; es wird nicht festgestelltBleibt aus bis einschließlich 31. Juli 2026Der aufgestellte Jahresabschluss, unverzüglich nach dem 31. Juli 2026; die KVK nennt den 8. August
Verlängert bis 31. Oktober 2026; alle Gesellschafter sind Geschäftsführer und unterzeichnen an diesem Tag31. Oktober 20268. November 2026
Verlängert bis 31. Oktober 2026; es wird nicht festgestelltBleibt aus bis einschließlich 31. Dezember 2026Der aufgestellte Jahresabschluss, spätestens 31. Dezember 2026

Bei einem abweichenden Geschäftsjahr verschieben sich alle Daten entsprechend. Läuft das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2025 bis einschließlich 30. Juni 2026, endet die Aufstellungsfrist am 30. November 2026, nach maximaler Verlängerung am 30. April 2027, und der äußerste Termin ist der 30. Juni 2027. Dasselbe gilt für ein verlängertes erstes Geschäftsjahr. Der Rechner für die Hinterlegungsfrist berechnet es für Ihr Geschäftsjahr.

Fristen je Größenklasse

Die Fristen sind für alle Größenklassen gleich. Unterschiedlich ist, was Sie in dieser Zeit fertig haben müssen.

BestandteilKleinstKleinMittelgroßGroß
Äußerster Termin12 Monate12 Monate12 Monate12 Monate
Was Sie hinterlegenVerkürzte BilanzVerkürzte Bilanz und AnhangJahresabschluss, Lagebericht, BestätigungsvermerkVollständige Jahresunterlagen
WegKVK-Portal oder SBR-SoftwareKVK-Portal oder SBR-SoftwareSBR-Software oder UploadSBR-Software oder Upload

Was passiert, wenn Sie zu spät sind

  • Strafbare Handlung. Der Verstoß gegen die Zwölf-Monats-Frist ist eine Wirtschaftsstraftat (Art. 1 Nr. 4° WED): eine Übertretung, auf die Haft von höchstens sechs Monaten, gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe der vierten Kategorie steht (Art. 6 Abs. 1 Nr. 5° WED).
  • Haftung bei Insolvenz. Hat die Geschäftsführung Art. 2:394 BW nicht erfüllt, steht fest, dass sie ihre Aufgabe unzureichend erfüllt hat, und es wird vermutet, dass dies eine wesentliche Ursache der Insolvenz ist (Art. 2:248 Abs. 2 BW). Der Insolvenzverwalter kann drei Jahre zurückblicken; ein unwesentliches Versäumnis zählt nicht.
  • Auflösung. Ist die juristische Person mindestens ein Jahr mit der Offenlegung im Verzug und liegt noch einer der anderen gesetzlichen Umstände vor, löst die KVK sie nach einer Bekanntmachung auf (Art. 2:19a Abs. 1, 3 und 4 BW).

Sind Sie bereits zu spät, steht die Abhilfe in der Anleitung zur verspäteten Hinterlegung. Für eine aufgelöste juristische Person gilt ein eigener Weg; siehe wenn die BV aufgelöst ist.

Häufige Fehler

  • Fünf Monate als Hinterlegungsfrist lesen. Diese Frist betrifft das Aufstellen.
  • Verlängern ohne Beschluss. Ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung ist die Aufstellungsfrist schlicht verstrichen.
  • Zwölf Monate ab der Verlängerung zählen. Die Grenze läuft ab dem Ende des Geschäftsjahres.
  • Auf die Steuererklärung warten. Die Körperschaftsteuererklärung und die Hinterlegung haben jeweils einen eigenen Kalender.
  • Den Zugang zur KVK zu spät regeln. Eine Vollmacht für das Portal wird per Brief bestätigt.

Fristen in Jaarrekening.io

Jaarrekening.io berechnet je Geschäftsjahr und Rechtsform die Daten für das Aufstellen, den äußersten Termin nach Verlängerung und den spätesten Hinterlegungstermin und zeigt sie in der Akte. Nach der Hinterlegung halten Sie die Eingangsreferenz der KVK fest. Die Software überwacht die Daten; eingereicht wird von Ihnen selbst.

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung und keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses bleiben in der Verantwortung der Geschäftsführung.

Häufige Fragen

Was ist ein besonderer Umstand für eine Verlängerung?

Das Gesetz definiert ihn nicht. Die KVK (niederländische Handelskammer) nennt als Beispiele, dass der Jahresabschluss noch nicht fertig ist oder dass die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mehr Zeit braucht. Halten Sie den Beschluss der Gesellschafterversammlung und den Grund schriftlich fest.

Was, wenn die Gesellschafterversammlung nicht rechtzeitig feststellt?

Dann hinterlegt die Geschäftsführung den aufgestellten Jahresabschluss mit dem Hinweis, dass er noch nicht festgestellt ist (Art. 2:394 Abs. 2 BW). Bei Einreichung über SBR bleibt das Feld für das Feststellungsdatum dann leer. Nach der Feststellung hinterlegen Sie die endgültige Fassung.

Gilt die Frist auch für eine BV ohne Geschäftstätigkeit?

Ja. Die Pflicht hängt an der Rechtsform und gilt laut KVK bis zu dem Tag, an dem die juristische Person aufgelöst wird.

Bekomme ich automatisch ein Bußgeld, wenn ich einen Tag zu spät bin?

Nein, das Gesetz kennt keinen festen Betrag pro Tag. Verspätete Hinterlegung ist strafbar, und die Staatsanwaltschaft kann verfolgen. Das größere Risiko ist die Haftung der Geschäftsführer bei einer späteren Insolvenz.

Wie funktioniert es bei einem verlängerten ersten Geschäftsjahr?

Die Fristen laufen ab dem Ende dieses Geschäftsjahres, egal wie lange es dauerte. Endet ein verlängertes erstes Geschäftsjahr am 31. Dezember 2025, gelten dieselben Daten wie für ein gewöhnliches Geschäftsjahr 2025.

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