Der erste Jahresabschluss einer neuen BV
Der erste Jahresabschluss einer BV beginnt bei der Eröffnungsbilanz zum Gründungsdatum. Das erste Geschäftsjahr kann kürzer oder länger sein, und Vorjahreszahlen gibt es nicht.
Was ist am ersten Jahresabschluss einer BV besonders?
Der erste Jahresabschluss einer neuen BV (niederländische GmbH) umfasst das erste Geschäftsjahr nach der Satzung, das kürzer oder länger als zwölf Monate sein kann. Sie beginnen mit der Eröffnungsbilanz zum Gründungsdatum: der Einzahlung oder Einbringung auf die Anteile und den genehmigten Handlungen aus der Zeit vor der Gründung. Die Größenklasse ergibt sich aus dem ersten Bilanzstichtag (Art. 2:398 Abs. 1 BW). Vorjahreszahlen gibt es nicht.
- Geschäftsjahr: ergibt sich aus der Satzung. Das erste Geschäftsjahr darf länger oder kürzer sein, und das Geschäftsjahr für die Körperschaftsteuer entspricht dem satzungsmäßigen.
- Fristen: wie jedes Jahr, gerechnet ab dem Ende des ersten Geschäftsjahres: Aufstellung innerhalb von fünf Monaten und Hinterlegung innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung, jedenfalls spätestens zwölf Monate nach Ablauf (Art. 2:394 BW).
- Sind alle Gesellschafter auch Geschäftsführer, gilt die Unterzeichnung als Feststellung (Art. 2:210 Abs. 5 BW). Der späteste Hinterlegungstermin ist dann die Aufstellungsfrist plus acht Tage: Bei einem ersten Geschäftsjahr bis einschließlich 31. Dezember 2025 ist das der 8. Juni 2026, oder der 8. November 2026 nach maximaler Verlängerung.
Was brauchen Sie?
- Die Gründungsurkunde und die Satzung: erstes Geschäftsjahr, gezeichnetes Kapital, etwaige Sacheinlage.
- Nachweis der Einzahlung auf die Anteile oder die Beschreibung der Sacheinlage.
- Vor der Gründung im Namen der BV geschlossene Verträge und der Nachweis, dass die BV sie genehmigt hat.
- Die Rechnungen von Notar und Eintragung.
- Die Buchhaltung ab dem Gründungsdatum.
- Bei Einbringung eines Einzelunternehmens: die Einbringungsbilanz.
Der erste Jahresabschluss in acht Schritten
- Das erste Geschäftsjahr bestimmen
- Die Eröffnungsbilanz aufstellen
- Die Handlungen aus der Zeit vor der Gründung verarbeiten
- Über die Gründungskosten entscheiden
- Die Vereinbarungen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer (DGA) festhalten
- Die Größenklasse zum ersten Bilanzstichtag bestimmen
- Den ersten Jahresabschluss ohne Vorjahreszahlen aufstellen
- Feststellen lassen und hinterlegen
Schritt 1. Das erste Geschäftsjahr bestimmen
Lesen Sie in der Satzung nach, wann das erste Geschäftsjahr endet. Häufig ist das der 31. Dezember des Gründungsjahres; bei einer Gründung spät im Jahr entscheiden sich Gründer manchmal für ein verlängertes erstes Geschäftsjahr bis einschließlich 31. Dezember des Folgejahres.
Warum: Das Ende des ersten Geschäftsjahres ist der erste Bilanzstichtag. Davon hängen alle Fristen und die Größenklasse ab.
Art. 2:210 Abs. 1 BWArt. 2:394 Abs. 3 BW
Achtung: Ein verlängertes erstes Geschäftsjahr verschiebt den ersten Jahresabschluss um ein Jahr, aber auch die ersten öffentlichen Zahlen, auf die Banken und Lieferanten schauen. Und die erste Körperschaftsteuererklärung betrifft dann den gesamten längeren Zeitraum.
Schritt 2. Die Eröffnungsbilanz aufstellen
Setzen Sie zum Gründungsdatum das gezeichnete Kapital und ein etwaiges Agio auf die Passivseite und dagegen die Einzahlung auf der Bank oder eine Forderung gegen den Gesellschafter, solange die Einzahlung noch nicht eingegangen ist. Bei einer Einbringung anderer Art als in Geld erstellen die Gründer eine Beschreibung dessen, was eingebracht wird, mit dem zugerechneten Wert und der verwendeten Bewertungsmethode, nach dem Stand an einem Tag, der nicht mehr als sechs Monate vor der Gründung liegt.
Warum: Die Eröffnungsbilanz ist der Ausgangspunkt aller folgenden Jahre. Ein Fehler hier kehrt Jahr für Jahr wieder.
Art. 2:204 BWArt. 2:204a Abs. 1 und 2 BW
Achtung: Eine Einzahlung, die erst Wochen nach der Gründung eingeht, ist zum Gründungsdatum eine Forderung gegen den Gesellschafter, kein Bankguthaben. Siehe auch die Vorlage Eröffnungsbilanz.
Schritt 3. Die Handlungen aus der Zeit vor der Gründung verarbeiten
Verträge, die vor der Gründung im Namen der BV in Gründung geschlossen wurden, binden die BV erst, wenn sie sie nach der Gründung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt. Bis dahin haften die Handelnden gesamtschuldnerisch. Buchen Sie die genehmigten Handlungen in der BV; was nicht genehmigt ist, bleibt außerhalb der BV.
Warum: Nur Verpflichtungen, die die BV übernommen hat, gehören in ihren Jahresabschluss.
Art. 2:203 BW
Achtung: Halten Sie die Genehmigung möglichst schriftlich fest. Eine stillschweigende Genehmigung ist möglich, lässt sich aber nachträglich schwer beweisen.
Schritt 4. Über die Gründungskosten entscheiden
Die Kosten der Gründung und der Ausgabe von Anteilen, etwa die Notarrechnung, dürfen Sie unmittelbar als Aufwand erfassen. Aktivieren Sie sie unter den immateriellen Vermögensgegenständen, schreiben Sie sie über höchstens fünf Jahre ab und halten eine gesetzliche Rücklage in gleicher Höhe (Art. 2:386 Abs. 3 und 2:365 Abs. 2 BW; RJk B1.108). Mittelgroße und große Unternehmen erläutern sie zudem im Anhang; Kleinst- und kleine Unternehmen sind von dieser Erläuterung befreit.
Warum: Die gesetzliche Rücklage verhindert, dass aktivierte Kosten als Vermögen ausgeschüttet werden.
Art. 2:365 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 BW
Achtung: Bei den Beträgen einer gewöhnlichen Gründung ist die unmittelbare Aufwandserfassung meist einfacher: kein Abschreibungsplan und keine Rücklage, die Ausschüttungen beschränkt.
Schritt 5. Die Vereinbarungen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer (DGA) festhalten
Rechtshandlungen zwischen der BV und ihrem alleinigen Gesellschafter, bei denen dieser Gesellschafter auch die BV vertritt, halten Sie schriftlich fest, es sei denn, sie gehören zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Denken Sie an einen Arbeitsvertrag, einen Kontokorrentvertrag oder ein Darlehen. Steuerlich ist das übliche Gehalt 2025 grundsätzlich das höchste von € 56.000, dem Gehalt aus dem vergleichbarsten Dienstverhältnis und dem höchsten Gehalt eines Arbeitnehmers bei der BV oder einer verbundenen Gesellschaft; ein niedrigeres Gehalt ist möglich, wenn Sie das glaubhaft machen. Zählen Sie zudem die Schulden des DGA und seines steuerlichen Partners gegenüber den eigenen BVs zusammen, außer qualifizierenden Schulden für das Eigenheim: Nur der Teil über ihrer Schwelle (mindestens € 500.000, möglicherweise höher wegen früher besteuerter übermäßiger Kreditaufnahme) wird am 31. Dezember in Box 2 besteuert.
Warum: Eine nicht festgehaltene Rechtshandlung kann zugunsten der BV angefochten werden. Schriftliche Vereinbarungen machen auch die Bilanzposten überprüfbar.
Art. 2:247 BW
Achtung: Ein Kontokorrent, das von Anfang an als Privatkonto genutzt wird, wächst unbemerkt zu einem Darlehen an den DGA heran. Vereinbaren Sie Zinsen und Tilgung.
Schritt 6. Die Größenklasse zum ersten Bilanzstichtag bestimmen
Für eine neue BV gilt die Klasse, die sie am Bilanzstichtag des ersten Geschäftsjahres erfüllt, und diese gilt für das erste und das zweite Geschäftsjahr. Danach beginnt die gewöhnliche Regel der zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtage zu laufen.
Warum: Ohne diese Regel könnte eine neue BV in ihrem ersten Jahr keine Klasse bestimmen.
Art. 2:398 Abs. 1 BW
Achtung: Eine BV, die schnell wächst, kann nach dem zweiten Geschäftsjahr in eine höhere Klasse kommen. Betrachten Sie dann zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage ab dem ersten Jahr.
Unterstützung: Jaarrekening.io kennt eine eigene Auswahl für das erste Geschäftsjahr: Die Klasse wird dann zum ersten Bilanzstichtag bestimmt, und die Spalten für das Vorjahr bleiben leer.
Schritt 7. Den ersten Jahresabschluss ohne Vorjahreszahlen aufstellen
Setzen Sie bei jedem Posten nur den Betrag des ersten Geschäftsjahres ein und nennen Sie den Zeitraum, zum Beispiel 1. September 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2025. Erläutern Sie, dass es sich um das erste Geschäftsjahr handelt und wie lang es ist. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Sie jetzt wählen, behalten Sie in den folgenden Jahren bei. Erledigen Sie den Rest gemäß der Anleitung zum Jahresabschluss einer BV.
Warum: Das Gesetz verlangt Vorjahreszahlen, soweit möglich; im ersten Jahr gibt es nichts zum Vergleichen.
Art. 2:363 Abs. 5 BW
Achtung: Im Portal Zelf Deponeren der KVK haken Sie beim ersten Geschäftsjahr 'startende ondernemer' an. Sonst verlangt das Portal Zahlen eines Vorzeitraums, den es nicht gibt.
Schritt 8. Feststellen lassen und hinterlegen
Feststellung und Hinterlegung laufen wie in jedem Jahr: Unterzeichnung durch alle Geschäftsführer, Feststellung durch die Gesellschafterversammlung oder durch Unterzeichnung, wenn alle Gesellschafter Geschäftsführer sind, und Hinterlegung innerhalb von acht Tagen. Siehe die Hinterlegungsanleitung.
Warum: Auch eine BV ohne Umsatz oder mit einem kurzen ersten Geschäftsjahr muss hinterlegen. Bei einem DGA, der alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist, beginnt die Achttagesfrist mit der Unterzeichnung.
Art. 2:210 Abs. 3 und 5 BWArt. 2:394 Abs. 1 BW
Achtung: Die erste Körperschaftsteuererklärung betrifft dasselbe Geschäftsjahr. Beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig Aufschub.
Beispiel: Gründung am 1. September 2025
Eine BV wird am 1. September 2025 mit 100 Anteilen zu je € 1 und € 19.900 Agio gegründet, zusammen € 20.000, die am Gründungstag auf der Bank liegen. Die Satzung bietet zwei Varianten für das erste Geschäftsjahr.
| Erstes Geschäftsjahr bis einschließlich 31-12-2025 | Verlängert bis einschließlich 31-12-2026 | |
|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz 1. September 2025 | Bank € 20.000; gezeichnetes Kapital € 100, Agio € 19.900 | Gleich |
| Zeitraum des ersten Jahresabschlusses | 4 Monate | 16 Monate |
| Aufstellen spätestens (ohne Verlängerung) | 31. Mai 2026 | 31. Mai 2027 |
| Hinterlegen spätestens, wenn alle Gesellschafter Geschäftsführer sind (Unterzeichnung ist Feststellung) | 8. Juni 2026, oder 8. November 2026 nach maximaler Verlängerung | 8. Juni 2027, oder 8. November 2027 nach maximaler Verlängerung |
| Hinterlegen spätestens in allen anderen Fällen | innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung, spätestens 31. Dezember 2026 | innerhalb von acht Tagen nach der Feststellung, spätestens 31. Dezember 2027 |
| Größenklasse geprüft zum | 31. Dezember 2025, gilt für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 | 31. Dezember 2026, gilt für das erste und zweite Geschäftsjahr |
| Erster Jahresabschluss mit Vorjahreszahlen | 2026 (vergleicht 12 mit 4 Monaten) | 2027 (vergleicht 12 mit 16 Monaten) |
In beiden Varianten fehlen im ersten Jahresabschluss Vorjahreszahlen. Im Folgejahr vergleichen Sie Zeiträume ungleicher Länge. Es ist ratsam, das im Anhang anzugeben, damit ein Leser die Zahlen nicht falsch vergleicht (RJk A1.305).
Zeitleiste ab der Gründung
| Zeitpunkt | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| bis zu sechs Monate vor der Gründung | Stichtag der Beschreibung einer Sacheinlage | Art. 2:204a Abs. 1 BW |
| Gründungsdatum | Eröffnungsbilanz; Einzahlung; Genehmigung früherer Handlungen | Art. 2:203 BW |
| Ende des ersten Geschäftsjahres | Erster Bilanzstichtag; Größenklasse prüfen | Art. 2:398 Abs. 1 BW |
| Ende des ersten Geschäftsjahres + 5 Monate | Aufstellen, sofern nicht verlängert | Art. 2:210 Abs. 1 BW |
| Aufstellungsfrist + 8 Tage | Späteste Hinterlegung, wenn alle Gesellschafter Geschäftsführer sind und die Unterzeichnung somit die Feststellung ist | Art. 2:210 Abs. 5 und 2:394 Abs. 1 BW |
| Ende des ersten Geschäftsjahres + 12 Monate | Absolut späteste Hinterlegung, auch wenn die Feststellung nicht gelingt | Art. 2:394 Abs. 3 BW |
Wann ziehen Sie einen Accountant oder Berater hinzu?
Bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine BV, erst recht wenn dies steuerneutral oder mit Rückwirkung geschehen soll, ist steuerliche Begleitung dringend zu empfehlen. Auch bei einer Holdingstruktur von Beginn an oder bei einer Ausgabe von Anteilen zu einem anderen Wert als dem Nennwert hilft ein Berater, die Eröffnungsbilanz richtig aufzustellen.
Quellen
- Art. 2:203 BW (wetten.overheid.nl): Handlungen im Namen der BV in Gründung und Genehmigung
- Art. 2:204a BW (wetten.overheid.nl): Beschreibung einer Einbringung anderer Art als in Geld
- Art. 2:247 BW (wetten.overheid.nl): schriftliche Festlegung bei Rechtshandlungen mit dem alleinigen Gesellschafter
- Art. 2:365 BW (wetten.overheid.nl): Gründungskosten und gesetzliche Rücklage
- Art. 2:398 BW (wetten.overheid.nl): Größenklasse im ersten und zweiten Geschäftsjahr
- Belastingdienst: Steuerbarer Betrag und Geschäftsjahr: Geschäftsjahr entspricht dem satzungsmäßigen Geschäftsjahr, erstes Geschäftsjahr darf länger oder kürzer sein
- KVK: Anleitung Zelf Deponeren Jahresabschluss (Kleinst- und kleine Unternehmen): Vorlagen, Häkchen startende ondernemer, Validieren, PI-Kennzeichen, Vollmachtsschreiben und Sechswochenfrist
- Belastingdienst: Gehalt und wesentliche Beteiligung: übliches Gehalt: das höchste von Normbetrag (€ 56.000 in 2025, € 58.000 in 2026), vergleichbarstem Gehalt und Gehalt des bestverdienenden Arbeitnehmers; niedriger, wenn Sie das glaubhaft machen
Alle Quellen abgerufen am 5. Oktober 2026. Gesetzestexte nach Buch 2 BW in der ab dem 1. Juli 2026 geltenden Fassung.
Weitere Anleitungen
Häufige Fragen
Wie lang darf das erste Geschäftsjahr einer BV sein?
Das bestimmt die Satzung. Die Belastingdienst (niederländische Steuerverwaltung) geht davon aus, dass das erste Geschäftsjahr länger oder kürzer als zwölf Monate sein kann; das Geschäftsjahr für die Körperschaftsteuer entspricht dem satzungsmäßigen Geschäftsjahr.
Muss ich im ersten Jahresabschluss Vorjahreszahlen angeben?
Nein, es gibt kein Vorjahr. Im Portal Zelf Deponeren der KVK haken Sie 'startende ondernemer' (Existenzgründer) an, damit die Vorjahresspalte entfällt.
Welche Größenklasse hat eine neue BV?
Die Klasse, die die BV am Bilanzstichtag des ersten Geschäftsjahres erfüllt. Sie gilt für das erste und das zweite Geschäftsjahr (Art. 2:398 Abs. 1 BW).
Darf ich die Notarkosten aktivieren?
Ja, Kosten der Gründung und der Ausgabe von Anteilen dürfen unter den immateriellen Vermögensgegenständen angesetzt werden (Art. 2:365 Abs. 1 BW), dann aber mit einer gleich hohen gesetzlichen Rücklage und einer Erläuterung. Sie unmittelbar als Aufwand zu erfassen ist ebenfalls erlaubt und meist einfacher.
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