Zu anderer Jahresabschluss-Software wechseln
Wechseln können Sie bei jedem neuen Jahresabschluss. Entscheidend sind: der vorherige Jahresabschluss für die Vergleichszahlen, Ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und ein eigenes Archiv dessen, was Sie zurücklassen.
Wie wechseln Sie zu anderer Jahresabschluss-Software?
Am einfachsten wechseln Sie zu anderer Jahresabschluss-Software zu Beginn eines neuen Jahresabschlusses. Nehmen Sie den letzten festgestellten Jahresabschluss für die Vergleichszahlen, die Summen- und Saldenliste dieses Jahres und Ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit. Ändern Sie beim Wechsel eine Methode, ist das eine Änderung der Bilanzierungsmethode, die Sie im Anhang erläutern.
Das gilt auch, wenn Sie vom Accountant zur Eigenerstellung wechseln. Die Kanzlei behält ihre eigene Akte; Sie benötigen den festgestellten Jahresabschluss und die Summen- und Saldenliste, um weiterzumachen.
Wann ein Wechsel sinnvoll ist
- Ihr Accountant hört mit dem Erstellen auf, oder Sie möchten die Arbeit selbst machen, weil keine Prüfungspflicht besteht.
- Ihre Größenklasse ändert sich und das aktuelle Programm unterstützt die neue Klasse nicht.
- Sie benötigen eine XBRL-Datei oder einen anderen Weg zur KVK.
- Das Preismodell passt nicht mehr, etwa weil eine Holding hinzukommt.
Was Sie in die neue Software mitnehmen
| Unterlage | Wozu | Grundlage |
|---|---|---|
| Letzter festgestellter Jahresabschluss | Vergleichszahlen und die Texte des Anhangs | Art. 2:363 Abs. 5 BW |
| Summen- und Saldenliste dieses Geschäftsjahres | Abstimmung von Eröffnungsbilanz und Vergleichszahlen | Ihre Buchführung |
| Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | Dieselben Methoden weiter anwenden; eine Änderung müssen Sie erläutern | Art. 2:384 Abs. 6 BW |
| Entwicklungsübersichten von Anlagevermögen und Eigenkapital | Anfangsbestände des neuen Jahres | Art. 2:368 BW Art. 2:378 BW |
| Abschreibungsübersicht | Anschaffungswerte, Abschreibungen und Restwerte je Vermögensgegenstand | Ihre Buchführung |
| Feststellungsbeschluss und Hinterlegungsnachweis | Nachweis von Feststellung und Offenlegung | Art. 2:394 BW |
Schritt-für-Schritt-Plan für den Wechsel
- Wählen Sie den Zeitpunkt: nach der Feststellung des letzten Jahresabschlusses und vor dem neuen Jahresabschluss.
- Exportieren Sie aus dem alten Programm alles, was Sie behalten wollen: den Jahresabschluss als PDF, die Summen- und Saldenliste, Entwicklungsübersichten und Anhangstexte.
- Lesen Sie im neuen Programm die Summen- und Saldenliste des neuen Jahres ein, und den vorherigen Jahresabschluss für die Vergleichszahlen.
- Prüfen Sie die Zuordnung: Jedes Konto sollte auf demselben Posten landen wie im Vorjahr, es sei denn, Sie gliedern bewusst anders.
- Gliedern Sie anders, passen Sie die Vergleichszahlen an und erläutern die Anpassung Art. 2:363 Abs. 5 BW.
- Übernehmen Sie die Anhangstexte und aktualisieren Sie sie für das neue Jahr.
Was Sie beim Verlassen aufbewahren
Das Gesetz verlangt, Bücher und Unterlagen sieben Jahre aufzubewahren Art. 2:10 Abs. 3 BW. Das gilt auch für das, was in Ihrer alten Jahresabschluss-Software steht. Fragen Sie vor der Kündigung, wie lange Sie noch Zugriff haben und in welchen Formaten Sie exportieren können. Bewahren Sie mindestens die festgestellten Jahresabschlüsse, die Summen- und Saldenlisten und die Begründung von Schätzungen, etwa Rückstellungen, auf.
Wechsel zu Jaarrekening.io
In Jaarrekening.io wählen Sie, wie die Vergleichszahlen hereinkommen: Sie rufen den hinterlegten Jahresabschluss des Vorjahres bei der KVK ab, Sie laden den vorherigen Jahresabschluss als PDF hoch, woraufhin die KI Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ausliest, oder Sie importieren nur die Summen- und Saldenliste des Vorjahres als Excel oder CSV. Prüfen Sie die übernommenen Zahlen immer.
Die neue Summen- und Saldenliste lesen Sie als Excel, CSV oder XAF-Auditdatei ein. Möchten Sie später selbst wieder gehen, exportieren Sie den Jahresabschluss als PDF, Word oder Excel. Ein Konto legen Sie selbst an.
Mehr zur Jahresabschluss-Software
Aktualisiert am 30. Oktober 2026. Preise von Jaarrekening.io verstehen sich zuzüglich USt.
Häufige Fragen
Kann ich mitten im Jahr zu anderer Jahresabschluss-Software wechseln?
Das geht, aber am einfachsten ist es nach der Feststellung des vorherigen Jahresabschlusses. Dann nehmen Sie ein abgeschlossenes Jahr mit und beginnen den neuen Jahresabschluss sauber.
Nehme ich meine Vergleichszahlen mit?
Ja. Sie übernehmen sie aus dem letzten festgestellten Jahresabschluss. Gliedert die neue Software anders, passen Sie die Vergleichszahlen an und erläutern dies (Art. 2:363 Abs. 5 BW).
Ist eine andere Gliederung beim Wechsel eine Änderung der Bilanzierungsmethode?
Ja. Auch eine andere Gliederung oder Darstellung ist eine Stetigkeitsdurchbrechung, ebenso wie eine andere Bewertungsgrundlage (RJk A3.101 unter c). Eine andere Gliederung ist nur aus gegründetem Anlass zulässig; Sie geben die Unterschiede an und erläutern den Grund (Art. 2:363 Abs. 4 BW). Für eine andere Bewertungsgrundlage gilt dasselbe (Art. 2:384 Abs. 6 BW).
Was geschieht mit meinen Daten beim alten Anbieter?
Das regeln der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Bedingungen. Exportieren Sie vor der Kündigung selbst alles, was Sie sieben Jahre aufbewahren müssen.
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